Übungsaufgaben zum Kaufvertrag: Zustandekommen, Angebot, Eigentum und Online-Kauf
https://bildung.social/@oerinformatik/
https://oer-informatik.de/kaufvertrag-uebungsaufgaben
Kaufvertrag, Antrag und Annahme, Angebot, Freizeichnungsklausel, Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort, Fernabsatzvertrag, Widerrufsrecht, Rahmenvertrag, Übungsaufgaben, Prüfungsvorbereitung
tl/dr; (Bearbeitungszeit insgesamt 80 min, mehrere Aufgaben): Vier Übungsaufgaben zum Kaufvertrag: In der Basisstufe beurteilst Du Aussagen dazu, wann der Kauf von Badge-Druckern für ein Barcamp verbindlich wurde, vervollständigst eine Bestellung und formulierst Angebotstexte mit Kundennutzen. In der Kernstufe prüfst Du beim Einkauf von Akkus und Ladegeräten eine Aktennotiz auf Fehler bei Antrag und Annahme, vergleichst die Verbindlichkeit von Angeboten, berechnest einen Zahlbetrag und wägst einen Rahmenvertrag ab, beantwortest beim Verkauf von Lastenrädern Fragen einer Fachhändlerin zu Eigentum, Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang und untersuchst den Online-Kauf mit Widerrufsrecht, Widerrufsbutton und Vertragsabschluss im Händlerportal. Alle Beispiellösungen sind ausgeblendet und mit Punkteverteilung versehen [AI-Assisted]. (Zuletzt geändert am 28.10.2026)
Diese Übungsaufgaben gehören zum Artikel Der Kaufvertrag: Zustandekommen, Angebot, Pflichten, Eigentum und Online-Kauf.
Hinweise zur Bearbeitung: Bis zur Teil-1-Prüfung der IT-Berufe solltest Du die Basiskompetenz beherrschen, also Aufgabe 1.1. Als IKS oder IKD musst Du zur Teil-2-Prüfung Aufgaben auf Kernkompetenz-Ebene lösen können, das sind Aufgabe 2.1, Aufgabe 2.2 und Aufgabe 2.3. Bei „nennen“ genügen Stichworte, bei „beschreiben“, „erläutern“ und „begründen“ erwartet die Aufgabe ganze Sätze mit Bezug zur Situation. Die Paragrafen musst Du nicht auswendig kennen; sie stehen in den Lösungen zum Nachschlagen. Schreib Deine Antwort zuerst vollständig auf, bevor Du die Beispiellösung aufklappst; andere sachlich richtige Antworten sind ebenfalls richtig.
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Kopiere den Text in ein KI-Sprachmodell Deiner Wahl und passe Kompetenzstufe, Anzahl, Bearbeitungszeit und Szenario bei Bedarf an. Wie die Aufgaben aufgebaut sind, beschreibt der Artikel Wie sind die Aufgaben aufgebaut?. Prüfe die Ergebnisse mit dem Lehrartikel: KI-Sprachmodelle machen Fehler.
Erstelle neue Übungsaufgaben zum Thema „Kaufvertrag: Zustandekommen,
Angebot, Eigentum und Online-Kauf“.
Bauplan: Halte Dich an Aufbau, Kompetenzstufen, Operatoren,
Anforderungsbereiche, Punkte und Zeitschätzung, die im Artikel
https://oer-informatik.de/aufgaben-aufbau beschrieben sind.
Fachliche Grundlage:
- https://oer-informatik.de/kaufvertrag
- https://oer-informatik.de/kalkulation
- Stilbeispiel: https://oer-informatik.de/kaufvertrag-uebungsaufgaben
Die Aufgaben sollen Inhalte zu diesen Schlagwörtern abdecken:
- Kaufvertrag
- Antrag und Annahme
- Angebot
- Freizeichnungsklausel
- Eigentumsvorbehalt
- Erfüllungsort
- Fernabsatzvertrag
- Widerrufsrecht
- Rahmenvertrag
Kompetenzstufe: Kernkompetenz (alternativ: Basiskompetenz, Profilkompetenz, Expertise)
Anzahl: 1 Aufgabe mit Teilaufgaben
Bearbeitungszeit in Minuten ca.: <5 bis 30 min>
Szenario: eines der Szenarien aus dem Bauplan
Vorgehen:
1. Lies zuerst die verlinkten Artikel. Kannst Du keine Webseiten
abrufen, sag mir das, statt zu raten.
2. Steht bei einer Angabe noch ein Platzhalter in <…>, frag mich
zuerst danach. Richte Punkte und Zahl der Teilaufgaben nach der
Bearbeitungszeit (ca. 0,9 min je Punkt).
3. Gib je Aufgabe Titel mit Kompetenzstufe, Ausgangssituation und
Teilaufgaben mit Operator und Punktzahl aus, dazu die geschätzte
Bearbeitungszeit.
4. Gib die Beispiellösungen mit Punkteverteilung erst aus, wenn ich
danach frage.
Aufgabe 1.1: Badge-Drucker und Zusatzleistungen fürs Barcamp (Basiskompetenz)
(ca. 13 min Bearbeitungszeit)
Du bist Auszubildende*r im Technikteam des Barcamps am Ratz und Rübe Berufskolleg (RRB) in Bielefeld. Emre Aksoy, Leiter des Technikteams, kümmert sich um die Beschaffung und um ein Angebot für die Ausstellenden.
a) Für den Empfang braucht das Barcamp zwei Badge-Drucker. So lief die Beschaffung bei der Druckwerk OWL GmbH in Herford:
- Emre findet die Drucker im Onlineshop des Händlers und füllt am Dienstag, 20.10.2026 das Bestellformular aus.
- Am Donnerstag, 22.10.2026 schreibt eine Mitarbeiterin per E-Mail: „Wir haben Ihre Bestellung geprüft und liefern die beiden Drucker in der kommenden Woche aus.“
- Die Drucker kommen am 29.10.2026, die Rechnung folgt am 30.10.2026 per Post.
Im Teamprotokoll stehen dazu drei Aussagen. Beurteile jede Aussage als richtig oder falsch und begründe kurz. (6 Punkte)
- „Gekauft war schon, als die Drucker mit Preis im Shop standen – das war ja das Angebot.“
- „Verbindlich wurde es für beide Seiten erst am 22.10. mit der E-Mail der Mitarbeiterin.“
- „Solange die Rechnung noch nicht da war, hätten wir die Bestellung einfach zurückziehen können.“
Je Aussage 1 Punkt für das Urteil und 1 Punkt für die Begründung:
- Falsch. Die Darstellung im Shop richtet sich an beliebig viele Interessierte; der Händler will sich damit noch nicht binden (z. B. weil sein Lager begrenzt ist). Sie ist nur eine Einladung, selbst einen Antrag abzugeben.
- Richtig. Emres ausgefülltes Bestellformular vom 20.10. ist der Antrag. Mit der E-Mail vom 22.10. erklärt der Händler, dass er liefert: Das ist die Annahme. Damit liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor, der Kaufvertrag besteht seit dem 22.10.
- Falsch. Seit dem 22.10. sind beide Seiten gebunden. Die Rechnung fordert nur zur Zahlung auf und hat für das Zustandekommen keine Bedeutung. Ein Widerrufsrecht wie bei privaten Onlinekäufen hat das Berufskolleg nicht, weil es nicht als Verbraucher kauft.
b) Für das Catering will Emre beim Getränkehandel bestellen. Sein Entwurf lautet nur: „Hiermit bestellen wir 12 Kisten Mineralwasser und 8 Kisten Apfelschorle.“ Nenne vier Angaben, die in der Bestellung noch fehlen, und gib jeweils in Stichworten an, welcher Streit ohne diese Angabe entstehen könnte. (4 Punkte)
Je 1 Punkt, vier aus:
- Genaue Artikelbezeichnung (Marke, Flaschengröße, Glas oder PET): Es kommen 0,7-l-Glasflaschen statt der gewünschten 0,5-l-Flaschen.
- Preis bzw. Bezug auf die Preisliste oder ein Angebot: Der Händler berechnet einen höheren Preis als erwartet.
- Liefertermin und Lieferort (Datum, Uhrzeit, Anlieferung an der Aula): Die Getränke kommen erst nach dem Barcamp oder an den falschen Eingang.
- Liefer- und Pfandbedingungen (Lieferkosten, Pfand, Rückgabe von Vollgut): Unklar, ob ungeöffnete Kisten zurückgegeben werden dürfen und wer die Anfahrt bezahlt.
- Zahlungsbedingungen (Rechnung, Zahlungsziel): Der Fahrer verlangt bei Lieferung Barzahlung.
- Besteller mit Ansprechperson, Datum und Unterschrift bzw. Name: Unklar, wer bestellt hat und wen der Händler bei Rückfragen erreicht.
c) Für die Ausstellenden hat das Technikteam zwei Textfassungen zum Netzwerkanschluss am Stand entworfen:
Fassung A: Kupferanschluss RJ45, 1 Gbit/s, eigenes VLAN, DHCP, Firewall aktiv.
Fassung B: An Ihrem Stand liegt ein Kabelanschluss mit eigenem, abgeschirmtem Netz bereit. Ihre Vorführung läuft damit auch dann flüssig, wenn das Gäste-WLAN voll ist, und Ihre Geräte sind für andere Gäste nicht erreichbar.
Vergleiche die beiden Fassungen und begründe, welche besser in ein Angebot an die Ausstellenden passt. Formuliere danach für die Leistung „Aufzeichnung Ihrer Session“ einen kurzen Angebotstext nach dem Muster der besseren Fassung. (4 Punkte)
Vergleich (2 Punkte): Fassung A zählt nur technische Merkmale auf, mit denen viele Ausstellende nichts anfangen können. Fassung B beschreibt dieselbe Leistung in ganzen Sätzen und sagt, was die Ausstellenden davon haben (stabile Vorführung, Schutz vor fremdem Zugriff). Für ein Angebot passt daher Fassung B besser; die technischen Daten können in einer Fußnote stehen.
Eigener Text (2 Punkte: 1 Punkt sachlich passende Beschreibung, 1 Punkt erkennbarer Nutzen), z. B.: „Wir filmen Ihren Vortrag mit Bild und Ton und schicken Ihnen die fertige Datei eine Woche nach dem Barcamp. So können Sie den Beitrag auf Ihrer Website zeigen und erreichen auch Interessierte, die nicht vor Ort waren.“
Aufgabe 2.1: E-Bike-Akkus einkaufen (Kernkompetenz)
(ca. 23 min Bearbeitungszeit)
Du bist Auszubildende*r bei der CSB-Rad GmbH in Bielefeld. Werkstattleiter und Einkäufer Bastian Ludwig beschafft Ersatzakkus und Ladegeräte für E-Bikes und bittet Dich um Unterstützung.
a) Mit dem Lieferanten Zellkraft Weser GmbH in Minden gab es zwei Vorgänge. Bastian Ludwig hat sie in einer Aktennotiz festgehalten:
Fall 1 – Ladegeräte: Zellkraft hat Mitte September an alle Werkstätten der Region eine Preisliste geschickt. Am 16.09.2026 habe ich per E-Mail 24 Ladegeräte „LG-36“ zum Listenpreis von 74,50 € netto bestellt. Am 17.09. kam die Antwort: „Wir liefern gern 24 Stück, wegen gestiegener Einkaufspreise allerdings zu 79,90 € netto.“ Darauf habe ich nicht reagiert. Am 25.09. stand die Spedition mit den Geräten vor der Tür; ich habe die Annahme verweigert. Meine Einschätzung: Mit meiner Bestellung vom 16.09. ist der Vertrag zustande gekommen. Wir hätten die Geräte annehmen müssen, zahlen aber nur 74,50 € pro Stück.
Fall 2 – Akkus: Am 01.10.2026 kam per E-Mail ein Angebot über 30 Akkus „AKU-500“ zu je 362,00 € netto, „gültig bis 08.10.2026“. Wegen Urlaub habe ich erst am 12.10. per E-Mail genau zu diesen Bedingungen bestellt. Ohne weitere Nachricht wurden die Akkus am 14.10. geliefert. Meine Einschätzung: Ich habe das Angebot angenommen, der Kaufvertrag besteht seit dem 12.10.
Prüfe beide Einschätzungen. Stelle richtig, was nicht stimmt, und begründe Dein Ergebnis mit Antrag und Annahme. (8 Punkte)
Fall 1 (5 Punkte): Die Einschätzung ist falsch, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
- Die an viele Werkstätten verschickte Preisliste bindet Zellkraft nicht; sie lädt nur zu Bestellungen ein (1 Punkt).
- Bastian Ludwigs Bestellung vom 16.09. ist der Antrag (1 Punkt).
- Die Antwort vom 17.09. ändert den Preis. Eine Annahme mit Änderungen gilt als Ablehnung des Antrags, verbunden mit einem neuen Antrag von Zellkraft (§ 150 Abs. 2 BGB) (1 Punkt).
- Diesen neuen Antrag hat CSB-Rad nicht angenommen. Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung, auch unter Kaufleuten nicht (1 Punkt).
- Folge: CSB-Rad musste die Geräte weder annehmen noch bezahlen, weder zu 74,50 € noch zu 79,90 € (1 Punkt).
Fall 2 (3 Punkte): Die Einschätzung ist teilweise falsch.
- Das Angebot war bis zum 08.10. befristet. Die Bestellung vom 12.10. kam zu spät und ist deshalb keine Annahme mehr, sondern ein neuer Antrag von CSB-Rad (§ 148, § 150 Abs. 1 BGB) (1 Punkt).
- Zellkraft hat diesen Antrag durch schlüssiges Handeln, die Lieferung, angenommen (1 Punkt).
- Der Kaufvertrag über 30 Akkus zu je 362,00 € besteht daher seit dem 14.10.2026, nicht seit dem 12.10. (1 Punkt).
b) Für Bremsbeläge liegen Bastian Ludwig vier Angebote vor:
| Nr. | Lieferant | Auszug aus dem Angebot |
|---|---|---|
| 1 | Bremstechnik Hamm GmbH | „Preisänderungen bis zur Auslieferung behalten wir uns vor.“ |
| 2 | Rhein-Ruhr Parts KG | „Lieferung im Rahmen unserer Produktionskapazität.“ |
| 3 | Velo-Teile Kassel GmbH | „Angebotspreise und Liefertermin verbindlich bis 31.10.2026.“ |
| 4 | Radzubehör Osnabrück e. K. | kein Zusatz; Angebot am 20.10.2026 per E-Mail erhalten |
Bringe die Angebote in eine Rangfolge danach, wie sehr CSB-Rad sich auf sie verlassen kann, und begründe für jedes Angebot, woran der Lieferant gebunden ist und woran nicht. (6 Punkte)
Bindung je Angebot (je 1 Punkt):
- Nr. 3: Das Angebot nennt eine Frist und ist bis einschließlich 31.10.2026 mit Preis und Liefertermin verbindlich (§ 148 BGB). Bis dahin kann CSB-Rad sicher bestellen.
- Nr. 4: voll verbindlich, aber ohne Frist nur so lange, wie Radzubehör Osnabrück unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf (§ 147 Abs. 2 BGB). Bei einem E-Mail-Angebot sind das wenige Tage.
- Nr. 1: Menge, Artikel und Lieferzeit sind verbindlich, der Preis nicht. CSB-Rad weiß erst bei der Auslieferung, was die Beläge kosten.
- Nr. 2: Preis und Artikel sind verbindlich, die Liefermenge nicht. Reicht die Kapazität nicht, muss Rhein-Ruhr Parts nicht (vollständig) liefern.
Rangfolge mit Begründung (2 Punkte): 3 vor 4, weil die Bindungsdauer klar feststeht; danach 1 und 2. Ob 1 oder 2 höher steht, hängt davon ab, was für CSB-Rad wichtiger ist: Bei knappem Budget ist der feste Preis (Nr. 2) wertvoller, braucht die Werkstatt die Beläge dringend, ist die sichere Menge (Nr. 1) wichtiger.
c) Zellkraft Weser reicht für Fall 2 die fehlenden Konditionen nach. Das ursprüngliche Angebot nannte nur Artikel, Menge, Stückpreis und die Gültigkeit.
ca) Nenne drei Angaben, die im ursprünglichen Angebot fehlten und den Betrag beeinflussen, den CSB-Rad am Ende tatsächlich zahlt. (3 Punkte)
Je 1 Punkt, drei aus: Rabatt (z. B. Mengenrabatt); Versand-, Fracht- oder Verpackungskosten; Skonto bzw. Zahlungsziel; Mindermengenzuschlag; Hinweis, ob die Preise netto oder brutto gelten; Kosten für Transportversicherung.
cb) Nachgereicht wurden: 4 % Mengenrabatt ab 25 Stück, Frachtpauschale 38,00 € netto (nicht skontierbar), 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Berechne den Nettobetrag, den CSB-Rad bei Zahlung mit Skonto überweist. (3 Punkte)
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Listenpreis 30 × 362,00 € | 10.860,00 € |
| − 4 % Mengenrabatt | 434,40 € |
| = Zieleinkaufspreis | 10.425,60 € |
| − 2 % Skonto | 208,51 € |
| = Bareinkaufspreis | 10.217,09 € |
| + Frachtpauschale | 38,00 € |
| = Überweisungsbetrag netto | 10.255,09 € |
1 Punkt Rabatt, 1 Punkt Skonto auf den rabattierten Betrag, 1 Punkt Fracht ohne Skonto addiert und richtiges Ergebnis. Mit 19 % Umsatzsteuer wären es 12.203,56 €.
d) Für 2027 rechnet Bastian Ludwig mit etwa 180 Akkus, verteilt über das ganze Jahr. Die Akkupreise schwankten zuletzt stark. Er überlegt, mit Zellkraft Weser einen Rahmenvertrag mit Abrufmengen abzuschließen, statt jedes Mal einzeln zu bestellen. Wäge je einen Vorteil und einen Nachteil eines solchen Rahmenvertrags ab und gib eine begründete Empfehlung. (5 Punkte)
Vorteil (2 Punkte), z. B.: Preis und Konditionen stehen für das ganze Jahr fest. Steigen die Akkupreise, zahlt CSB-Rad weiterhin den vereinbarten Preis und kann Reparaturen verlässlich kalkulieren; außerdem entfallen Anfragen und Angebotsvergleiche vor jeder Bestellung.
Nachteil (2 Punkte), z. B.: CSB-Rad bindet sich an Zellkraft und meist an eine Mindestabnahme. Fallen die Preise oder bietet ein anderer Lieferant günstiger an, kann CSB-Rad davon nicht profitieren; wird weniger gebraucht als geplant, müssen trotzdem die vereinbarten Mengen abgenommen werden.
Empfehlung (1 Punkt), begründet, z. B.: Rahmenvertrag abschließen, weil der Bedarf gleichmäßig und gut planbar ist und die Preisschwankungen ein großes Risiko sind; dabei eine eher vorsichtige Mindestmenge (z. B. 150 Stück) und eine Preisanpassungsklausel nach unten vereinbaren.
Aufgabe 2.2: Lastenräder für den Fachhandel (Kernkompetenz)
(ca. 22 min Bearbeitungszeit)
Du bist Auszubildende*r im Vertrieb der CSB-Rad GmbH. Geschäftsführerin Sophie Bertram hat mit der Radhaus Bielefeld-Süd GmbH (Einkäuferin Katarzyna Nowak) folgenden Vertrag geschlossen:
Kaufvertrag
Verkäufer: CSB-Rad GmbH, Bielefeld-Sennestadt · Käufer: Radhaus Bielefeld-Süd GmbH, Bielefeld
Kaufgegenstand: 6 Lastenräder „Long-John Cargo“ zu je 3.190,00 € netto
Lieferung: per Spedition an das Lager des Käufers in Gütersloh, Versandkosten trägt der Käufer · Zahlung: 30 Tage netto, 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
a) Eine Woche nach der Lieferung ruft Katarzyna Nowak bei Dir an und stellt vier Fragen. Beantworte jede Frage so, wie Du es ihr am Telefon erklären würdest, und begründe mit dem Vertrag. Die Fragen 1 bis 3 bringen je 3 Punkte, Frage 4 bringt 2 Punkte. (11 Punkte)
- „Die Räder stehen seit Montag bei uns im Lager, bezahlt haben wir sie noch nicht. Gehören sie uns jetzt schon?“
- „Von Juli ist noch eine Rechnung über Ersatzteile offen. Wenn wir die Lastenräder jetzt komplett bezahlen, sind sie dann unser Eigentum?“
- „Ein Rad kam mit verbogenem Rahmen an. Dem Spediteur ist unterwegs jemand ins Heck gefahren, er selbst konnte nichts dafür. Das ist doch Ihr Schaden, oder?“
- „Und was müssen wir eigentlich außer Zahlen noch tun?“
- Nein, noch nicht. Das Radhaus hat die Räder und damit die tatsächliche Herrschaft: Es ist Besitzer. Wem eine Sache rechtlich gehört, ist aber eine andere Frage: Eigentümerin bleibt wegen des Eigentumsvorbehalts die CSB-Rad GmbH (je Begriff 1 Punkt, Zuordnung 1 Punkt).
- Nein, auch dann noch nicht. Im Vertrag steht ein erweiterter Eigentumsvorbehalt (1 Punkt): Das Eigentum geht erst über, wenn alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind (1 Punkt), also auch die Ersatzteilrechnung vom Juli. Bis dahin kann CSB-Rad bei Zahlungsausfall vom Vertrag zurücktreten und die Räder herausverlangen (1 Punkt).
- Nein, den Schaden trägt das Radhaus (1 Punkt). Erfüllungsort ist Bielefeld, CSB-Rad hat mit der Übergabe an die Spedition in Bielefeld alles Nötige getan. Weil die Räder auf Wunsch des Radhauses an einen anderen Ort geschickt werden, geht beim Versendungskauf unter Unternehmen die Gefahr mit der Übergabe an die Spedition auf den Käufer über (§ 447 BGB) (1 Punkt). Das Radhaus muss den Kaufpreis trotzdem zahlen und kann sich an eine Transportversicherung bzw. an den Unfallverursacher halten (1 Punkt).
- Je 1 Punkt: Die Räder abnehmen, also die Lieferung entgegennehmen; als Kaufmann die Ware unverzüglich prüfen und Mängel sofort rügen (§ 377 HGB), sonst gehen die Mängelrechte verloren.
b) Das Radhaus verkauft die Lastenräder an Privatkundschaft weiter. Sophie Bertram überlegt, welche Klausel CSB-Rad künftig verwenden soll:
- Variante A: „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung dieser Rechnung unser Eigentum.“
- Variante B: die Klausel aus dem obigen Vertrag
- Variante C: „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verkaufen Sie die Ware weiter, treten Sie uns schon jetzt die Forderung gegen Ihre Kundschaft in Höhe unseres Rechnungsbetrags ab.“
Bewerte, welche Variante CSB-Rad beim Weiterverkauf am besten schützt, und begründe, warum die beiden anderen Varianten in diesem Fall nicht ausreichen. (5 Punkte)
Variante C, der verlängerte Eigentumsvorbehalt, schützt am besten (1 Punkt): Verkauft das Radhaus ein Rad, steht CSB-Rad statt des Rads die Kaufpreisforderung gegen die Endkundin zu; die Sicherheit geht nicht verloren, sondern wechselt ihre Form (1 Punkt).
Variante A (einfacher Eigentumsvorbehalt) und B (erweiterter Eigentumsvorbehalt) sichern nur das Eigentum am Rad selbst (1 Punkt). Kauft eine Privatkundin ein Rad im Laden und weiß nichts vom Vorbehalt, erwirbt sie gutgläubig Eigentum (§ 932 BGB); CSB-Rad kann das Rad nicht zurückholen (1 Punkt). Das gilt auch für B; der Vorteil von B, dass alle offenen Rechnungen gesichert sind, hilft nur, solange die Räder noch beim Radhaus stehen (1 Punkt).
c) Ein Fahrradhändler aus Enschede (Niederlande) möchte ebenfalls Lastenräder kaufen. Sophie Bertram will den obigen Vertrag als Vorlage verwenden. Beschreibe zwei Punkte, die sie wegen des Firmensitzes in den Niederlanden anpassen oder ergänzen sollte. (4 Punkte)
Je Punkt 2 Punkte, zwei aus:
- Anwendbares Recht: Die Vorlage sagt nichts dazu. Zwischen Unternehmen aus Deutschland und den Niederlanden gilt für Warenkäufe ohne Regelung das UN-Kaufrecht (CISG). CSB-Rad sollte ausdrücklich festlegen, ob es gelten soll oder deutsches Recht vereinbart wird.
- Gerichtsstand: „Bielefeld“ allein reicht nicht sicher; Gerichtsstand und gewähltes Recht sollten zusammenpassen, damit nicht ein niederländisches Gericht deutsches Recht anwenden muss. Alternativ ist ein Schiedsgericht möglich.
- Lieferung und Gefahrübergang: Statt „per Spedition, Versandkosten trägt der Käufer“ eine international verständliche Klausel wählen, z. B. Incoterms 2020 FCA Bielefeld.
- Umsatzsteuer: Die Lieferung an ein niederländisches Unternehmen ist in der Regel eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; die USt-IdNr. des Händlers muss geprüft und auf der Rechnung angegeben werden.
- Zahlung und Sicherheit: Ein Eigentumsvorbehalt ist im Ausland schwer durchzusetzen; Vorkasse oder eine Bankgarantie sicherer vereinbaren, Sprache der verbindlichen Fassung festlegen.
d) Für ein neues Kinder-Lastenrad sind zwei Vereinbarungen im Gespräch. Bestimme jeweils die Art des Kaufs und erläutere, was gilt, wenn das Radhaus nach vier Wochen feststellt, dass die Kundschaft das Modell nicht annimmt. (4 Punkte)
- Situation 1: CSB-Rad stellt dem Radhaus ein Rad vier Wochen lang in die Ausstellung. Erklärt das Radhaus bis dahin nichts, gilt das Rad als gekauft.
- Situation 2: Das Radhaus bestellt zwei Räder fest, um zu sehen, wie sie sich verkaufen; bei Erfolg sollen 15 weitere folgen.
- Situation 1: Kauf auf Probe (1 Punkt). Der Vertrag hängt davon ab, dass das Radhaus den Kauf billigt. Lehnt es innerhalb der vier Wochen ab, gibt es das Rad zurück und zahlt nichts; schweigt es bis zum Fristende, gilt der Kauf als gebilligt (§ 455 BGB) (1 Punkt).
- Situation 2: Kauf zur Probe (1 Punkt). Die zwei Räder sind verbindlich gekauft und müssen bezahlt werden, ein Rückgaberecht gibt es nicht. Das Radhaus verzichtet nur auf die geplante Nachbestellung (1 Punkt).
Aufgabe 2.3: Kaufen im Onlineshop und digitale Verträge (Kernkompetenz)
(ca. 22 min Bearbeitungszeit)
Du bist Auszubildende*r bei der CSB-Rad GmbH und arbeitest im Team von Cem Sarıkaya am Onlineshop und am Händlerportal mit.
a) Die Kundin Mira Engel (Fahrradkurierin, privat) bestellt im Onlineshop Bremsen und Reifen für ihr Rad. Der Ablauf:
- Sie sieht die Artikel auf der Produktseite mit Preis und legt sie in den Warenkorb.
- Sie klickt am 04.11.2026 um 10:02 Uhr auf „zahlungspflichtig bestellen“.
- Um 10:03 Uhr erhält sie automatisch eine E-Mail: „Vielen Dank, wir haben Ihre Bestellung erhalten.“
- Am 05.11.2026 erhält sie die E-Mail „Ihre Bestellung wurde versandt“. Laut AGB nimmt CSB-Rad Bestellungen durch Versand der Ware an.
Am Abend des 04.11. schreibt Mira Engel in den Kundenchat: „Ich habe heute früh bestellt und nur so eine automatische Mail bekommen. Hänge ich jetzt schon fest drin?“ Ordne den Vertrag rechtlich ein und beantworte ihre Frage mit Begründung. (4 Punkte)
Einordnung (1 Punkt): Es ist ein Fernabsatzvertrag: CSB-Rad ist Unternehmer, Mira Engel kauft als Verbraucherin, und alles läuft über Internet und E-Mail, ohne dass beide gleichzeitig anwesend sind (§ 312c BGB).
Antwort (3 Punkte): Am Abend des 04.11. besteht noch kein Vertrag. Die Produktseite war nur eine Einladung, zu bestellen; ihr Klick ist der Antrag, an den sie selbst gebunden ist. Die automatische E-Mail bestätigt nur den Eingang und ist keine Annahme. Angenommen wird laut AGB erst mit dem Versand, also am 05.11. Selbst danach ist sie nicht endgültig gebunden, weil ihr ein Widerrufsrecht zusteht.
b) Mira Engel möchte für zwei Fälle wissen, was sie tun kann. Erläutere ihr jeweils, welches Recht sie hat und wie sie vorgehen muss. (4 Punkte)
- Fall 1: Nach dem Auspacken stellt sie fest, dass ihr die Reifen zu schwer sind. Sie will sie nicht behalten.
- Fall 2: Eine der Bremsen ist undicht und verliert Öl.
- Fall 1: Widerrufsrecht (1 Punkt). Sie kann ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen, z. B. über die Widerrufsfunktion im Shop, und schickt die Reifen zurück; CSB-Rad erstattet den Kaufpreis (§§ 312g, 355 BGB) (1 Punkt).
- Fall 2: Mängelrechte (1 Punkt). Die Bremse hat einen Sachmangel. Mira Engel verlangt zuerst Nacherfüllung und wählt zwischen Reparatur und Ersatz. Erst wenn das scheitert, kann sie zurücktreten, den Preis mindern oder ggf. Schadensersatz verlangen; die Ansprüche verjähren in der Regel zwei Jahre nach der Ablieferung (§ 438 BGB) (1 Punkt). Alternativ kann sie auch hier innerhalb der 14 Tage einfach widerrufen.
c) Mira Engel hatte zusätzlich einen Fahrradrahmen nach Maß (Rahmenhöhe, RAL-Farbe, Gravur ihres Namens) bestellt. Nach der Lieferung gefällt ihr die Farbe nicht, und sie möchte den Rahmen widerrufen. Begründe, ob sie das kann. (2 Punkte)
Nein (1 Punkt). Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB); ein Rahmen mit Maß, Wunschfarbe und Namensgravur lässt sich nicht weiterverkaufen (1 Punkt). Entspricht der Rahmen nicht der bestellten Farbe, hätte sie aber Mängelrechte.
d) Seit dem 19.06.2026 muss der Shop eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) anbieten. Beschreibe zwei Anforderungen, die das Entwicklungsteam bei der Umsetzung beachten muss. (4 Punkte)
Je Anforderung 2 Punkte, zwei aus:
- Die Funktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet und leicht zugänglich sein (z. B. in Kopf- oder Fußzeile).
- Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein.
- Sie ist zweistufig: Die Kundin gibt die nötigen Angaben (Name, Bestellung, Kontakt) ein und schickt den Widerruf über eine eindeutige Bestätigungsfunktion ab.
- Der Eingang des Widerrufs muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.
- Die Widerrufsbelehrung muss auf die Online-Widerrufsfunktion hinweisen; andere Wege des Widerrufs bleiben möglich.
e) Der Kunde Hans-Jürgen Kühn hat per Telefon ein E-Bike auf Rechnung gekauft. Die AGB der CSB-Rad GmbH enthalten den Satz „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.“ Das Rad wurde ihm am 12.11.2026 geliefert, die Rechnung bezahlt er am 26.11.2026. Bestimme, wann er Eigentümer des E-Bikes wird, und begründe. (2 Punkte)
Am 26.11.2026 mit der vollständigen Bezahlung (1 Punkt). Normalerweise geht das Eigentum durch Einigung und Übergabe, also mit der Lieferung am 12.11., über. Wegen des (einfachen) Eigentumsvorbehalts ist die Einigung aber an die Bedingung der vollständigen Zahlung geknüpft; bis dahin ist er nur Besitzer (1 Punkt).
f) Neue Fachhändler sollen ihren Händlervertrag künftig vollständig über das Händlerportal abschließen. In der Besprechung meint die Vertriebsleitung: „Ein Vertrag per Klick ist doch nicht so verbindlich wie einer mit Unterschrift auf Papier.“
fa) Beurteile diese Aussage. (2 Punkte)
Die Aussage trifft in der Regel nicht zu (1 Punkt). Für Kauf- und Händlerverträge gilt grundsätzlich Formfreiheit: Auch die Bestätigung per Klick ist eine Willenserklärung, der Vertrag ist genauso verbindlich wie auf Papier. Nur wo das Gesetz die Schriftform verlangt, genügt der Klick nicht; dort ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ganz ausschließt, wie bei der Bürgschaft eines Nichtkaufmanns (§§ 126a, 766 BGB) (1 Punkt).
fb) Erläutere zwei Vorteile, die die Abwicklung über das Portal gegenüber Papierverträgen für CSB-Rad hat, und beschreibe eine Vorkehrung, die CSB-Rad dabei treffen muss. (6 Punkte)
Vorteile (je 2 Punkte), zwei aus:
- Schneller Abschluss: Kein Versand von Papier hin und her; der Händler kann am selben Tag freigeschaltet werden und bestellen.
- Keine doppelte Erfassung: Die Daten, die der Händler eingibt, gehen direkt ins ERP- bzw. Warenwirtschaftssystem; Abtippfehler entfallen.
- Einfaches Wiederfinden: Verträge liegen durchsuchbar im Dokumentenmanagementsystem statt in Ordnern; Fristen (z. B. Kündigung, Bonusstaffeln) lassen sich automatisch überwachen.
- Einheitliche Inhalte: Alle Händler erhalten dieselbe aktuelle Vertragsfassung, Pflichtfelder verhindern unvollständige Verträge.
Vorkehrung (2 Punkte), eine aus:
- Identität prüfen: sicherstellen, dass wirklich das angegebene Unternehmen und eine vertretungsberechtigte Person abschließt, z. B. Abgleich mit dem Handelsregister, Online-Ausweisfunktion oder Video-Ident.
- Nachweis sichern: Zeitpunkt, Vertragsfassung und Zustimmung unveränderbar protokollieren und revisionssicher archivieren, damit der Abschluss im Streitfall belegt werden kann.
- Datenschutz und IT-Sicherheit: verschlüsselte Übertragung, Zugriffsrechte und eine Information nach DSGVO für die erfassten Personendaten.
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