Bilanz, GuV, Abschreibung und Kennzahlen
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Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, AfA, Anschaffungskosten, Bilanzveränderung, Buchungssatz, Verschuldungsgrad, Liquidität, Eigenkapitalrentabilität, Kennzahlen
tl/dr; (ca. 21 min Lesezeit): Jede größere IT-Anschaffung landet in der Bilanz, jede Rechnung verändert Bilanzpositionen, und am Jahresende entscheiden Kennzahlen mit darüber, wie viel Kredit ein Unternehmen noch bekommt. Der Artikel erklärt den Aufbau von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die vier Arten der Bilanzveränderung, einfache Buchungssätze mit Vorsteuer und Skonto, die Ermittlung der Anschaffungskosten und die lineare Abschreibung mit Abschreibungstabelle sowie die wichtigsten Kennzahlen: Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquidität 1. und 2. Grades sowie Eigenkapital- und Umsatzrentabilität [AI-Assisted]. (Zuletzt geändert am 27.10.2026)
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Dieser Artikel baut auf der Kann-Liste des Artikels Finanzierung: Darlehen, Leasing und Kauf auf.
Als Grundlagen zu Bilanz und Abschreibung kann ich nach Durchlesen des Artikels…
… die Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen sowie Eigen- und Fremdkapital gliedern, ihre Positionen zuordnen und das Eigenkapital aus Vermögen und Schulden berechnen.
… für einen Geschäftsvorfall die betroffenen Bilanzpositionen mit ihrer Veränderung nennen und die Art der Bilanzveränderung (Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung, Aktiv-Passiv-Minderung) bestimmen.
… Buchungssätze für Eingangsrechnungen, Zahlungen mit Skonto (einschließlich Vorsteuerkorrektur) und Abschreibungen bilden und die Umsatzsteuerzahllast erklären.
… das GuV-Konto abschließen und den Gewinn aus der GuV oder aus dem Eigenkapitalvergleich ermitteln.
… Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten und Anschaffungspreisminderungen ermitteln, die lineare Abschreibung zeitanteilig berechnen und eine Abschreibungstabelle erstellen.
… die Wirkung von Abschreibung, Darlehensaufnahme und Tilgung auf Bilanz und GuV beschreiben.
… Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Liquidität 1. und 2. Grades, Eigenkapital- und Umsatzrentabilität berechnen und die finanzielle Lage begründet einschätzen.
Darüber hinaus kann ich als Expertenwissen zu Bilanz und Abschreibung…
… Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter, Sammelposten, die verkürzte Nutzungsdauer für Computer und die befristete degressive Abschreibung einordnen.
… beurteilen, ob ein Gewinn ausgeschüttet oder im Unternehmen investiert werden sollte, und die Grenzen von Bilanzkennzahlen benennen.
Ein neuer Server, eine Software-Lizenz, ein Firmenwagen für den Außendienst: Was ein Unternehmen anschafft, zahlt es nicht nur, es muss es auch in seinen Büchern abbilden. Am Ende jedes Geschäftsjahres stellt es den Jahresabschluss auf. Er besteht mindestens aus der Bilanz (Was besitzt das Unternehmen, und wie ist das finanziert?) und der Gewinn- und Verlustrechnung (Wie viel hat es im Jahr erwirtschaftet?). Banken, Gesellschafter*innen und das Finanzamt lesen daraus, wie es um das Unternehmen steht. Grundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB, vor allem §§ 242, 266 und 275); für die Steuer gilt zusätzlich das Einkommensteuergesetz (EStG).
Als durchgehendes Beispiel dient die fiktive Netzwerk Lindner GmbH, ein kleines Systemhaus mit zwölf Beschäftigten.
Die Bilanz: Vermögen und Kapital
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung zu einem Stichtag (meist dem 31.12.). Links, auf der Aktivseite, steht das Vermögen: Wofür ist das Geld eingesetzt? Rechts, auf der Passivseite, steht das Kapital: Woher kommt das Geld? Weil jeder Euro Vermögen irgendwie finanziert ist, sind beide Seiten gleich groß:
\text{Summe Aktiva} = \text{Summe Passiva} = \text{Bilanzsumme}
| Aktiva (Mittelverwendung) | EUR | Passiva (Mittelherkunft) | EUR |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital | 310.000 | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) | 145.000 | ||
| Fuhrpark | 62.000 | B. Fremdkapital | |
| B. Umlaufvermögen | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 180.000 | |
| Waren | 118.000 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | 20.000 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 96.000 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 74.000 |
| Kasse | 2.000 | sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Umsatzsteuer) | 16.000 |
| Bank | 177.000 | ||
| Bilanzsumme | 600.000 | Bilanzsumme | 600.000 |
Die Grafik zeigt dieselbe Bilanz flächentreu: Beide Seiten sind gleich hoch, die Blöcke sind so groß wie die Beträge.
Anlagevermögen dient dem Unternehmen dauerhaft: Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Server, Rechner, Büromöbel), Fuhrpark, auf Dauer genutzte gekaufte Software.
Umlaufvermögen ist nur kurz im Unternehmen und wird verkauft, verbraucht oder zu Geld: Waren, Forderungen (Kund*innen haben noch nicht bezahlt), Kasse und Bankguthaben. Die Aktivseite ist nach Liquidität geordnet: Was am schwersten zu Geld zu machen ist, steht oben.
Eigenkapital haben die Eigentümer*innen eingebracht oder als Gewinn im Unternehmen gelassen.
Fremdkapital sind Schulden: Darlehen, Verbindlichkeiten bei Lieferanten, noch abzuführende Steuern, Rückstellungen. Die Passivseite ist nach Fristigkeit geordnet: Langfristiges steht oben.
Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Kennst Du alle anderen Positionen, rechnest Du es aus:
\text{Eigenkapital} = \text{Vermögen} - \text{Fremdkapital}
Für das Beispiel: 600.000 EUR − (180.000 + 20.000 + 74.000 + 16.000) EUR = 310.000 EUR. Ist das Fremdkapital größer als das Vermögen, ist das Eigenkapital negativ – das Unternehmen ist überschuldet.
Wie Geschäftsvorfälle die Bilanz verändern
Jeder Geschäftsvorfall verändert mindestens zwei Positionen, und die Bilanz bleibt immer ausgeglichen. Es gibt genau vier Möglichkeiten:
| Art | Was passiert | Bilanzsumme | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Aktivtausch | eine Aktivposition steigt, eine andere sinkt | bleibt gleich | Ein Kunde überweist eine offene Rechnung: Bank +, Forderungen −. Ein gebrauchter Firmenwagen wird bar zum Restbuchwert verkauft: Kasse +, Fuhrpark −. |
| Passivtausch | eine Passivposition steigt, eine andere sinkt | bleibt gleich | Eine Lieferantenrechnung wird in ein Darlehen umgewandelt: Darlehen +, Verbindlichkeiten a. LuL −. |
| Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung) | je eine Position auf beiden Seiten steigt | steigt | Darlehen wird ausgezahlt: Bank +, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten +. Server wird auf Ziel gekauft: BGA +, Verbindlichkeiten a. LuL +. Gesellschafterin erhöht ihre Einlage per Überweisung: Bank +, Eigenkapital +. |
| Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung) | je eine Position auf beiden Seiten sinkt | sinkt | Eine Lieferantenrechnung wird überwiesen: Bank −, Verbindlichkeiten a. LuL −. Eine Darlehensrate (Tilgung) wird gezahlt: Bank −, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten −. |
Mit Umsatzsteuer werden es oft mehr Positionen: Beim Kauf auf Ziel steigt zusätzlich die Vorsteuer (eine Forderung gegenüber dem Finanzamt). Wird ein Server für 2.000 EUR netto auf Ziel gekauft, gilt also: BGA + 2.000 EUR, Vorsteuer + 380 EUR, Verbindlichkeiten a. LuL + 2.380 EUR – trotzdem eine Aktiv-Passiv-Mehrung.
Ein Darlehen verändert die Bilanz zweimal: Bei der Aufnahme steigen Bank (oder, wenn direkt bezahlt wird, das Anlagevermögen) und Verbindlichkeiten (Mehrung); bei jeder Tilgung sinken beide (Minderung). Zinsen sind dagegen Aufwand und laufen über die GuV.
Konten, Buchungssätze und Umsatzsteuer
In der Buchführung bekommt jede Bilanzposition ein Bestandskonto. Ein Konto hat zwei Seiten: links Soll, rechts Haben. Aktivkonten nehmen im Soll zu, Passivkonten im Haben. Ein Buchungssatz nennt zuerst das Konto im Soll, dann nach „an“ das Konto im Haben:
| Geschäftsvorfall | Buchungssatz |
|---|---|
| Kunde überweist 1.190 EUR | Bank 1.190 EUR an Forderungen a. LuL 1.190 EUR |
| Server für 2.000 EUR netto auf Ziel gekauft | BGA 2.000 EUR, Vorsteuer 380 EUR an Verbindlichkeiten a. LuL 2.380 EUR |
| Monatsmiete 1.500 EUR überwiesen | Mietaufwand 1.500 EUR an Bank 1.500 EUR |
Statt eines Buchungssatzes genügt in manchen Aufgaben eine Liste der Positionen mit ihrer Veränderung, z. B. „BGA (+), Vorsteuer (+), Verbindlichkeiten a. LuL (+)“. Beides beschreibt denselben Wertstrom.
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Er mindert nachträglich den Wert der Anschaffung und die Vorsteuer. Zahlt die Netzwerk Lindner GmbH die Server-Rechnung über 2.380 EUR mit 2 % Skonto, überweist sie 2.332,40 EUR. Der Skonto von 47,60 EUR enthält 40,00 EUR netto und 7,60 EUR Vorsteuer:
| Soll | Haben | ||
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten a. LuL | 2.380,00 | Bank | 2.332,40 |
| BGA | 40,00 | ||
| Vorsteuer | 7,60 |
Bei Waren oder Verbrauchsmaterial steht statt BGA das jeweilige Aufwands- oder Warenkonto im Haben. Wichtig ist: Ohne die Vorsteuerkorrektur hätte das Unternehmen 7,60 EUR zu viel Vorsteuer geltend gemacht.
Umsatzsteuerzahllast: Auf seine Verkäufe schlägt ein Unternehmen Umsatzsteuer auf und schuldet sie dem Finanzamt. Die Umsatzsteuer, die es selbst an Lieferanten zahlt, darf es als Vorsteuer abziehen. Die Differenz ist die Zahllast, die es (meist monatlich) ans Finanzamt überweist:
\text{Zahllast} = \text{Umsatzsteuer} - \text{Vorsteuer}
Die Zahllast ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Wird mit Skonto gezahlt, sinkt die Vorsteuer, und die Zahllast steigt um den Vorsteueranteil des Skontos. Ist die Zahllast am Jahresende noch nicht überwiesen, steht sie unter „sonstige Verbindlichkeiten“ in der Bilanz.
Die Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanz zeigt einen Zeitpunkt, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einen Zeitraum. Sie stellt alle Aufwendungen (Werteverzehr: Löhne, Miete, Material, Zinsen, Abschreibungen) allen Erträgen (Umsatzerlöse, Zinserträge) des Geschäftsjahres gegenüber. Im Kontenmodell gibt es dafür Erfolgskonten; sie werden am Jahresende über das GuV-Konto abgeschlossen.
Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, ergibt sich ein Gewinn. Er steht auf der Sollseite des GuV-Kontos als Ausgleich und wird ins Eigenkapital übernommen:
| Soll | EUR | Haben | EUR |
|---|---|---|---|
| Personalaufwand | 640.000 | Umsatzerlöse | 1.020.000 |
| Abschreibungen | 38.000 | sonstige Erträge | 6.000 |
| Mietaufwand | 54.000 | ||
| sonstige Aufwendungen | 232.000 | ||
| Zinsaufwand | 9.000 | ||
| Eigenkapital (Gewinn) | 53.000 | ||
| 1.026.000 | 1.026.000 |
Der Abschlussbuchungssatz lautet GuV 53.000 EUR an Eigenkapital 53.000 EUR. Bei einem Verlust ist es umgekehrt (Eigenkapital an GuV), und das Eigenkapital sinkt.
Weil der Gewinn das Eigenkapital erhöht, lässt er sich auch ohne GuV aus zwei Bilanzen ermitteln (Eigenkapitalvergleich):
\text{Gewinn} = \text{EK}_\text{Ende} - \text{EK}_\text{Anfang} + \text{Entnahmen} - \text{Einlagen}
Hat eine Gesellschafterin im Jahr 20.000 EUR eingelegt, ist dieser Teil des Eigenkapitalzuwachses kein Gewinn und wird abgezogen; Entnahmen oder Ausschüttungen haben das Eigenkapital gemindert und werden wieder addiert.
Abschreibung
Ein Server für 12.000 EUR wird nicht in einem Jahr „verbraucht“, sondern einige Jahre genutzt. Würde der ganze Betrag im Kaufjahr Aufwand, sähe dieses Jahr schlecht und die folgenden zu gut aus. Deshalb werden Gegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens über ihre Nutzungsdauer verteilt als Aufwand erfasst – das ist die Abschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), § 7 EStG.
Betriebswirtschaftliche Gründe für die Abschreibung:
- Wertverlust durch Nutzung (Verschleiß, Kilometer, Betriebsstunden),
- Wertverlust durch Zeitablauf und technischen Fortschritt (ein fünf Jahre alter Server ist kaum noch etwas wert),
- periodengerechte Verteilung der Kosten auf die Jahre, in denen das Wirtschaftsgut genutzt wird,
- realistischer Ausweis des Vermögens in der Bilanz und Berücksichtigung in der Kalkulation (die Abschreibung fließt in die Preise ein und erwirtschaftet so die spätere Ersatzinvestition).
Anschaffungskosten ermitteln
Abgeschrieben werden die Anschaffungskosten (§ 255 HGB): alles, was nötig ist, um den Gegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen.
| Beispiel Firmenwagen in EUR | |
|---|---|
| Listenpreis (netto) | 40.000,00 |
| − Rabatt 10 % | 4.000,00 |
| = Zieleinkaufspreis | 36.000,00 |
| + Sonderausstattung | 1.200,00 |
| + Anschaffungsnebenkosten (Überführung, Zulassung, Montage, Installation) | 750,00 |
| − nachträgliche Preisminderung (Skonto 2 % auf 37.200,00) | 744,00 |
| = Anschaffungskosten | 37.206,00 |
Nicht dazu gehören: die Vorsteuer (sie erstattet das Finanzamt, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist), Finanzierungskosten wie Zinsen, laufende Kosten wie Versicherung, Kfz-Steuer, Strom oder Wartung. Sie sind Aufwand des jeweiligen Jahres. Ist eine Rechnung brutto angegeben, rechnest Du die Umsatzsteuer erst heraus: 2.380 EUR / 1,19 = 2.000 EUR.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben:
\text{AfA-Betrag} = \frac{\text{Anschaffungskosten}}{\text{Nutzungsdauer}} \qquad \text{AfA-Satz} = \frac{100\,\%}{\text{Nutzungsdauer}}
Die Nutzungsdauer entnimmst Du den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (z. B. Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Drucker und Scanner 3 Jahre). Bei acht Jahren ergibt sich ein AfA-Satz von 12,5 %, bei sechs Jahren von 16,67 %.
Zeitanteilig (pro rata temporis): Im Jahr der Anschaffung wird nur für die Monate ab dem Anschaffungsmonat abgeschrieben, und zwar für volle Monate einschließlich des Anschaffungsmonats (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Ein Firmenwagen, der im Oktober angeschafft wird, wird im ersten Jahr für drei Monate abgeschrieben. Der Rest wird in dem Kalenderjahr abgeschrieben, in dem die Nutzungsdauer endet.
Für den Firmenwagen (Anschaffungskosten 37.206,00 EUR, 6 Jahre, Kauf im Oktober 2026):
Geg.: AK = 37.206,00 EUR; ND = 6 Jahre; Monate im ersten Jahr: 3
Ges.: AfA-Betrag je Jahr und im Anschaffungsjahr
\text{AfA}_\text{Jahr} = \frac{37.206{,}00\ \text{EUR}}{6} = \underline{\underline{6.201{,}00\ \text{EUR}}}
\text{AfA}_{2026} = 6.201{,}00\ \text{EUR} \cdot \frac{3}{12} = \underline{\underline{1.550{,}25\ \text{EUR}}}
| Jahr | Buchwert 01.01. | Abschreibung | Restbuchwert 31.12. |
|---|---|---|---|
| 2026 (3 Monate) | 37.206,00 | 1.550,25 | 35.655,75 |
| 2027 | 35.655,75 | 6.201,00 | 29.454,75 |
| 2028 | 29.454,75 | 6.201,00 | 23.253,75 |
| 2029 | 23.253,75 | 6.201,00 | 17.052,75 |
| 2030 | 17.052,75 | 6.201,00 | 10.851,75 |
| 2031 | 10.851,75 | 6.201,00 | 4.650,75 |
| 2032 (9 Monate) | 4.650,75 | 4.650,75 | 0,00 |
Im Diagramm sinkt der Restbuchwert jedes volle Jahr um denselben Betrag; nur das Anschaffungs- und das letzte Jahr sind kürzer.
Wird der Gegenstand nach der Nutzungsdauer weiter genutzt, bleibt er oft mit einem Erinnerungswert von 1 EUR in den Büchern, damit er im Anlagenverzeichnis nicht verloren geht.
Abschreibung in Bilanz und GuV
Am Jahresende wird die Abschreibung gebucht: Abschreibungen auf Sachanlagen 1.550,25 EUR an Fuhrpark 1.550,25 EUR. Das hat zwei Wirkungen:
In der Bilanz sinkt der Wert des Anlagevermögens (Restbuchwert).
In der GuV ist die Abschreibung Aufwand. Sie mindert den Gewinn und damit das Eigenkapital (und die Steuern).
Die Abschreibung ist keine Auszahlung: Das Geld ist schon beim Kauf (oder bei der Tilgung des Darlehens) geflossen. Deshalb fließt die Abschreibung neben dem Gewinn in den Cashflow ein.
Sonderfälle: geringwertige Wirtschaftsgüter, Computer, degressive Abschreibung
Für kleine Anschaffungen gibt es Vereinfachungen (Stand 2026, Beträge netto):
Bis 250 EUR darf sofort voll als Aufwand gebucht werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 250,01 bis 800 EUR, die selbstständig nutzbar sind (z. B. ein Monitor), dürfen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
Alternativ können Wirtschaftsgüter von 250,01 bis 1.000 EUR eines Jahres in einen Sammelposten kommen, der gleichmäßig über fünf Jahre aufgelöst wird (§ 6 Abs. 2a EStG).
Für Computerhardware und Software darf steuerlich seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden (Schreiben des Bundesfinanzministeriums). Das ist ein Wahlrecht; in Aufgaben ist die Nutzungsdauer meist vorgegeben.
Degressive Abschreibung: Hier wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben, am Anfang also mehr als linear. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist sie wieder erlaubt: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG). Für den Firmenwagen wären das 30 % (das Dreifache von 16,67 % läge darüber): im ersten Jahr 37.206,00 EUR · 30 % · 3/12 = 2.790,45 EUR.
Elektrofahrzeuge: Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gibt es zusätzlich eine Sonderabschreibung (§ 7 Abs. 2a EStG): 75 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr, ohne zeitanteilige Kürzung, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %.
Kennzahlen aus der Bilanz
Kennzahlen machen Bilanzen vergleichbar – mit dem Vorjahr, mit anderen Unternehmen und mit Richtwerten der Banken. Bei allen Kennzahlen gilt: Rechne nachvollziehbar, runde wie verlangt und beurteile das Ergebnis mit einem Richtwert oder dem Vorjahr.
| Kennzahl | Formel | Richtwert | Lindner GmbH |
|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital · 100 / Gesamtkapital | je höher, desto unabhängiger; oft über 30 % | 51,67 % |
| Verschuldungsgrad | Fremdkapital · 100 / Eigenkapital | höchstens 200 % (2 : 1) | 93,55 % |
| Liquidität 1. Grades | flüssige Mittel · 100 / kurzfristige Verbindlichkeiten | rund 20 % | 162,73 % |
| Liquidität 2. Grades | (flüssige Mittel + kurzfristige Forderungen) · 100 / kurzfristige Verbindlichkeiten | rund 100 % | 250,00 % |
| Eigenkapitalrentabilität | Gewinn · 100 / (durchschnittliches) Eigenkapital | über dem Zins einer sicheren Geldanlage | 17,10 % |
| Umsatzrentabilität | Gewinn · 100 / Umsatzerlöse | branchenabhängig | 5,20 % |
Flüssige Mittel sind Kasse und Bankguthaben. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind alle Schulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: kurzfristige Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten a. LuL, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten. Langfristige Darlehen gehören nicht dazu.
Die Liquidität 2. Grades zeigt, ob das Unternehmen seine kurzfristigen Schulden mit Geld und bald eingehenden Zahlungen von Kund*innen decken kann. Liegt sie deutlich unter 100 %, muss es Waren verkaufen oder Kredit aufnehmen, um alle Rechnungen zu bezahlen. Eine sehr hohe Liquidität 1. Grades wie im Beispiel ist sicher, aber das Geld bringt kaum Ertrag.
Der Verschuldungsgrad steigt, wenn zusätzliche Darlehen aufgenommen werden. Ein Systemhaus mit 310.000 EUR Eigenkapital und 290.000 EUR Fremdkapital kann bis zu einem Verschuldungsgrad von 200 % höchstens 2 · 310.000 EUR − 290.000 EUR = 330.000 EUR zusätzliches Fremdkapital aufnehmen.
Für die Eigenkapitalrentabilität wird oft das durchschnittliche Eigenkapital des Jahres verwendet: (Eigenkapital am 01.01. + Eigenkapital am 31.12.) / 2. Im Beispiel: Eigenkapital am 01.01. 310.000 EUR − 53.000 EUR = 257.000 EUR (ohne Einlagen und Entnahmen), Durchschnitt 283.500 EUR, Rentabilität 53.000 · 100 / 283.500 = 18,69 %. Mit dem Eigenkapital zum Jahresende ergeben sich die 17,10 % aus der Tabelle – lies deshalb genau, welches Eigenkapital gemeint ist. Für die Rentabilität kann auch ein um außerordentliche Posten bereinigter Gewinn vorgegeben sein.
Ausschütten oder investieren? Liegt die Eigenkapitalrentabilität deutlich über dem Zinssatz, den die Gesellschafter*innen bei einer Bank bekämen, spricht viel dafür, den Gewinn im Unternehmen zu lassen (Selbstfinanzierung): Er verzinst sich dort besser, stärkt das Eigenkapital und verbessert Verschuldungsgrad und Kreditwürdigkeit. Dagegen sprechen ein hohes Risiko der geplanten Investition oder der Wunsch der Gesellschafter*innen nach Einkommen.
Grenzen der Kennzahlen: Bilanzkennzahlen sind eine Momentaufnahme zum Stichtag. Sie werden erst Monate später veröffentlicht, zeigen keine künftigen Zahlungen (Löhne, Miete, Tilgungen, Steuern) und lassen sich durch Maßnahmen kurz vor dem Stichtag beeinflussen. Für die Zahlungsfähigkeit im Jahresverlauf ist deshalb ein Liquiditätsplan aussagekräftiger, für die Innenfinanzierungskraft der Cashflow (vereinfacht: Gewinn + Abschreibungen + Zuführung zu langfristigen Rückstellungen).
Typische Fehler
Eigenkapital vergessen oder falsch berechnet: Es ist Bilanzsumme minus alle Schulden, auch die kurzfristigen und die Umsatzsteuer.
Kurzfristige Verbindlichkeiten falsch abgegrenzt: Ein langfristiges Darlehen gehört nicht in die Liquiditätskennzahlen, sein kurzfristiger Anteil schon.
Vorsteuer in den Anschaffungskosten: Bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird netto aktiviert.
Versicherung, Zinsen oder Kfz-Steuer aktiviert: Das ist laufender Aufwand, keine Anschaffungsnebenkosten.
Skonto ohne Vorsteuerkorrektur gebucht oder bei der Zahlung der volle Rechnungsbetrag vom Bankkonto abgezogen.
Volle Jahres-AfA im Anschaffungsjahr statt zeitanteilig nach Monaten (der Anschaffungsmonat zählt mit).
Tilgung als Aufwand: Nur Zinsen sind Aufwand; die Tilgung mindert Bank und Darlehen (Aktiv-Passiv-Minderung).
Bilanzveränderung nur einseitig betrachtet: Bei Aktiv- und Passivtausch bleibt die Bilanzsumme gleich; bei Mehrung und Minderung sind beide Seiten betroffen.
Leitfragen
- Wie ist eine Bilanz gegliedert, und wie berechnest Du das Eigenkapital?
Die Aktivseite zeigt das Vermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, nach Liquidität geordnet), die Passivseite das Kapital (Eigenkapital, Fremdkapital, nach Fristigkeit geordnet). Beide Seiten sind gleich groß. Eigenkapital = Vermögen − Fremdkapital; siehe Abschnitt „Die Bilanz: Vermögen und Kapital“.
- Welche vier Arten der Bilanzveränderung gibt es, und wie wirken sie auf die Bilanzsumme?
Aktivtausch und Passivtausch lassen die Bilanzsumme unverändert. Bei der Aktiv-Passiv-Mehrung (z. B. Darlehensaufnahme, Kauf auf Ziel) steigt sie, bei der Aktiv-Passiv-Minderung (z. B. Überweisung einer Lieferantenrechnung, Tilgung) sinkt sie; siehe Abschnitt „Wie Geschäftsvorfälle die Bilanz verändern“.
- Wie buchst Du die Zahlung einer Eingangsrechnung unter Abzug von Skonto, und wie wirkt sich das auf die Umsatzsteuerzahllast aus?
Verbindlichkeiten a. LuL (voller Rechnungsbetrag) an Bank (Zahlbetrag), an Anschaffungs- oder Aufwandskonto (Skonto netto) und an Vorsteuer (Steueranteil des Skontos). Weil die Vorsteuer sinkt, steigt die Zahllast um den Steueranteil des Skontos; siehe Abschnitt „Konten, Buchungssätze und Umsatzsteuer“.
- Wie ermittelst Du den Gewinn eines Jahres, wenn nur zwei Bilanzen vorliegen?
Mit dem Eigenkapitalvergleich: Gewinn = Eigenkapital am Ende − Eigenkapital am Anfang + Entnahmen − Einlagen. Ohne Einlagen und Entnahmen ist der Gewinn einfach der Zuwachs des Eigenkapitals; siehe Abschnitt „Die Gewinn- und Verlustrechnung“.
- Was gehört zu den Anschaffungskosten, und wie berechnest Du die lineare Abschreibung im Jahr der Anschaffung?
Nettopreis abzüglich Rabatt und Skonto zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (Lieferung, Überführung, Zulassung, Montage, Installation); nicht Vorsteuer, Zinsen, Versicherung oder Wartung. Jahres-AfA = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer; im Anschaffungsjahr nur für die Monate ab dem Anschaffungsmonat (einschließlich); siehe Abschnitt „Abschreibung“.
- Wie wirkt die Abschreibung auf Bilanz, GuV und Zahlungsmittel?
Die Abschreibung mindert den Wert des Anlagevermögens in der Bilanz und ist Aufwand in der GuV, der Gewinn, Eigenkapital und Steuern mindert. Geld fließt dabei nicht ab; siehe Abschnitt „Abschreibung in Bilanz und GuV“.
- Wie berechnest Du Verschuldungsgrad und Liquidität 2. Grades, und welche Richtwerte gelten?
Verschuldungsgrad = Fremdkapital · 100 / Eigenkapital, Richtwert höchstens 200 %. Liquidität 2. Grades = (flüssige Mittel + kurzfristige Forderungen) · 100 / kurzfristige Verbindlichkeiten, Richtwert rund 100 %; siehe Abschnitt „Kennzahlen aus der Bilanz“.
- Wann lohnt es sich, einen Gewinn im Unternehmen zu lassen, und warum sind Bilanzkennzahlen nur begrenzt aussagekräftig?
Wenn die Eigenkapitalrentabilität über dem Zins einer Geldanlage liegt und sinnvolle Investitionen anstehen; das Eigenkapital und die Kreditwürdigkeit steigen. Kennzahlen sind Momentaufnahmen zum Stichtag, zeigen keine künftigen Zahlungen und können gestaltet werden; siehe Abschnitt „Kennzahlen aus der Bilanz“.
Links und weitere Informationen
Kostenrechnung: fixe und variable Kosten, Deckungsbeitrag, Break-even-Point
Handelsgesetzbuch: § 266 Gliederung der Bilanz und § 275 Gliederung der GuV
Hinweis zur Nachnutzung als Open Educational Resource (OER)
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