Übungsaufgaben zur rechtssicheren Website

https://bildung.social/@oerinformatik/

https://oer-informatik.de/website-recht-uebungsaufgaben

Impressum, Einwilligung, Cookies, Cookie-Banner, Tracking, Newsletter, Double-Opt-in, Onlineshop, Widerrufsbutton, Übungsaufgaben, Prüfungsvorbereitung

tl/dr; (Bearbeitungszeit insgesamt 65 min, mehrere Aufgaben): Drei Übungsaufgaben zur rechtssicheren Website: Einwilligungen für ein Barcamp nachweisbar einholen, einen Einwilligungstext prüfen, die Impressumspflicht begründen und Tracking beurteilen; Anmeldeablauf und Anmeldeformular eines Newsletters, Cookies im HTTP-Verkehr und einen Cookie-Banner eines Fahrrad-Onlineshops analysieren; Impressum, Widerrufs- und Bestellbutton, Preisangabe und Verbraucherschlichtung eines neuen Onlineshops prüfen. Alle Lösungen sind ausgeblendet und mit Punkteverteilung versehen [AI-Assisted]. (Zuletzt geändert am 28.10.2026)

Diese Übungsaufgaben gehören zum Artikel Rechtssichere Website: Impressum, Cookies, Einwilligung und Newsletter.

Hinweise zur Bearbeitung: Als ISE, IKS oder IKD musst Du zur Teil-2-Prüfung Aufgaben auf Kernkompetenz-Ebene lösen können, das ist Aufgabe 2.1. Von IKS wird zusätzlich erwartet, dass ihnen Aufgaben auf Profilkompetenz-Ebene (Aufgabe 3.1 und Aufgabe 3.2) keine Probleme bereiten. Bei „nennen“ genügen Stichworte, bei „beschreiben“, „erläutern“ und „Stellung nehmen“ schreibst Du ganze Sätze mit Bezug zur Situation. Werden zwei Angaben verlangt, werden auch nur die ersten zwei bewertet. Die Beispiellösungen geben den Rechtsstand von Oktober 2026 wieder; andere sachlich richtige Antworten sind ebenfalls richtig.

Du möchtest eigene Aufgaben zum Üben von einem KI-Sprachmodell generieren lassen?

Kopiere den Text in ein KI-Sprachmodell Deiner Wahl und passe Kompetenzstufe, Anzahl, Bearbeitungszeit und Szenario bei Bedarf an. Wie die Aufgaben aufgebaut sind, beschreibt der Artikel Wie sind die Aufgaben aufgebaut?. Prüfe die Ergebnisse mit dem Lehrartikel: KI-Sprachmodelle machen Fehler.

Erstelle neue Übungsaufgaben zum Thema „Rechtssichere Website“.

Bauplan: Halte Dich an Aufbau, Kompetenzstufen, Operatoren,
Anforderungsbereiche, Punkte und Zeitschätzung, die im Artikel
https://oer-informatik.de/aufgaben-aufbau beschrieben sind.

Fachliche Grundlage:
- https://oer-informatik.de/website-recht
- https://oer-informatik.de/datenschutz-dsgvo
- https://oer-informatik.de/datenschutz-praxis
- Stilbeispiel: https://oer-informatik.de/website-recht-uebungsaufgaben

Die Aufgaben sollen Inhalte zu diesen Schlagwörtern abdecken:
- Impressum
- Einwilligung
- Cookies
- Cookie-Banner
- Tracking
- Newsletter
- Double-Opt-in
- Onlineshop
- Widerrufsbutton

Kompetenzstufe: Profilkompetenz (alternativ: Basiskompetenz, Kernkompetenz, Expertise)
Anzahl: 1 Aufgabe mit Teilaufgaben
Bearbeitungszeit in Minuten ca.: <5 bis 30 min>
Szenario: eines der Szenarien aus dem Bauplan

Vorgehen:
1. Lies zuerst die verlinkten Artikel. Kannst Du keine Webseiten
   abrufen, sag mir das, statt zu raten.
2. Steht bei einer Angabe noch ein Platzhalter in <…>, frag mich
   zuerst danach. Richte Punkte und Zahl der Teilaufgaben nach der
   Bearbeitungszeit (ca. 0,9 min je Punkt).
3. Gib je Aufgabe Titel mit Kompetenzstufe, Ausgangssituation und
   Teilaufgaben mit Operator und Punktzahl aus, dazu die geschätzte
   Bearbeitungszeit.
4. Gib die Beispiellösungen mit Punkteverteilung erst aus, wenn ich
   danach frage.

Aufgabe 2.1: Anmeldung und Website für ein Barcamp (Kernkompetenz)

(ca. 19 min Bearbeitungszeit)

Das Ratz und Rübe Berufskolleg (RRB) in Bielefeld, ein staatliches Berufskolleg, richtet am Samstag, 13.03.2027, das Barcamp „Lernen.Digital.Leben 2027“ aus. Du gehörst zum Orga-Team von Gesamtleiter Dimitrios Papadopoulos. Die Teilnehmenden melden sich über ein Formular auf der Barcamp-Website an; wer spontan kommt, meldet sich am Check-in im Foyer nach. Aula und Mensa werden live gestreamt, und auf der Website sollen Fotos der Veranstaltung erscheinen. Dafür braucht die Schule eine Einwilligung der Teilnehmenden.

a) Die Schule will später belegen können, dass alle Personen auf den Fotos und im Livestream zugestimmt haben. Beschreibe für beide Anmeldewege (Webformular und Nachmeldung am Check-in), wie die Einwilligung eingeholt und so festgehalten wird, dass sie sich später nachweisen lässt. (4 Punkte)

Je Anmeldeweg 1 Punkt für das Einholen und 1 Punkt für den Nachweis, zum Beispiel:

  • Webformular: Im Formular steht ein eigenes, nicht vorausgewähltes Kontrollkästchen mit kurzem Einwilligungstext und Link auf die Datenschutzhinweise. Die Anmeldung klappt auch ohne Häkchen (Freiwilligkeit). Nachweis: Das Anmeldesystem speichert zur Anmeldung Zeitpunkt, Wortlaut und Version des Einwilligungstextes.

  • Check-in: Die Person liest die Einwilligungserklärung (ausgedruckt oder auf dem Tablet) und unterschreibt sie auf Papier oder auf dem Tablet; ohne Unterschrift ist sie trotzdem willkommen. Nachweis: Die unterschriebene Erklärung wird mit Name und Datum aufbewahrt bzw. im Anmeldesystem vermerkt.

Damit das Fototeam weiß, wen es nicht fotografieren darf, bietet sich eine Markierung auf dem QR-Badge an.

b) Ein Mitglied des Orga-Teams hat für das Check-in-Tablet diesen Text entworfen:

Wer die Veranstaltung betritt, ist damit einverstanden, dass
Fotos und Videos von ihm oder ihr gemacht und verwendet werden.

Analysiere den Entwurf. Gib vier Schwächen an, die die Einwilligung unwirksam oder angreifbar machen. (4 Punkte)

Je Schwäche 1 Punkt, zum Beispiel:

  • keine aktive, freiwillige Erklärung: Das bloße Betreten ist keine unmissverständliche Handlung, und wer teilnehmen will, hat keine Wahl (Kopplung an die Teilnahme),
  • Zweck und Ort fehlen: Unklar bleibt, wo die Aufnahmen erscheinen (Website, Livestream) und wie lange,
  • Verantwortlicher fehlt: Name und Kontakt des RRB und der oder des Datenschutzbeauftragten,
  • kein Hinweis auf den Widerruf mit Wirkung für die Zukunft und darauf, wie er funktioniert,
  • Empfänger fehlen, z. B. die Streaming-Plattform, ggf. mit Übermittlung in Drittländer,
  • keine weiteren Rechte und kein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde genannt,
  • kein Nachweis: Ohne Unterschrift bzw. Protokoll kann die Schule nicht belegen, wer eingewilligt hat.

c) Die Barcamp-Website läuft unter der eigenen Adresse https://barcamp.rrb-bielefeld.example. Schulleiterin Petra Schulze-Albers meint: „Wir verkaufen doch nichts, ein Impressum brauchen wir nicht.“

ca) Nimm Stellung zu dieser Aussage. (2 Punkte)

cb) Stelle die Angaben zusammen, die das Impressum der Barcamp-Website enthalten muss. Kennzeichne, welche Angaben Du noch im Sekretariat erfragen musst. (4 Punkte)

ca) 2 Punkte für eine begründete Stellungnahme: Die Aussage greift zu kurz. Für die Impressumspflicht nach § 5 DDG muss nichts verkauft werden; ein wirtschaftlicher Hintergrund wie Sponsoren genügt. Unabhängig davon verlangt § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag für jedes Angebot, das nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient, Name und Anschrift, bei juristischen Personen auch die vertretungsberechtigte Person. Die Barcamp-Website ist ein öffentlicher Auftritt einer Schule mit Anmeldung und Berichten; für die redaktionellen Inhalte ist zusätzlich eine verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag zu nennen.

cb) 4 Punkte für eine vollständige Zusammenstellung, 1 Punkt Abzug je fehlender Pflichtangabe, zum Beispiel:

  • Anbieter: Ratz und Rübe Berufskolleg (bzw. der Schulträger, die Stadt),
  • vertretungsberechtigte Person: Schulleiterin Petra Schulze-Albers,
  • ladungsfähige Anschrift mit Straße und Hausnummer, kein Postfach (erfragen),
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Schule (erfragen),
  • zuständige Aufsichtsbehörde, die Schulaufsicht, z. B. die Bezirksregierung (erfragen),
  • verantwortlich für redaktionelle Inhalte nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag, z. B. Dimitrios Papadopoulos als Gesamtleitung.

Registerangaben und USt-IdNr. entfallen, wenn die Schule keine hat.

d) Dimitrios Papadopoulos möchte auf der Website ein Analysewerkzeug eines externen Anbieters einsetzen, das einzelne Besucher*innen wiedererkennt und auswertet, welche Sessionbeschreibungen sie lesen. Er meint: „Das ist doch bloß Statistik, wie oft welche Session angeklickt wird. Dafür müssen wir niemanden fragen.“

Nimm Stellung zu dieser Aussage und beschreibe, was die Schule tun muss, wenn sie das Werkzeug trotzdem einsetzen will. (5 Punkte)

2 Punkte für die Stellungnahme, 3 Punkte für drei beschriebene Pflichten, zum Beispiel:

Stellungnahme: Bloße Statistik wäre eine Reichweitenanalyse, die nur zusammengefasste Werte über alle Besuchenden erhebt (Zahl der Aufrufe je Seite, Browser, Verweildauer). Das geplante Werkzeug erkennt aber einzelne Personen wieder und wertet ihr individuelles Verhalten aus. Das ist Tracking, und dafür reicht „bloß Statistik“ als Begründung nicht.

Pflichten beim Einsatz:

  • Einwilligung einholen, bevor das Werkzeug Cookies setzt bzw. Daten erhebt (Cookie-Banner nach § 25 TDDDG), und den Widerruf jederzeit ermöglichen,
  • informieren: In der jederzeit erreichbaren Datenschutzerklärung steht, zu welchem Zweck und auf welche Weise getrackt wird und welcher Anbieter beteiligt ist,
  • mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen und eine Übermittlung in Drittländer prüfen,
  • Datenminimierung: IP-Adressen kürzen, Speicherdauer begrenzen.

Ohne Einwilligung käme nur eine datensparsame Reichweitenmessung ohne Wiedererkennung in Frage, z. B. auf dem eigenen Server.

e) In der Barcamp-App sollen zwei Cookies gesetzt werden: (1) ein Cookie, der die Anmeldung an der App für die Dauer des Besuchs speichert, (2) ein Cookie eines Werbenetzwerks, das Besucher*innen auf anderen Websites wiedererkennt.

Beschreibe für beide Cookies, ob eine Einwilligung nötig ist. (2 Punkte)

Je Cookie 1 Punkt:

  • (1) Anmelde-Cookie: keine Einwilligung nötig, weil er unbedingt erforderlich ist, damit der ausdrücklich gewünschte Dienst (angemeldet bleiben) funktioniert; er muss aber in der Datenschutzerklärung genannt werden.
  • (2) Werbe-Cookie eines Dritten: Einwilligung nötig (§ 25 TDDDG), denn er ist für den Dienst nicht erforderlich und dient der Wiedererkennung über Websites hinweg. Für eine Schulveranstaltung ist er ohnehin fragwürdig und sollte weggelassen werden.

(ca. 27 min Bearbeitungszeit)

Die CSB-Rad GmbH in Bielefeld verkauft Fahrräder und Zubehör über ihren Onlineshop. Geschäftsführerin Sophie Bertram möchte einen Newsletter „Rad-Post“ mit Neuheiten und Aktionen starten und das Kaufverhalten im Shop besser auswerten. Du arbeitest als Auszubildende*r Kauffrau bzw. Kaufmann für IT-Systemmanagement im Team von Geschäftsführer Cem Sarıkaya. Eine Agentur hat erste Entwürfe geliefert.

a) Die Agentur beschreibt den geplanten Ablauf der Newsletter-Anmeldung so:

  1. Die Kundin trägt ihre E-Mail-Adresse ein und klickt auf „Jetzt anmelden“.

  2. Die Adresse wird sofort in den Verteiler übernommen.

  3. Gleichzeitig verschickt das System eine Willkommens-Mail mit einem 10-%-Gutschein und den aktuellen Angeboten.

  4. Wer die Rad-Post doch nicht möchte, meldet sich über den Link am Ende der Mail ab.

aa) Beurteile den geplanten Ablauf. (3 Punkte)

ab) Beschreibe einen geänderten Ablauf, mit dem CSB-Rad im Streitfall nachweisen kann, dass die Inhaberin bzw. der Inhaber einer Adresse die Rad-Post wirklich bestellt hat. (4 Punkte)

aa) 3 Punkte für eine begründete Beurteilung, zum Beispiel: Der Ablauf ist nicht rechtssicher. Jede Person kann eine fremde Adresse eintragen, und CSB-Rad weiß nicht, ob die Inhaberin der Adresse zugestimmt hat. Die Willkommens-Mail mit Gutschein und Angeboten ist bereits Werbung, die ohne nachgewiesene vorherige Einwilligung als unzumutbare Belästigung gilt (§ 7 Abs. 2 UWG). Weil nichts protokolliert wird, kann CSB-Rad die Einwilligung nicht nachweisen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO) und riskiert Abmahnungen. Die spätere Abmeldemöglichkeit heilt das nicht.

ab) 4 Punkte für einen vollständigen Ablauf (Double-Opt-in), zum Beispiel:

  1. Nach dem Absenden landet die Adresse zunächst unbestätigt in einer Warteliste, nicht im Verteiler.

  2. Das System schickt an genau diese Adresse eine Bestätigungs-E-Mail ohne Werbung und ohne Gutschein, nur mit einem persönlichen Bestätigungslink.

  3. Erst nach dem Klick auf den Link kommt die Adresse in den Verteiler; danach darf die Willkommens-Mail mit Gutschein folgen. Unbestätigte Adressen werden nach kurzer Zeit gelöscht.

  4. Zeitpunkt von Anmeldung und Bestätigung sowie der Wortlaut des Einwilligungstextes werden protokolliert; damit ist die Einwilligung nachweisbar.

b) Die Agentur hat folgendes Anmeldeformular entworfen:

Rad-Post – Neuheiten und Aktionen von CSB-Rad

E-Mail-Adresse*   Vorname*   Geburtsdatum*   Telefonnummer*

[x] Ich möchte auch Angebote unserer Partnerunternehmen erhalten.

[ Jetzt anmelden ]

* Pflichtfelder
Hinweis: Wer ein Kundenkonto anlegt, abonniert die Rad-Post automatisch.

Analysiere den Entwurf. Gib vier rechtliche Mängel an und beschreibe jeweils, wie sie behoben werden. (8 Punkte)

Je Mangel 1 Punkt, je Korrektur 1 Punkt, zum Beispiel:

Mangel Korrektur
Geburtsdatum und Telefonnummer sind Pflichtfelder, obwohl sie für den Versand nicht nötig sind (Datenminimierung). Nur die E-Mail-Adresse ist Pflicht, der Vorname für die Anrede freiwillig.
Das Häkchen für Partnerangebote ist vorausgewählt; das ist keine wirksame Einwilligung. Außerdem ist unklar, wer die Partner sind. Leeres Kästchen, das aktiv angeklickt werden muss; Partner bzw. Kategorie konkret benennen oder die Option streichen.
Das Kundenkonto koppelt den Newsletter automatisch (keine freiwillige, aktive Einwilligung, Kopplungsverbot). Newsletter beim Kundenkonto nur als eigene, freiwillige Auswahl anbieten.
Kein Hinweis auf Widerruf bzw. Abmeldung. Satz „Du kannst Dich jederzeit über den Link in jeder Ausgabe abmelden.“
Kein Link auf Datenschutzerklärung und Impressum. Beide Links direkt am Formular ergänzen.
Kein Hinweis auf die Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-in). Nach dem Absenden Hinweis „Bitte bestätige Deine Anmeldung über den Link in unserer E-Mail.“ und Double-Opt-in einrichten.

c) Für die Auswertung des Kaufverhaltens möchte Sophie Bertram ein Analysewerkzeug mit Cookies einsetzen. Natalia Wróbel aus der Buchhaltung will zuerst verstehen, was Cookies sind. Beim Test des Shops findet sie in den Entwicklerwerkzeugen ihres Browsers diese Antwort des Servers, nachdem sie ein Schloss in den Warenkorb gelegt und sich mit „Angemeldet bleiben“ eingeloggt hat (Auszug):

HTTP/1.1 200 OK
Set-Cookie: csb_korb=7f3a91c2; Path=/; Secure; HttpOnly
Set-Cookie: csb_merken=u4821-b9e0; Path=/; Max-Age=2592000; Secure; HttpOnly

Beim nächsten Klick schickt ihr Browser diese Anfrage (Auszug):

GET /zubehoer/beleuchtung HTTP/1.1
Host: shop.csb-rad.example
Cookie: csb_korb=7f3a91c2; csb_merken=u4821-b9e0

ca) Erläutere anhand der beiden Auszüge, wie der Shop mithilfe von Cookies einen Browser über mehrere Seitenaufrufe wiedererkennt und welchen Nutzen die beiden Cookies für Natalia als Kundin haben. (4 Punkte)

cb) Das Analysewerkzeug eines Drittanbieters würde zusätzlich den Cookie _trk_id mit einer Laufzeit von zwei Jahren setzen. Entscheide für jeden der drei Cookies csb_korb, csb_merken und _trk_id, ob er ohne Einwilligung gesetzt werden darf, und begründe Deine Entscheidung. (3 Punkte)

ca) 2 Punkte für den Mechanismus, 2 Punkte für den Nutzen: HTTP ist zustandslos, jede Anfrage steht für sich. Mit dem Header Set-Cookie schickt der Server kleine Datensätze aus Name und Wert an den Browser, der sie auf dem Gerät speichert. Bei jeder weiteren Anfrage an dieselbe Domain sendet der Browser sie im Header Cookie automatisch mit; an den Werten erkennt der Server den Browser wieder. csb_korb hat kein Ablaufdatum und gilt als Sitzungs-Cookie nur, bis der Browser geschlossen wird; csb_merken bleibt mit Max-Age=2592000 (2.592.000 s = 30 Tage) dauerhaft gespeichert. Nutzen: Der Warenkorb bleibt beim Weiterklicken erhalten, und Natalia bleibt 30 Tage angemeldet, ohne sich bei jedem Besuch neu einzuloggen.

cb) Je Cookie 1 Punkt:

  • csb_korb: ohne Einwilligung zulässig, weil er unbedingt erforderlich ist, damit der gewünschte Dienst (Warenkorb) funktioniert (§ 25 Abs. 2 TDDDG),
  • csb_merken: ohne Einwilligung zulässig, weil Natalia „Angemeldet bleiben“ ausdrücklich gewählt hat und der Cookie genau dafür nötig ist,
  • _trk_id: nur mit Einwilligung, die vor dem Setzen eingeholt wird (§ 25 Abs. 1 TDDDG), weil er für den Einkauf nicht nötig ist und der Analyse des Verhaltens durch einen Drittanbieter dient; Zweck, Anbieter und die Laufzeit von zwei Jahren müssen im Banner und in der Datenschutzerklärung genannt werden.

d) Die Agentur schlägt folgenden Cookie-Banner vor. Das Analysewerkzeug wird bereits beim Laden der Seite gestartet.

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu bieten.

[            Alles klar!            ]          Einstellungen
 (großer grüner Button)                        (kleiner grauer Link)

Nimm Stellung zu diesem Entwurf. (4 Punkte)

4 Punkte für eine begründete Stellungnahme mit mindestens drei Mängeln, zum Beispiel:

Der Entwurf ist nicht rechtssicher:

  • Das Analysewerkzeug startet schon beim Laden der Seite, also vor der Einwilligung (§ 25 TDDDG verlangt sie vorher).
  • Es gibt keine gleichwertige Möglichkeit, abzulehnen: „Einstellungen“ ist ein kleiner grauer Link, „Alles klar!“ ein großer Button. Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen.
  • Die Information fehlt: welche Cookies, welcher Zweck, welcher Anbieter, wie lange; kein Link auf die Datenschutzerklärung.
  • „Das beste Erlebnis“ verschleiert den eigentlichen Zweck (Analyse des Kaufverhaltens).

Besser: Werkzeug erst nach Zustimmung laden; Buttons „Alle akzeptieren“ und „Alle ablehnen“ gleich groß und gleich gestaltet, daneben „Einstellungen“ mit einzeln wählbaren Zwecken; kurzer Text zu Zweck und Anbieter mit Link auf die Datenschutzerklärung; Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile für den Widerruf.

e) Sophie Bertram möchte die erste Rad-Post an alle rund 9.000 E-Mail-Adressen aus bisherigen Bestellungen schicken, „die sind ja ohnehin unsere Kundschaft“.

Beurteile dieses Vorhaben. (3 Punkte)

3 Punkte für eine begründete Beurteilung, zum Beispiel:

Grundsätzlich braucht Werbung per E-Mail eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 UWG). Die Bestandskundenausnahme (§ 7 Abs. 3 UWG) erlaubt Werbung ohne Einwilligung nur, wenn CSB-Rad die Adresse beim Verkauf erhalten hat, nur für eigene ähnliche Waren wirbt, die Person nicht widersprochen hat und bei der Erhebung und in jeder Mail klar auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde bzw. wird. Ein allgemeiner Newsletter mit allen Aktionen erfüllt das kaum, und ob beim Bestellen auf das Widerspruchsrecht hingewiesen wurde, ist fraglich. Sicherer: die Kundschaft einmalig per Hinweis im Kundenkonto oder in der nächsten Bestellbestätigung zur Anmeldung mit Double-Opt-in einladen, nicht pauschal anschreiben.

Aufgabe 3.2: Ein Onlineshop für gebrauchte Laptops (Profilkompetenz)

(ca. 19 min Bearbeitungszeit)

Die Lutterkolk Systemhaus KG in Detmold (85 Beschäftigte) betreut bisher vor allem Einzelhändler. Ab März 2027 will sie unter dem Namen „Lutterkolk ReUse“ aufbereitete Laptops und Monitore in einem eigenen Onlineshop an Privatkundschaft verkaufen. Du bist Auszubildende*r Kauffrau bzw. Kaufmann für IT-Systemmanagement und unterstützt Dragana Petrović aus dem Vertrieb bei der Vorbereitung. Die Firmendaten: Lutterkolk Systemhaus KG, Am Werreufer 14, 32760 Detmold; persönlich haftender Gesellschafter Henrik Lutterkolk; Amtsgericht Lemgo, HRA 1234; USt-IdNr. DE123456789; Telefon 05231 0555-0.

a) Eine Kollegin hat aus einer alten Vorlage folgendes Impressum für den Shop erstellt:

Impressum – Angaben gemäß § 5 TMG

Lutterkolk ReUse
Postfach 10 11 23, 32711 Detmold
E-Mail: reuse@lutterkolk.example

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Prüfe das Impressum. Gib vier Mängel an und nenne jeweils die richtige Angabe bzw. Änderung. (8 Punkte)

Je Mangel 1 Punkt, je richtige Angabe 1 Punkt, zum Beispiel:

Mangel richtige Angabe bzw. Änderung
Nur die Shopbezeichnung, keine Firma mit Rechtsform Lutterkolk Systemhaus KG
Postfach statt ladungsfähiger Anschrift Am Werreufer 14, 32760 Detmold
keine vertretungsberechtigte Person vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Henrik Lutterkolk
kein Registereintrag Registergericht Amtsgericht Lemgo, HRA 1234
keine USt-IdNr. USt-IdNr. DE123456789
nur E-Mail, kein zweiter schneller Kontaktweg Telefon 05231 0555-0
veraltete Rechtsgrundlage „Angaben gemäß § 5 DDG“ (das TMG gilt seit Mai 2024 nicht mehr)
Link auf die OS-Plattform entfernen; die Plattform ist seit 20.07.2025 abgeschaltet

b) Dragana Petrović hat gelesen, dass Onlineshops jetzt einen „Widerrufsbutton“ brauchen.

Beschreibe, welche Anforderungen diese Widerrufsfunktion erfüllen muss. (4 Punkte)

4 Punkte, je Anforderung 1 Punkt, zum Beispiel:

  • gut sichtbare, leicht lesbare Schaltfläche, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertig, während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar,
  • zweistufig: Nach dem Klick gibt die Person nur Name, Angaben zum Vertrag und den Weg für die Bestätigung an und schickt den Widerruf über eine zweite Schaltfläche („Widerruf bestätigen“) ab; ein Grund darf nicht abgefragt werden,
  • ohne Registrierung oder Login erreichbar,
  • der Shop schickt unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail),
  • barrierefrei bedienbar.

Grundlage ist § 356a BGB (seit 19.06.2026). Fehlt die Funktion, verlängert sich die Widerrufsfrist, und es drohen Abmahnungen.

c) Der letzte Button im Bestellprozess ist im Entwurf mit „Weiter“ beschriftet.

Erläutere, warum das nicht zulässig ist, und gib eine zulässige Beschriftung an. (2 Punkte)

1 Punkt für die Erläuterung, 1 Punkt für die Beschriftung:

Nach § 312j Abs. 3 BGB muss der Button, mit dem Verbraucher*innen die Bestellung abschicken, eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. „Weiter“ lässt nicht erkennen, dass damit ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird; ohne eindeutige Beschriftung kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Zulässig ist z. B. „zahlungspflichtig bestellen“ (oder eine gleich eindeutige Formulierung wie „jetzt kaufen“).

d) Ein aufbereiteter Laptop steht im Entwurf mit „580,00 € netto“ im Shop. Der Versand kostet 6,90 €.

Berechne den Preis, den der Shop für Privatkundschaft angeben muss, und den Gesamtbetrag einschließlich Versand. (3 Punkte)

1 Punkt für den Hinweis, 1 Punkt für den Bruttopreis, 1 Punkt für den Gesamtbetrag:

Gegenüber Verbraucher*innen ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben (PAngV); Versandkosten kommen hinzu und müssen genannt werden.

Geg.: Nettopreis = 580,00 €; Umsatzsteuer 19 %; Versand = 6,90 €

Ges.: Bruttopreis

\text{Bruttopreis} = \text{Nettopreis} \cdot 1{,}19 = 580{,}00\ € \cdot 1{,}19 = \underline{\underline{690{,}20\ €}}

Ges.: Gesamtbetrag

\text{Gesamtbetrag} = 690{,}20\ € + 6{,}90\ € = \underline{\underline{697{,}10\ €}}

e) Dragana Petrović meint: „Ohne AGB dürfen wir den Shop gar nicht starten.“

Nimm Stellung zu dieser Aussage. (2 Punkte)

2 Punkte für eine begründete Stellungnahme, zum Beispiel:

Die Aussage stimmt nicht: AGB sind gesetzlich nicht vorgeschrieben; ohne sie gelten die gesetzlichen Regeln (BGB). Sinnvoll sind sie trotzdem, z. B. um Lieferung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung einheitlich zu regeln. Pflicht sind dagegen Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Widerrufsbutton und Preisangaben.

f) In der alten Vorlage stand außerdem kein Hinweis zur Verbraucherschlichtung.

Beschreibe, welche Angabe Lutterkolk dazu im Shop machen muss. (2 Punkte)

2 Punkte:

Weil Lutterkolk mehr als zehn Beschäftigte hat und eine Website mit Verbraucherverträgen betreibt, muss der Shop nach § 36 VSBG angeben, ob das Unternehmen bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und wenn ja, welche Stelle zuständig ist (z. B. in den AGB und auf der Website). Der frühere Link auf die EU-OS-Plattform entfällt.


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Dieser Artikel und seine Texte, Bilder, Grafiken, Code und sonstiger Inhalt sind - sofern nicht anders angegeben - lizenziert unter CC BY 4.0. Nennung gemäß TULLU-Regel bitte wie folgt: “Übungsaufgaben zur rechtssicheren Website” von oer-informatik.de (H. Stein), Lizenz: CC BY 4.0. Der Artikel wurde unter https://oer-informatik.de/website-recht-uebungsaufgaben veröffentlicht, die Quelltexte sind in weiterverarbeitbarer Form verfügbar im Repository unter https://gitlab.com/oer-informatik/recht/it-recht-datenschutz. Erstellt mit KI-Assistenz; von mir umfassend redaktionell überarbeitet, geprüft und freigegeben. Stand: 28.10.2026.

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