Übungsaufgaben zu Dienst-, Werk- und IT-Serviceverträgen
https://bildung.social/@oerinformatik/
https://oer-informatik.de/dienst-werkvertrag-uebungsaufgaben
Werkvertrag, Dienstvertrag, Abnahme, IT-Servicevertrag, Service Level Agreement, Subunternehmen, Kündigung, Übungsaufgaben, Prüfungsvorbereitung
tl/dr; (ca. 72 min Lese- und Bearbeitungszeit): Vier Übungsaufgaben zu Dienst-, Werk- und IT-Serviceverträgen: In der Basisstufe ordnest Du beim Barcamp eines Berufskollegs Leistungen den Vertragsarten zu und empfiehlst eine Vertragsart für Videoaufzeichnungen. In der Kernstufe berichtigst Du einen Vermerk zu den Verträgen für die Flurmonitore einer Mitfahr-App und vergleichst zwei Angebote für ein Berechtigungskonzept, prüfst für einen Fahrradhändler den Vertragsentwurf einer Agentur und begleitest die Abnahme des Werkstattportals, und Du wertest für eine Freizeit-App die SLA-Werte eines Sicherheitsdienstleisters aus, formulierst Klauseln und vergleichst zwei Angebote zur Vertragsverlängerung. Alle Beispiellösungen sind ausgeblendet und mit Punkteverteilung versehen [AI-Assisted]. (Zuletzt geändert am 28.10.2026)
Diese Übungsaufgaben gehören zum Artikel Dienstvertrag, Werkvertrag und IT-Serviceverträge.
Hinweise zur Bearbeitung: Bis zur Teil-1-Prüfung der IT-Berufe solltest Du die Basiskompetenz beherrschen, also Aufgabe 1.1. Als IKS oder IKD musst Du zur Teil-2-Prüfung Aufgaben auf Kernkompetenz-Ebene lösen können, das sind Aufgabe 2.1, Aufgabe 2.2 und Aufgabe 2.3. Bei „nennen“ genügen Stichworte, bei „beschreiben“, „erläutern“, „begründen“ und „Stellung nehmen“ erwartet die Aufgabe ganze Sätze mit Bezug zur Situation. Die Paragrafen musst Du nicht auswendig kennen; sie stehen in den Lösungen zum Nachschlagen. Schreib Deine Antwort zuerst vollständig auf, bevor Du die Beispiellösung aufklappst; andere sachlich richtige Antworten sind ebenfalls richtig.
Du möchtest eigene Aufgaben zum Üben von einem KI-Sprachmodell generieren lassen?
Kopiere den Text in ein KI-Sprachmodell Deiner Wahl und passe Kompetenzstufe, Anzahl, Bearbeitungszeit und Szenario bei Bedarf an. Wie die Aufgaben aufgebaut sind, beschreibt der Artikel Wie sind die Aufgaben aufgebaut?. Prüfe die Ergebnisse mit dem Lehrartikel: KI-Sprachmodelle machen Fehler.
Erstelle neue Übungsaufgaben zum Thema „Dienstvertrag, Werkvertrag und
IT-Serviceverträge“.
Bauplan: Halte Dich an Aufbau, Kompetenzstufen, Operatoren,
Anforderungsbereiche, Punkte und Zeitschätzung, die im Artikel
https://oer-informatik.de/aufgaben-aufbau beschrieben sind.
Fachliche Grundlage:
- https://oer-informatik.de/dienst-werkvertrag
- https://oer-informatik.de/ticketsystem
- Stilbeispiel: https://oer-informatik.de/dienst-werkvertrag-uebungsaufgaben
Die Aufgaben sollen Inhalte zu diesen Schlagwörtern abdecken:
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Abnahme
- IT-Servicevertrag
- Service Level Agreement
- Subunternehmen
- Kündigung
Kompetenzstufe: Kernkompetenz (alternativ: Basiskompetenz, Profilkompetenz, Expertise)
Anzahl: 1 Aufgabe mit Teilaufgaben
Bearbeitungszeit in Minuten ca.: <5 bis 30 min>
Szenario: eines der Szenarien aus dem Bauplan
Vorgehen:
1. Lies zuerst die verlinkten Artikel. Kannst Du keine Webseiten
abrufen, sag mir das, statt zu raten.
2. Steht bei einer Angabe noch ein Platzhalter in <…>, frag mich
zuerst danach. Richte Punkte und Zahl der Teilaufgaben nach der
Bearbeitungszeit (ca. 0,9 min je Punkt).
3. Gib je Aufgabe Titel mit Kompetenzstufe, Ausgangssituation und
Teilaufgaben mit Operator und Punktzahl aus, dazu die geschätzte
Bearbeitungszeit.
4. Gib die Beispiellösungen mit Punkteverteilung erst aus, wenn ich
danach frage.
Aufgabe 1.1: Verträge rund ums Barcamp (Basiskompetenz)
Du bist Auszubildende*r im Technikteam des Barcamps „Lernen.Digital.Leben 2027“ am Ratz und Rübe Berufskolleg (RRB) in Bielefeld. Dimitrios Papadopoulos, Gesamtleitung der Organisation, bittet Dich, die geplanten Aufträge zu sortieren, bevor die Schulleitung unterschreibt.
a) Ordne jeder Leistung die passende Vertragsart zu. Zur Auswahl stehen Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag; jede Vertragsart passt genau einmal. (4 Punkte)
| Nr. | Leistung | Vertragsart |
|---|---|---|
| 1 | Zwei Tablets für die Check-in-Terminals gehen nach dem Barcamp in den Bestand der Schule über. | |
| 2 | Der Webentwickler Marco Brenner programmiert nach einer schriftlichen Vorgabe eine Seite, über die Teilnehmende Plätze in begrenzten Sessions buchen; die Seite muss bis zum 15.02.2027 fertig sein. | |
| 3 | Ein Veranstaltungstechnik-Verleih stellt für das Wochenende Funkmikrofone und zwei Kameras bereit. | |
| 4 | Eine Schriftdolmetscherin schreibt während der Keynote und der Session von Lisa Brandt live mit; abgerechnet werden die Einsatzstunden. |
Je richtiger Zuordnung 1 Punkt:
| Nr. | Vertragsart | kurze Begründung |
|---|---|---|
| 1 | Kaufvertrag | Die Tablets werden übergeben, die Schule wird Eigentümerin. |
| 2 | Werkvertrag | Geschuldet ist ein Ergebnis: eine funktionierende Buchungsseite nach Vorgabe. |
| 3 | Mietvertrag | Die Geräte werden nur auf Zeit zum Gebrauch überlassen und gehen zurück. |
| 4 | Dienstvertrag | Geschuldet ist die Tätigkeit des Mitschreibens; bezahlt wird die Zeit. |
b) Alle Sessions sollen aufgezeichnet werden. Eine Medienagentur bietet an, bis zwei Wochen nach dem Barcamp alle Sessions als geschnittene und untertitelte Videos zu liefern. Gib eine begründete Empfehlung, ob dafür ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag geschlossen werden sollte. (2 Punkte)
Empfehlung: Werkvertrag (1 Punkt). Begründung (1 Punkt): Die Schule möchte ein bestimmtes Ergebnis, die fertigen geschnittenen und untertitelten Videos. Beim Werkvertrag schuldet die Agentur diesen Erfolg; beim Dienstvertrag müsste sie sich nur um die Videos bemühen und würde auch für unvollständige Ergebnisse bezahlt.
c) Welche zwei Aussagen sind richtig? Notiere die Buchstaben. (2 Punkte)
- Beim Dienstvertrag wird die Vergütung erst nach einer Abnahme fällig.
(B) Beim Werkvertrag trägt der Auftragnehmer das Risiko, wenn er mehr Stunden braucht als geplant.
(C) Eine Schulung für das Technikteam wird in der Regel als Werkvertrag geschlossen.
(D) Beim Dienstvertrag ist der Vertrag erfüllt, wenn die vereinbarte Tätigkeit erbracht ist, auch wenn das gewünschte Ziel nicht erreicht wird.
(E) Ein Werkvertrag ist nur gültig, wenn er schriftlich geschlossen wird.
Richtig sind (B) und (D) (je 1 Punkt).
- ist falsch: Beim Dienstvertrag gibt es keine Abnahme; die Vergütung ist nach der Leistung fällig.
(C) ist falsch: Bei einer Schulung wird die Tätigkeit geschuldet, nicht der Lernerfolg, also Dienstvertrag.
(E) ist falsch: Ein Werkvertrag ist formfrei; die Schriftform ist nur zum Nachweis sehr zu empfehlen.
Aufgabe 2.1: Flurmonitore und ein Berechtigungskonzept für RatzFahrt (Kernkompetenz)
Du bist Auszubildende*r im Projektteam der Mitfahr-App RatzFahrt am Ratz und Rübe Berufskolleg (RRB). Thomas Becker leitet das Projekt auf Seiten der Schule. Für die Flurmonitore hat die Schule bei der Schul-IT OWL die Einrichtung der vier Mini-Player zum Festpreis (Werkvertrag) und eine Schulung der Lehrkräfte für die Verwaltungsoberfläche nach Stunden (Dienstvertrag) beauftragt. Ein Händler leiht der Schule außerdem einen Monitor für die Testphase. Thomas Becker hat für die Schulleitung einen Vermerk geschrieben:
Die Schulung rechnen wir erst ab, wenn alle Lehrkräfte den Abschlusstest der Schul-IT bestanden haben.
Den Festpreis für die Player zahlen wir, sobald wir die Anzeige der offenen Fahrten an allen vier Monitoren geprüft und abgenommen haben.
Braucht die Schul-IT für die Einrichtung doppelt so viele Stunden wie geplant, stellt sie uns die Mehrstunden zusätzlich in Rechnung.
Als Nachweis für die Schulung genügt der Lieferschein, den die Schul-IT am Schulungstag mitbringt.
Den Leihmonitor dürfen wir in der Testphase nutzen; danach geben wir ihn zurück, Eigentümer bleibt der Händler.
a) Drei Aussagen des Vermerks sind fachlich falsch. Gib ihre Nummern an und berichtige jede dieser Aussagen mit einer kurzen Begründung. (6 Punkte)
Je falscher Aussage 1 Punkt für die Berichtigung und 1 Punkt für die Begründung:
Aussage 1 ist falsch. Die Schulung ist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB): Die Schul-IT schuldet die fachgerechte Durchführung der Schulung, nicht den Lernerfolg. Die Vergütung ist fällig, sobald die vereinbarten Stunden geleistet sind (§ 614 BGB), egal wie der Test ausfällt.
Aussage 3 ist falsch. Die Einrichtung ist ein Werkvertrag zum Festpreis: Wie viele Stunden die Schul-IT für das vereinbarte Ergebnis braucht, ist ihr Risiko. Mehr Geld gibt es nur, wenn die Schule zusätzliche Leistungen beauftragt (z. B. über einen Änderungsantrag).
Aussage 4 ist falsch. Ein Lieferschein bestätigt die Lieferung von Waren. Für eine Dienstleistung nach Stunden ist ein Stunden- oder Tätigkeitsnachweis üblich (Datum, Dauer, Inhalt, Unterschrift); er bestätigt die geleistete Zeit, nicht die Qualität.
Richtig sind Aussage 2 (beim Werkvertrag wird die Vergütung mit der Abnahme fällig, § 641 BGB) und Aussage 5 (Mietvertrag: Gebrauch auf Zeit, Eigentum bleibt beim Vermieter, § 535 BGB).
Für RatzFahrt braucht die Schule außerdem ein Rollen- und Berechtigungskonzept: Wer darf welche Fahrten-, Kontakt- und Bewertungsdaten sehen? Die selbstständige Informatikerin Jana Wilke aus Gütersloh bietet zwei Varianten an:
Variante A: Frau Wilke erstellt ein schriftliches Rollen- und Berechtigungskonzept für RatzFahrt mit dem Inhalt nach Anlage 1 (Rollenübersicht, Rechte je Rolle und Datenfeld, Löschregeln). Festpreis 2.880,00 € netto, fällig nach Freigabe durch die Schulleitung. Abgabe bis 30.04.2027.
Variante B: Frau Wilke begleitet die Projektgruppe in Workshops, in denen die Gruppe das Konzept selbst erarbeitet. 660,00 € netto je Workshoptag, höchstens fünf Tage. Gibt die Schulleitung das Konzept der Projektgruppe bis 30.04.2027 frei, erhält Frau Wilke zusätzlich eine Prämie von 400,00 € netto.
b) Zwei Angebote für das Berechtigungskonzept
ba) Ordne jede Variante einer Vertragsart zu. Erläutere, warum die Prämie in Variante B an dieser Zuordnung nichts ändert. (4 Punkte)
Variante A: Werkvertrag (1 Punkt). Geschuldet ist ein beschriebenes Ergebnis (das Konzept nach Anlage 1) zu einem Festpreis; die Freigabe durch die Schulleitung ist die Abnahme.
Variante B: Dienstvertrag (1 Punkt). Geschuldet ist die Begleitung in Workshops, bezahlt nach Tagen; das Konzept erarbeitet die Projektgruppe selbst.
Prämie (2 Punkte): Die Hauptleistung bleibt die Tätigkeit in den Workshops. Die Prämie ist nur ein zusätzlicher Anreiz; Frau Wilke schuldet damit keinen Erfolg. Kommt kein freigegebenes Konzept zustande, entfällt nur die Prämie, die geleisteten Workshoptage bleiben zu bezahlen.
bb) Thomas Becker möchte, dass die Schüler*innen der Projektgruppe lernen, Berechtigungen selbst zu modellieren; er rechnet damit, dass sich in den Workshops noch Anforderungen ändern. Andrea Wolf, Datenschutzbeauftragte der Schule, braucht dagegen bis zum 30.04.2027 ein prüfbares Dokument. Spiele für beide Varianten durch, was gilt, wenn am 30.04.2027 kein brauchbares Konzept vorliegt, und gib eine begründete Empfehlung. (5 Punkte)
Variante A (2 Punkte): Frau Wilke hat das geschuldete Werk nicht geliefert. Ohne Abnahme wird der Festpreis nicht fällig. Die Schule kann eine angemessene Frist zur Fertigstellung bzw. Nachbesserung setzen und danach z. B. zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen.
Variante B (2 Punkte): Frau Wilke hat ihre Pflicht erfüllt, wenn sie die Workshops durchgeführt hat. Die Schule muss die geleisteten Tage bezahlen (bei fünf Tagen 3.300,00 € netto); nur die Prämie entfällt. Einen Anspruch auf ein fertiges Konzept hat die Schule nicht.
Empfehlung mit Begründung (1 Punkt), z. B.: Variante A, weil der Termin von Andrea Wolf nur mit einem geschuldeten Ergebnis abgesichert ist; die Projektgruppe kann über Anlage 1 und Rückfragen trotzdem einbezogen werden. Ebenso vertretbar: Variante B für die Lernphase und anschließend ein kleiner Werkvertrag über die prüfbare Endfassung, wenn sich die Anforderungen erst in den Workshops klären.
Aufgabe 2.2: Vertragsentwurf und Abnahme des Werkstattportals (Kernkompetenz)
Du bist Auszubildende*r bei der CSB-Rad GmbH in Bielefeld-Sennestadt. Ab Januar 2027 sollen Kund*innen über ein Werkstattportal Reparaturtermine buchen, den Status ihres Auftrags verfolgen und Kostenvoranschläge freigeben; dazu gehören zwei Annahme-Terminals in der Werkstatt. Entwickeln soll das Portal die Agentur Teutoburg Webwerk GmbH aus Bielefeld nach dem Pflichtenheft von CSB-Rad. Cem Sarıkaya, Geschäftsführer Technik und IT, möchte dafür einen Werkvertrag schließen. Die Agentur schickt diesen Entwurf:
§ 1 Leistung: Teutoburg Webwerk entwickelt für CSB-Rad ein Werkstattportal. Einzelheiten stimmen die Parteien während der Entwicklung ab.
§ 2 Vergütung: Abgerechnet wird monatlich nach Aufwand zu 98,00 € netto je Stunde.
§ 3 Termine: Teutoburg Webwerk bemüht sich um eine Fertigstellung im Dezember 2026.
§ 4 Abnahme: Sobald die erste Kundin oder der erste Kunde einen Termin über das Portal bucht, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 5 Quellcode: Der Quellcode verbleibt bei Teutoburg Webwerk.
a) Vertragsentwurf und Vertragspflichten
aa) Prüfe den Entwurf aus Sicht von CSB-Rad. Wähle drei Paragrafen aus, erkläre jeweils, warum sie nicht zu einem Werkvertrag passen oder CSB-Rad benachteiligen, und formuliere einen besseren Text. (6 Punkte)
Je Paragraf 1 Punkt für das Problem und 1 Punkt für den Verbesserungsvorschlag, z. B.:
| § | Problem | besserer Text (Vorschlag) |
|---|---|---|
| 1 | Das Werk ist nicht bestimmt. Was nicht beschrieben ist, kann CSB-Rad nicht als Erfolg einfordern und bei der Abnahme nicht prüfen. | „Gegenstand ist die Herstellung des Werkstattportals einschließlich der Einrichtung von zwei Annahme-Terminals nach dem Pflichtenheft vom 15.07.2026 (Anlage 1). Änderungen werden nur über einen schriftlichen Änderungsantrag mit Preis und Termin beauftragt.“ |
| 2 | Abrechnung nach Aufwand ist die Logik eines Dienstvertrags: CSB-Rad trägt das Risiko, dass mehr Stunden nötig werden, und zahlt auch für ein unfertiges Portal. | „Die Vergütung beträgt pauschal … € netto (Festpreis). 30 % werden nach der Teilabnahme des Buchungsmoduls fällig, der Rest mit der Abnahme.“ |
| 3 | „bemüht sich“ ist kein verbindlicher Termin; CSB-Rad kann bei Verspätung kaum Rechte geltend machen. | „Das Werk wird bis 18.12.2026 fertiggestellt. Die förmliche Abnahme findet in einem gemeinsamen Termin im Januar 2027 statt.“ |
| 4 | Die Abnahme geschieht ohne Prüfung. Mit ihr werden die Vergütung fällig, die Gefahr geht über und die Beweislast kehrt sich um, ohne dass CSB-Rad etwas getestet hat. | „Die Abnahme erfolgt förmlich anhand der Testfälle in Anlage 2 und wird in einem von beiden Seiten unterschriebenen Protokoll festgehalten.“ |
| 5 | Ohne Quellcode ist CSB-Rad für Fehlerbehebung und Weiterentwicklung dauerhaft von der Agentur abhängig. | „Mit der Abnahme übergibt Teutoburg Webwerk den Quellcode und die Dokumentation; CSB-Rad erhält ein zeitlich unbegrenztes Recht, das Portal zu nutzen und durch Dritte weiterentwickeln zu lassen.“ |
ab) Der überarbeitete Vertrag wird als Werkvertrag mit einem Festpreis von 38.400,00 € netto geschlossen. Entscheide in den folgenden drei Fällen, wer was verlangen kann, und begründe kurz. Berechne im dritten Fall auch den Betrag, den die Agentur nach der gesetzlichen Vermutung verlangen kann, wenn sie ihre ersparten Aufwendungen nicht einzeln nachweist. (6 Punkte)
Die Agentur bittet Ende September um Testdaten und einen Zugang zum Kassensystem. CSB-Rad reagiert drei Wochen lang nicht, die Entwicklung steht still.
Die Agentur stellt fest, dass die im Pflichtenheft geforderte Anbindung an das veraltete Kassensystem nur mit regelmäßigen Abbrüchen laufen wird. Sie entwickelt weiter, ohne CSB-Rad darauf hinzuweisen.
Ende Oktober, als etwa 60 % der Arbeit erledigt sind, möchte CSB-Rad wegen einer Budgetkürzung aus dem Vertrag aussteigen.
Je Fall 2 Punkte:
Fehlende Mitwirkung von CSB-Rad: CSB-Rad muss mitwirken, wo das Werk es verlangt (Testdaten, Zugänge, Ansprechperson). Die Agentur kann eine angemessene Entschädigung für die Wartezeit verlangen (§ 642 BGB), und der Fertigstellungstermin verschiebt sich entsprechend. Bleibt die Mitwirkung auch nach einer Frist aus, kann sie den Vertrag nach § 643 BGB beenden.
Verletzte Hinweispflicht der Agentur: Als Fachunternehmen muss die Agentur auf erkennbare Risiken einer Vorgabe hinweisen. Weil sie schweigt, kann CSB-Rad Schadensersatz verlangen, z. B. für Aufwand, der bei rechtzeitigem Hinweis vermieden worden wäre (§ 280 BGB); die Agentur kann sich nicht darauf berufen, nur die Vorgabe umgesetzt zu haben.
Kündigung durch CSB-Rad: Der Besteller darf einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Die Agentur behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich aber ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Vermutet wird, dass ihr für den nicht erbrachten Teil 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen:
- erbrachter Teil: 60 % von 38.400,00 € = 23.040,00 €
- nicht erbrachter Teil: 40 % von 38.400,00 € = 15.360,00 €, davon 5 % = 768,00 €
- Anspruch nach der Vermutung: 23.040,00 € + 768,00 € = 23.808,00 € netto
b) Die beiden Annahme-Terminals montiert ein Subunternehmen der Agentur. Werkstattleiter Bastian Ludwig notiert danach: „Wenn bei der Montage etwas schiefgegangen ist, müssen wir uns an die Montagefirma halten, die Agentur ist dafür nicht zuständig. Und dass die Agentur überhaupt jemand anderen schickt, hätten wir sowieso nicht verhindern können.“ Berichtige beide Aussagen und schlage eine Vertragsregel vor, mit der CSB-Rad beim nächsten Projekt mehr Einfluss auf den Einsatz von Subunternehmen hat. (3 Punkte)
Erste Aussage (1 Punkt): CSB-Rad hat nur mit der Agentur einen Vertrag. Die Agentur bleibt für das ganze Werk verantwortlich und haftet für Fehler des Subunternehmens wie für eigene (Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB). Mängel rügt CSB-Rad also bei der Agentur.
Zweite Aussage (1 Punkt): Ohne Regelung darf ein Werkunternehmer Subunternehmen einsetzen. Der Vertrag kann das aber ausschließen oder an Bedingungen knüpfen; CSB-Rad hätte also beim Vertragsschluss mitreden können.
Vertragsregel (1 Punkt), z. B.: „Subunternehmen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CSB-Rad eingesetzt werden. Für Montagearbeiten legt die Agentur vor der Abnahme Mess- und Fotoprotokolle der Leitungswege vor.“
c) Am 18.12.2026 meldet Teutoburg Webwerk per E-Mail: „Das Werkstattportal ist fertig. Bitte nehmen Sie es bis zum 04.01.2027 ab.“ Cem Sarıkaya möchte eine förmliche Abnahme am 07.01.2027.
ca) Bereite den Abnahmetermin vor: Ergänze die Checkliste um vier Prüfschritte und lege für jeden ein Kriterium fest, das am Werkstattportal konkret überprüft werden kann. (4 Punkte)
| Nr. | Prüfschritt | Kriterium am Werkstattportal | in Ordnung / Mangel |
|---|---|---|---|
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 |
Je Prüfschritt mit passendem, überprüfbarem Kriterium 1 Punkt, z. B.:
| Nr. | Prüfschritt | Kriterium am Werkstattportal |
|---|---|---|
| 1 | Vollständigkeit | Alle Funktionen aus dem Pflichtenheft sind vorhanden; beide Terminals sind montiert und im Netz erreichbar. |
| 2 | Funktionstest | Die vereinbarten Testfälle laufen fehlerfrei: Termin buchen und verschieben, Auftragsstatus anzeigen, Kostenvoranschlag freigeben. |
| 3 | vereinbarte Vorgaben | Seiten laden bei 30 gleichzeitigen Zugriffen in unter 2 Sekunden; Bedienung per Tastatur und mit Screenreader möglich. |
| 4 | Übergabe | Anwendungs- und Betriebsdokumentation, Zugangsdaten und Quellcode liegen vor; das Werkstattteam wurde eingewiesen. |
Ebenfalls möglich: Datenschutz (z. B. Kundendaten nur verschlüsselt übertragen) oder das Abnahmeprotokoll mit Mängelliste als letzter Schritt.
cb) Erläutere, was gilt, wenn CSB-Rad bis zum 04.01.2027 überhaupt nicht auf die E-Mail reagiert. (2 Punkte)
Dann gilt das Portal als abgenommen (fiktive Abnahme, § 640 Abs. 2 BGB) (1 Punkt): Die Agentur hat nach Fertigstellung eine angemessene Frist gesetzt, und CSB-Rad hat die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Will Cem den Termin am 07.01. halten, muss er vor dem 04.01. antworten und einen neuen Abnahmetermin vereinbaren oder bekannte Mängel benennen (1 Punkt).
cc) Entscheide für die drei voneinander unabhängigen Fälle, ob eine Abnahme vorliegt und, falls ja, in welcher Form. (3 Punkte)
Am 07.01.2027 unterschreibt Cem Sarıkaya das Abnahmeprotokoll mit dem Vermerk „Abnahme erteilt“.
CSB-Rad sagt den Termin am 07.01. ab, schaltet das Portal aber am 11.01. für alle Kund*innen frei, nutzt es sechs Wochen ohne Beanstandung und überweist die Schlussrechnung ohne Vorbehalt.
CSB-Rad testet das Portal bis zum 03.01.2027 im Testsystem und teilt der Agentur per E-Mail mit, dass sich Kostenvoranschläge nicht freigeben lassen und die Abnahme deshalb verweigert wird.
Je Fall 1 Punkt:
Ausdrückliche Abnahme, hier als förmliche Abnahme mit Protokoll: CSB-Rad erklärt schriftlich, dass es das Werk als vertragsgemäß annimmt.
Stillschweigende (konkludente) Abnahme: CSB-Rad erklärt nichts, zeigt aber durch produktive Nutzung ohne Rüge und vorbehaltlose Zahlung, dass es das Werk billigt.
Keine Abnahme: CSB-Rad hat innerhalb der gesetzten Frist unter Angabe eines Mangels verweigert, deshalb greift auch die fiktive Abnahme nicht. Die Verweigerung ist berechtigt, weil eine Kernfunktion fehlt (wesentlicher Mangel).
cd) Bei der Abnahme am 07.01.2027 zeigt sich, dass die Erinnerungsmail am Vortag des Termins nicht verschickt wird; alles andere funktioniert. Erläutere, ob CSB-Rad die Abnahme verweigern darf und was im Abnahmeprotokoll festgehalten werden muss. (3 Punkte)
Die fehlende Erinnerungsmail ist ein unwesentlicher Mangel; Termine lassen sich buchen und verwalten. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB) (1 Punkt).
Im Abnahmeprotokoll muss der bekannte Mangel festgehalten und ausdrücklich vorbehalten werden, mit einer Frist zur Beseitigung (1 Punkt). Ohne Vorbehalt verliert CSB-Rad für diesen bekannten Mangel die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung (§ 640 Abs. 3 BGB) (1 Punkt).
ce) Nach der erfolgreichen Abnahme am 07.01.2027 passieren zwei Dinge. Erläutere jeweils, was die Abnahme an der Rechtslage verändert hat. (4 Punkte)
Am 20.01.2027 wird ein Annahme-Terminal bei einem Wasserrohrbruch in der Werkstatt zerstört. CSB-Rad verlangt von der Agentur ein neues Terminal ohne Berechnung.
Im März 2028 fällt auf, dass das Portal Kostenvoranschläge über 1.000 € falsch rundet. Die Agentur meint, der Fehler sei erst durch ein Update entstanden, das CSB-Rad selbst eingespielt hat.
Je Fall 2 Punkte:
Gefahrübergang: Mit der Abnahme ist die Gefahr auf CSB-Rad übergegangen (§ 644 BGB). Die Agentur muss das zerstörte Terminal nicht kostenlos ersetzen; vor der Abnahme hätte sie das Werk auf eigene Kosten erneut herstellen müssen. CSB-Rad kann ein neues Terminal kaufen oder den Schaden ggf. über seine Versicherung regeln.
Beweislast und Mängelrechte: Nach der Abnahme muss CSB-Rad beweisen, dass der Rundungsfehler schon bei der Abnahme im Werk steckte und nicht durch das eigene Update entstanden ist. Statt Erfüllung kann CSB-Rad nur noch Mängelrechte geltend machen, zuerst Nacherfüllung. Ist z. B. eine Verjährung von zwei Jahren ab Abnahme vereinbart, läuft sie bis zum 07.01.2029; der Anspruch ist also noch nicht verjährt.
Aufgabe 2.3: Den IT-Servicevertrag mit dem Sicherheitsdienstleister auswerten (Kernkompetenz)
Du bist Auszubildende*r bei der Let’s Meet GmbH in Bielefeld. Seit dem 01.02.2027 überwacht die Wachturm Cyberschutz GmbH aus Herford die Server, die Firewall und die App von Let’s Meet rund um die Uhr auf Angriffe; die Pauschale beträgt 2.400,00 € netto im Monat. Yusuf Demir, Leiter Entwicklung, bittet Dich, den ersten vollen Abrechnungsmonat März 2027 auszuwerten. Auszug aus dem SLA:
4.1 Reaktionszeit: Zeit vom Alarm bis zur ersten Maßnahme durch Wachturm. Priorität 1 (kritisch): höchstens 30 Minuten. Priorität 2 (hoch): höchstens 4 Stunden. Die Werte gelten rund um die Uhr.
4.2 Verfügbarkeit des Kundenportals (Alarme, Berichte, Ticketverlauf): mindestens 99,5 % je Kalendermonat, berechnet als (Stunden des Monats − ungeplante Ausfallzeit) ÷ Stunden des Monats. Angekündigte Wartungsfenster zählen nicht als Ausfallzeit.
4.3 Gutschriften auf die Monatspauschale: je P1-Vorfall mit überschrittener Reaktionszeit 5 %, je P2-Vorfall mit überschrittener Reaktionszeit 2 %, bei unterschrittener Verfügbarkeit zusätzlich 10 %; insgesamt höchstens 20 %.
6.2 Mitwirkung: Let’s Meet kündigt Änderungen an Firewall, Servern und Protokollweiterleitung mindestens drei Werktage vorher an. Eine Überschreitung der Reaktionszeit, die nachweislich auf eine nicht angekündigte Änderung zurückgeht, zählt nicht für Gutschriften.
Aus dem Ticketsystem von Let’s Meet stammen diese Vorfälle:
| Vorfall | Priorität | Alarm | erste Maßnahme von Wachturm | Reaktionszeit | eingehalten? |
|---|---|---|---|---|---|
| V-031 | P1 | 03.03. 02:14 | 03.03. 02:31 | ||
| V-034 | P2 | 07.03. 10:05 | 07.03. 12:40 | ||
| V-038 | P1 | 12.03. 23:50 | 13.03. 00:41 | ||
| V-041 | P1 | 19.03. 14:20 | 19.03. 14:44 | ||
| V-045 | P2 | 24.03. 18:30 | 24.03. 23:10 | ||
| V-047 | P1 | 29.03. 04:02 | 29.03. 04:39 |
Ausfälle des Kundenportals im März: 06.03. 1 h 50 min (Störung), 14.03. 2 h 00 min (angekündigtes Wartungsfenster), 21.03. 2 h 40 min (Störung).
a) Die SLA-Werte für März prüfen
aa) Ermittle für jeden Vorfall die Reaktionszeit und prüfe, ob sie eingehalten ist. (3 Punkte)
Je Vorfall ½ Punkt:
| Vorfall | Priorität | Reaktionszeit | eingehalten? |
|---|---|---|---|
| V-031 | P1 | 17 min | ja |
| V-034 | P2 | 2 h 35 min | ja |
| V-038 | P1 | 51 min (über Mitternacht gerechnet) | nein |
| V-041 | P1 | 24 min | ja |
| V-045 | P2 | 4 h 40 min | nein |
| V-047 | P1 | 37 min | nein (siehe aber ac) |
ab) Berechne die Verfügbarkeit des Kundenportals im März (in %, auf zwei Nachkommastellen gerundet) und prüfe, ob der Zielwert erreicht ist. (2 Punkte)
Stunden im März: 31 × 24 h = 744 h; ungeplante Ausfallzeit: 1 h 50 min + 2 h 40 min = 4 h 30 min = 4,5 h. Das Wartungsfenster am 14.03. zählt nicht (1 Punkt).
Verfügbarkeit = (744 h − 4,5 h) ÷ 744 h ≈ 99,40 %. Der Zielwert von 99,5 % ist verfehlt (1 Punkt).
ac) Wachturm schreibt zu V-047: „Let’s Meet hat am 28.03. abends die Firewall-Regeln geändert, ohne uns zu informieren. Der Alarm kam deshalb erst um 04:25 Uhr bei uns an.“ Eure interne Prüfung bestätigt, dass die Änderung nicht angekündigt war. Begründe, wie Du V-047 bei der Abrechnung behandelst, und berechne die Gutschrift, die Let’s Meet für März zusteht. (4 Punkte)
V-047 (2 Punkte): Let’s Meet hat seine Mitwirkungspflicht aus 6.2 verletzt; die Verzögerung geht nachweislich auf die nicht angekündigte Änderung zurück. V-047 zählt deshalb nicht für Gutschriften. Ab Eingang des Alarms bei Wachturm hat die Reaktion nur 14 Minuten gedauert.
Gutschrift (2 Punkte): V-038 (P1) 5 % + V-045 (P2) 2 % + Verfügbarkeit 10 % = 17 %; das liegt unter der Obergrenze von 20 %. 17 % von 2.400,00 € = 408,00 € netto (mit 19 % Umsatzsteuer 485,52 €).
Wer V-047 mitzählt, kommt auf 22 % und wegen der Obergrenze auf 20 % = 480,00 € netto; das ist nach 6.2 nicht vertretbar.
b) Streitpunkte und Änderungswünsche
Wachturm widerspricht der Auswertung von V-038: Die Reaktionszeit beginne erst, wenn eine Analystin oder ein Analyst den Alarm öffne, hier um 00:12 Uhr; gemessen ab dann seien es nur 29 Minuten. Außerdem kam der Monatsbericht für März erst am 27.04.2027 und enthielt nur Prozentwerte, keine Liste der einzelnen Vorfälle.
ba) Formuliere zwei SLA-Klauseln, die diese beiden Streitpunkte künftig verhindern, und begründe jede kurz. (4 Punkte)
Je Klausel mit Begründung 2 Punkte, z. B.:
Messbeginn und Messende: „Die Reaktionszeit beginnt mit dem Zeitstempel, zu dem der Alarm im Überwachungssystem von Wachturm eingeht, und endet mit der ersten dokumentierten Gegenmaßnahme (z. B. Sperren eines Kontos, Blockieren einer Adresse) oder dem Anruf bei der Notfallnummer von Let’s Meet. Maßgeblich sind die Zeitstempel des Systems.“ Begründung: Der Zeitpunkt, zu dem jemand den Alarm öffnet, liegt allein in der Hand von Wachturm; eine objektive Messung verhindert Auslegungsstreit.
Berichtspflicht: „Wachturm übermittelt bis zum fünften Werktag des Folgemonats einen Bericht mit allen Vorfällen (Nummer, Priorität, Zeitstempel von Alarm und erster Maßnahme, Reaktionszeit) und allen Ausfallzeiten des Kundenportals. Die Rohdaten werden als CSV-Datei mitgeliefert.“ Begründung: Let’s Meet kann die Gutschriften nur mit den Einzeldaten prüfen, und eine feste Frist sorgt dafür, dass Abweichungen zeitnah besprochen werden.
bb) Wachturm schlägt per E-Mail vor: „Ab 01.07.2027 betreuen wir die Systeme von Let’s Meet zwischen 0 und 6 Uhr per Rufbereitschaft statt durch aktive Überwachung. Die Reaktionszeit für P1-Vorfälle beträgt nachts dann 90 Minuten, die Pauschale bleibt gleich.“ Beurteile den Vorschlag mit Bezug auf die Vorfälle im März und nenne zwei Bedingungen, unter denen Let’s Meet höchstens zustimmen sollte. (4 Punkte)
Beurteilung (2 Punkte): Zwei der vier P1-Vorfälle im März fielen in die Zeit zwischen 0 und 6 Uhr (V-031, V-047), ein weiterer kurz davor (V-038). Angriffe kommen also gerade nachts. Eine dreimal so lange Reaktionszeit bei gleichem Preis verschlechtert die Leistung deutlich; in dieser Form sollte Let’s Meet ablehnen. Einseitig ändern kann Wachturm den Vertrag ohnehin nicht, eine Änderung braucht die Zustimmung beider Seiten.
Zwei Bedingungen (je 1 Punkt), z. B.:
- deutlicher Preisnachlass für die Nachtstunden,
- nachts höchstens 45 Minuten Reaktionszeit für P1 und automatische Sofortmaßnahmen (z. B. Sperre auffälliger Konten) bis zum Eingreifen,
- Änderung nur als schriftlicher Nachtrag mit Probezeit und Sonderkündigungsrecht, falls die nächtlichen Werte verfehlt werden.
c) Die Verlängerung vorbereiten
Der Vertrag mit Wachturm endet am 31.01.2028. Clara Neumann, Geschäftsführerin, liegen zwei Angebote vor:
Angebot 1 – Wachturm Cyberschutz GmbH, Herford: Sicherheitsüberwachung wie bisher, zusätzlich Datensicherung der App-Datenbank und Service Desk für die Beschäftigten. Laufzeit 60 Monate, danach Verlängerung um jeweils 24 Monate, Kündigungsfrist 12 Monate. 12 % Rabatt auf alle Bausteine. Alarmregeln und Protokollauswertungen liegen auf der eigenen Plattform von Wachturm; ein Export ist gegen Aufpreis möglich.
Angebot 2 – Atlântico SecOps, Lda., Lissabon (Portugal): nur Sicherheitsüberwachung, 18 % günstiger als die bisherige Pauschale. Laufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar. Es gilt portugiesisches Recht, Gerichtsstand ist Lissabon, Vertragssprache und Support sind Englisch. Die Nachtschicht übernimmt ein Partnerunternehmen in Kuala Lumpur (Malaysia). Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis „Reverse Charge“ gestellt.
ca) In Angebot 1 soll die Datensicherung neu hinzukommen. Formuliere dafür eine SLA-Zeile mit Leistung, Kennzahl und Zielwert und begründe den Zielwert mit Bezug zu Let’s Meet. (3 Punkte)
Je 1 Punkt für Leistung, Kennzahl mit Zielwert und Begründung, z. B.:
Leistung: stündliche Sicherung der Transaktionsprotokolle und nächtliche Vollsicherung der App-Datenbank, verschlüsselt an einem zweiten Standort; monatlicher Test, ob sich eine Sicherung zurückspielen lässt.
Kennzahlen und Zielwerte: maximaler Datenverlust (Recovery Point Objective) 1 Stunde; Wiederherstellung der Datenbank nach einem Ausfall (Recovery Time Objective) in höchstens 4 Stunden.
Begründung: Nutzer*innen verabreden über die App kurzfristig Treffen; gehen Nachrichten oder Zusagen mehrerer Stunden verloren, platzen Verabredungen und das Vertrauen in die App leidet.
cb) Erstelle für Clara Neumann eine Entscheidungsvorlage: Beurteile jedes Angebot anhand von zwei Gesichtspunkten und gib eine begründete Empfehlung, gegebenenfalls mit Punkten für eine Nachverhandlung. (6 Punkte)
Je Angebot zwei Gesichtspunkte (je 1 Punkt), Empfehlung mit Begründung 2 Punkte, z. B.:
Angebot 1 – Bindung und Abhängigkeit: 60 Monate Laufzeit, Verlängerung um 24 Monate und 12 Monate Kündigungsfrist binden Let’s Meet sehr lange (Lock-in). Weil Alarmregeln und Auswertungen auf der Plattform von Wachturm liegen und der Export extra kostet, wird ein späterer Wechsel teuer.
Angebot 1 – Bündelung: Rabatt und ein bekannter Partner mit deutschem Recht, gleicher Sprache und Zeitzone sprechen dafür; fällt Wachturm aber aus oder verschlechtert sich, sind gleich drei Bausteine betroffen.
Angebot 2 – Rechtsrahmen und Sprache: Portugiesisches Recht und Gerichtsstand Lissabon machen es schwerer und teurer, Ansprüche durchzusetzen; englische Vertragssprache und englischer Support bergen im Notfall Missverständnisse. Datenschutzrechtlich ist ein Anbieter in der EU unproblematisch, und Reverse Charge ist korrekt: Let’s Meet führt die Umsatzsteuer selbst ab und zieht sie als Vorsteuer wieder ab.
Angebot 2 – Partner in Malaysia: Die Protokolldaten enthalten personenbezogene Daten (IP-Adressen, Konten). Für Malaysia gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss; eine Übermittlung ist nur mit Standardvertragsklauseln und weiteren Garantien zulässig. Zu klären ist außerdem, ob das Partnerunternehmen die Reaktionszeiten schafft; Atlântico haftet für seinen Partner.
Empfehlung, z. B.: Angebot 1 nur nach Nachverhandlung annehmen: höchstens 24 Monate Laufzeit, Bausteine einzeln kündbar, kostenloser Export aller Regeln und Daten in Standardformaten bei Vertragsende (Exit-Klausel). Ebenso vertretbar: Angebot 2 wegen der kurzen Bindung, wenn deutsches Recht vereinbart, der Partner in Malaysia nur mit Zustimmung und Standardvertragsklauseln eingesetzt und ein deutschsprachiger Notfallkontakt zugesichert wird.
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