Übungsaufgaben zur ergonomischen und mobilen Arbeitsplatzgestaltung

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https://oer-informatik.de/arbeitsplatz-ergonomie-uebungsaufgaben

Ergonomie, Bildschirmarbeitsplatz, Homeoffice, Telearbeit, mobiles Arbeiten, Notebook, Datenschutz, Betriebsrat, Übungsaufgaben, Prüfungsvorbereitung

tl/dr; (Bearbeitungszeit insgesamt 65 min, mehrere Aufgaben): Vier Übungsaufgaben in zwei Kompetenzstufen: Du verbesserst einen improvisierten Arbeitsplatz im Orga-Büro eines Barcamps und richtest einen Arbeitsplatz zu Hause für den Support einer Freizeit-App ein. Danach erstellst Du eine Gefährdungsbeurteilung für mobiles Arbeiten in der Buchhaltung eines Fahrradherstellers, beurteilst Fälle zu Familie, Betriebsrat und Arbeitsschutz und prüfst einen Richtlinienentwurf zu Datenschutz und Datensicherheit außerhalb des Büros. Alle Lösungen sind ausgeblendet und mit Punkteverteilung versehen [AI-Assisted]. (Zuletzt geändert am 29.10.2026)

Diese Übungsaufgaben gehören zum Artikel Arbeitsplatz ergonomisch und mobil gestalten: Bildschirmarbeit, Telearbeit und Homeoffice.

Hinweise zur Bearbeitung: Bis zur Teil-1-Prüfung der IT-Berufe solltest Du die Basiskompetenz beherrschen, also Aufgabe 1.1 und Aufgabe 1.2. Als IKS musst Du zur Teil-2-Prüfung Aufgaben auf Kernkompetenz-Ebene lösen können, das sind Aufgabe 2.1 und Aufgabe 2.2. Bei Auswahlaufgaben ist genau eine Antwort richtig. Schreib Deine Lösung zuerst vollständig auf, bevor Du die Beispiellösung aufklappst.

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Kopiere den Text in ein KI-Sprachmodell Deiner Wahl und passe Kompetenzstufe, Anzahl, Bearbeitungszeit und Szenario bei Bedarf an. Wie die Aufgaben aufgebaut sind, beschreibt der Artikel Wie sind die Aufgaben aufgebaut?. Prüfe die Ergebnisse mit dem Lehrartikel: KI-Sprachmodelle machen Fehler.

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mobil gestalten“.

Bauplan: Halte Dich an Aufbau, Kompetenzstufen, Operatoren,
Anforderungsbereiche, Punkte und Zeitschätzung, die im Artikel
https://oer-informatik.de/aufgaben-aufbau beschrieben sind.

Fachliche Grundlage:
- https://oer-informatik.de/arbeitsplatz-ergonomie
- https://oer-informatik.de/vpn
- https://oer-informatik.de/usability-barrierefreiheit
- Stilbeispiel: https://oer-informatik.de/arbeitsplatz-ergonomie-uebungsaufgaben

Die Aufgaben sollen Inhalte zu diesen Schlagwörtern abdecken:
- Ergonomie
- Bildschirmarbeitsplatz
- Homeoffice
- Telearbeit
- mobiles Arbeiten
- Notebook
- Datenschutz
- Betriebsrat

Kompetenzstufe: Basiskompetenz (alternativ: Kernkompetenz, Profilkompetenz, Expertise)
Anzahl: 1 Aufgabe mit Teilaufgaben
Bearbeitungszeit in Minuten ca.: <5 bis 30 min>
Szenario: eines der Szenarien aus dem Bauplan

Vorgehen:
1. Lies zuerst die verlinkten Artikel. Kannst Du keine Webseiten
   abrufen, sag mir das, statt zu raten.
2. Steht bei einer Angabe noch ein Platzhalter in <…>, frag mich
   zuerst danach. Richte Punkte und Zahl der Teilaufgaben nach der
   Bearbeitungszeit (ca. 0,9 min je Punkt).
3. Gib je Aufgabe Titel mit Kompetenzstufe, Ausgangssituation und
   Teilaufgaben mit Operator und Punktzahl aus, dazu die geschätzte
   Bearbeitungszeit.
4. Gib die Beispiellösungen mit Punkteverteilung erst aus, wenn ich
   danach frage.

Aufgabe 1.1: Ein Arbeitsplatz im Orga-Büro des Barcamps (Basiskompetenz)

(ca. 19 min Bearbeitungszeit)

Für das Barcamp „Lernen.Digital.Leben 2027“ am Ratz und Rübe Berufskolleg in Bielefeld hat das Orga-Team zunächst keinen eigenen Raum bekommen, sondern die Infotheke im Foyer von Gebäude A. Du arbeitest dort in den Wochen vor dem Barcamp täglich mehrere Stunden an der Sessionplanung. Nach dem ersten Tag hast Du Dir notiert, was Dir aufgefallen ist.

a) Prüfe Deine Notizen: Trage zu jeder Feststellung ein, ob sie ergonomisch in Ordnung ist oder einen Mangel beschreibt, und gib für jeden Mangel eine Abhilfe an. (7 Punkte)

Nr. Feststellung in Ordnung oder Mangel? Abhilfe
1 Die Theke ist 110 cm hoch; Du sitzt auf einem Barhocker ohne Rückenlehne, die Füße stehen auf dem Fußring.
2 Das 14-Zoll-Notebook liegt flach auf der Theke; Du schaust die ganze Zeit stark nach unten.
3 Vor der externen Tastatur bleiben etwa 15 cm Platz, um die Handballen aufzulegen.
4 Das Netzteilkabel führt von der Theke quer über den Durchgang zur Steckdose an einer Säule.
5 Das Foyer hat eine helle, gleichmäßige Deckenbeleuchtung, die nicht blendet.
6 Du arbeitest drei Stunden am Stück durch, weil sonst andere den Platz an der Theke belegen.

Einstufung je Zeile 0,5 P (3 P), Abhilfe je Mangel 1 P (4 P); andere sinnvolle Abhilfen sind ebenfalls richtig.

Nr. Einstufung Abhilfe
1 Mangel Arbeitstisch in normaler Höhe (etwa 72–75 cm) oder höhenverstellbar und ein Bürodrehstuhl mit verstellbarer Sitzhöhe und Rückenlehne; Füße stehen flach auf dem Boden.
2 Mangel Externen Bildschirm auf Augenhöhe nutzen oder das Notebook auf einen Ständer stellen (dann mit separater Tastatur und Maus).
3 in Ordnung – (10 bis 15 cm Auflagefläche vor der Tastatur entlasten Hände und Schultern.)
4 Mangel Stolperfalle beseitigen: Kabel entlang der Wand oder unter einer Kabelbrücke führen bzw. eine näher gelegene Steckdose nutzen.
5 in Ordnung –
6 Mangel Regelmäßige Kurzpausen oder Wechsel zu anderen Tätigkeiten einplanen (Mischarbeit), z. B. Telefonate im Stehen; Platz im Team fest einteilen.

b) Für die Barcamp-Woche bekommt das Orga-Team doch noch einen Raum mit großem Fenster. Welche Aufstellung der Tische zum Fenster ist richtig? Wähle eine Antwort. (2 Punkte)

  1. Bildschirm direkt vor dem Fenster, damit viel Tageslicht auf den Bildschirm fällt.
  2. Rücken zum Fenster, damit der Körper den Bildschirm abschattet.
  3. Blickrichtung parallel zum Fenster, das Fenster seitlich von Dir.
  4. Die Aufstellung ist egal, wenn die Bildschirmhelligkeit auf das Maximum gestellt wird.

3 (2 P). Vor dem Fenster blendet das Gegenlicht (1), mit dem Rücken zum Fenster spiegelt es sich im Bildschirm (2); maximale Helligkeit gleicht das nicht aus und ermüdet zusätzlich (4).

c) Die Schule spendiert dem Orga-Raum zwei neue Monitore. Nenne drei Kriterien, auf die Ihr bei der Auswahl achten solltet, damit die Monitore für die Bildschirmarbeit geeignet sind. (3 Punkte)

Drei der folgenden, je 1 P: entspiegelte bzw. matte Oberfläche; höhenverstellbar und neigbar; ausreichende Größe und Auflösung für die Tätigkeit (z. B. 24 Zoll, Full HD oder mehr); flimmerfrei, Helligkeit und Kontrast einstellbar; Prüfsiegel (z. B. TCO Certified, GS); passende Anschlüsse (z. B. USB-C für das Notebook); geringer Energieverbrauch.

d) Emre Aksoy hat für zwei Arbeitsplätze im neuen Raum eine Einkaufsliste zusammengestellt. Beurteile jede Position: geeignet, ungeeignet oder nur unter einer Bedingung geeignet? Begründe jeweils kurz. (5 Punkte)

  1. 2 × Tablet (11 Zoll) mit ansteckbarer Tastaturhülle, die die Notebooks ersetzen sollen
  2. 2 × Bürodrehstuhl, Sitzhöhe und Rückenlehne verstellbar, Fußkreuz mit fünf Rollen
  3. 2 × Monitor (24 Zoll), matte Oberfläche, höhen- und neigungsverstellbar
  4. 2 × Notebookständer
  5. 2 × Schreibtisch, 120 × 60 cm

Je Position 1 P (Einschätzung mit passender Begründung):

  1. ungeeignet: Bildschirm und Eingabe bilden ein Gerät; Höhe und Sehabstand lassen sich nicht unabhängig einstellen, die Fläche ist für Sessionplan und mehrere Fenster zu klein, die Planungssoftware läuft als App meist nur eingeschränkt.
  2. geeignet: Der Stuhl lässt sich an Körpergröße und Tisch anpassen, fünf Rollen machen ihn kippsicher.
  3. geeignet: Die matte Oberfläche verringert Spiegelungen; Höhe und Neigung lassen sich auf die Person einstellen.
  4. nur bedingt: Ein Ständer bringt den Notebookbildschirm auf Augenhöhe, aber nur zusammen mit separater Tastatur und Maus; wenn ohnehin externe Monitore angeschlossen werden, ist er überflüssig.
  5. ungeeignet: Die Fläche reicht für Monitor, Tastatur, Notebook und Unterlagen nicht aus; empfohlen sind mindestens 160 × 80 cm.

e) Welche Angabe beschreibt eine Regel zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden am Bildschirmarbeitsplatz? Wähle eine Antwort. (2 Punkte)

  1. Die oberste Bildschirmzeile liegt deutlich über Augenhöhe, damit der Kopf aufrecht bleibt.
  2. Die Sitzhöhe wird so eingestellt, dass die Füße flach auf dem Boden stehen; reicht das nicht, wird eine Fußstütze verwendet.
  3. Die Tastatur wird direkt an den Bildschirmfuß geschoben, damit die Arme ausgestreckt sind.
  4. Der Sehabstand zum Bildschirm sollte höchstens 25 cm betragen, damit kleine Schrift lesbar ist.

2 (2 P). Die oberste Zeile liegt höchstens in Augenhöhe (1 falsch), vor der Tastatur bleibt Platz zum Auflegen der Hände (3 falsch), der Sehabstand beträgt etwa 50 bis 80 cm (4 falsch).

f) Die Planungssoftware verärgert das Orga-Team. Welche Eigenschaft verstößt gegen die Grundsätze der Softwareergonomie? Wähle eine Antwort. (2 Punkte)

  1. Beim Verschieben einer Session zeigt die Software sofort an, ob der Raum frei ist.
  2. Nach einer falschen Eingabe im Formular sind alle bisher eingegebenen Daten gelöscht.
  3. Häufige Funktionen lassen sich auch über Tastenkürzel aufrufen.
  4. Speichern funktioniert in allen Ansichten mit derselben Schaltfläche an derselben Stelle.

2 (2 P): Verstoß gegen die Robustheit gegen Benutzungsfehler (Fehlertoleranz) nach DIN EN ISO 9241-110. Die anderen Eigenschaften unterstützen Selbstbeschreibungsfähigkeit (1), Steuerbarkeit (3) und Erwartungskonformität (4).

Aufgabe 1.2: Ein Arbeitsplatz zu Hause für den Support (Basiskompetenz)

(ca. 12 min Bearbeitungszeit)

Die Let’s Meet GmbH in Bielefeld betreibt eine Freizeit-App. Im Büro am Jahnplatz gibt es Desk-Sharing; das Support-Team (Teamleiterin Birgit Sommer, Supportmitarbeiter Amir Rahimi) soll künftig an drei Tagen pro Woche von zu Hause arbeiten. Geschäftsführerin Clara Neumann bittet Dich, die Einführung vorzubereiten. Amir Rahimi bekommt dafür ein Firmen-Notebook; bisher arbeitet er zu Hause am Küchentisch auf einem Küchenstuhl und telefoniert über sein privates Smartphone.

a) In der Teambesprechung fallen die folgenden Aussagen. Ordne jede Aussage zu: Beschreibt sie einen Vorteil oder einen Nachteil, und betrifft er vor allem die Beschäftigten oder die Let’s Meet GmbH? (3 Punkte)

Nr. Aussage Vorteil oder Nachteil? Beschäftigte oder Unternehmen?
1 Birgit Sommer: „Ohne die Fahrt nach Bielefeld habe ich morgens eine Stunde mehr.“
2 Clara Neumann: „Wir könnten die zweite Büroetage am Jahnplatz kündigen.“
3 Amir Rahimi: „Ich bekomme nicht mehr mit, wenn jemand nebenan gerade einen kniffligen Fall gelöst hat.“
4 Clara Neumann: „Ich kann nicht sehen, ob zu Hause jemand bei den Belästigungsmeldungen mitliest.“
5 Amir Rahimi: „Abends schaue ich dann doch noch schnell ins Ticketsystem.“
6 Clara Neumann: „Wir finden dann auch Supportleute in Paderborn oder Gütersloh.“

Je Zeile 0,5 P, wenn beide Einträge stimmen; begründete andere Zuordnungen (z. B. Nr. 3 auch für das Unternehmen) sind ebenfalls richtig.

Nr. Vorteil oder Nachteil? Beschäftigte oder Unternehmen?
1 Vorteil Beschäftigte (Zeit und Fahrtkosten)
2 Vorteil Unternehmen (Miete sparen dank Desk-Sharing)
3 Nachteil Beschäftigte (weniger Austausch); auch Unternehmen (Wissen verteilt sich schlechter)
4 Nachteil Unternehmen (Datenschutz schwerer zu kontrollieren)
5 Nachteil Beschäftigte (Arbeit und Freizeit vermischen sich, ständige Erreichbarkeit)
6 Vorteil Unternehmen (größerer Bewerberkreis, attraktiver Arbeitgeber)

b) Schlage für zwei der Nachteile aus a) je eine Gegenmaßnahme vor. (2 Punkte)

Je passende Maßnahme 1 P, z. B.:

  • zu 3: ein fester Bürotag pro Woche für das ganze Team, kurzer täglicher Videotermin, gemeinsamer Chatkanal für gelöste Fälle bzw. Wissensdatenbank,
  • zu 4: Arbeit an Meldungen nur in einem abschließbaren Raum, Headset, Blickschutz, schriftliche Verpflichtung und Unterweisung,
  • zu 5: feste Arbeitszeiten und Erreichbarkeitsregeln, Ticketsystem außerhalb der Arbeitszeit nicht aufrufen, Benachrichtigungen auf dem Notebook zeitgesteuert abschalten.

c) Die Let’s Meet GmbH zahlt Amir Rahimi für die Ausstattung zu Hause einen Zuschuss von höchstens 450 €. Stelle aus der Preisliste eine Ausstattung zusammen, mit der er ergonomisch und für den Support gut arbeiten kann. Begründe die gewählten Positionen und erkläre, warum Du auf mindestens zwei andere verzichtest. (6 Punkte)

Artikel Preis
Monitor 24 Zoll, matt, höhenverstellbar, USB-C-Anschluss mit Stromversorgung für das Notebook 210 €
Dockingstation USB-C 120 €
Tastatur und Maus (kabelloses Set) 45 €
Notebookständer 30 €
Headset mit Geräuschunterdrückung 80 €
Bürodrehstuhl, Sitzhöhe und Rückenlehne verstellbar 260 €
Webcam Full HD 50 €
Fußstütze 25 €

Punkte: Auswahl mit richtiger Summe innerhalb von 450 € (1 P), Begründung von drei gewählten Positionen (je 1 P), begründeter Verzicht auf zwei Positionen (je 1 P). Andere begründete Zusammenstellungen sind ebenfalls richtig, z. B.:

Variante A – Bildschirmarbeit zuerst: Monitor (210 €) + Tastatur und Maus (45 €) + Headset (80 €) + Fußstütze (25 €) = 360 €

  • Der Monitor steht auf Augenhöhe, ist groß genug für Ticketsystem und Wissensdatenbank nebeneinander und lädt das Notebook über ein einziges USB-C-Kabel.
  • Mit separater Tastatur und Maus liegen Hände und Arme locker auf dem Tisch.
  • Das Headset lässt Supporttelefonate ohne Lautsprecher zu: Mitbewohnende hören die Kundschaft nicht, Nebengeräusche werden unterdrückt.
  • Die Fußstütze gleicht den nicht verstellbaren Küchenstuhl teilweise aus.

Variante B – Sitzen zuerst: Bürodrehstuhl (260 €) + Notebookständer (30 €) + Tastatur und Maus (45 €) + Headset (80 €) = 415 €

Verzicht, z. B.: Die Dockingstation ist überflüssig, weil der Monitor das Notebook über USB-C versorgt (bzw. weil bei Variante B kein Monitor angeschlossen wird); die Webcam ist im Notebook bereits eingebaut; Monitor und Bürodrehstuhl zusammen (470 €) überschreiten den Zuschuss; der Notebookständer ist neben einem externen Monitor überflüssig.

Zusätzlich sinnvoll, aber nicht aus der Preisliste: VPN-Zugang und ein Softphone, damit Amir nicht über seine private Nummer telefoniert.

d) Birgit Sommer fragt, ob ihr Arbeitsplatz zu Hause ein „Telearbeitsplatz“ ist. Erkläre den Unterschied zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten. (2 Punkte)

Telearbeit ist ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich mit vertraglicher Vereinbarung; dafür gilt die Arbeitsstättenverordnung (1 P). Beim mobilen Arbeiten wird mit mobilen Geräten an wechselnden Orten gearbeitet, ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz; die Arbeitsstättenverordnung gilt dann nicht (1 P). Solange nur ein Notebook gestellt wird, handelt es sich um mobiles Arbeiten.

Aufgabe 2.1: Mobiles Arbeiten in der Buchhaltung eines Fahrradherstellers (Kernkompetenz)

(ca. 16 min Bearbeitungszeit)

Die CSB-Rad GmbH in Bielefeld-Sennestadt (38 Beschäftigte) verkauft Fahrräder über einen Onlineshop. Die Buchhaltung um Natalia Wróbel und zwei Kolleginnen aus dem Vertrieb sollen künftig zwei Tage pro Woche mobil arbeiten dürfen. Dafür erhalten sie Notebooks, die sie im Büro und zu Hause nutzen. Die Beschäftigten haben im vergangenen Jahr einen Betriebsrat gewählt. Du unterstützt Geschäftsführer Cem Sarıkaya bei der Planung.

Natalia Wróbel hat ihre ersten mobilen Tage zu Hause schon hinter sich. Für die Gefährdungsbeurteilung hat sie aufgeschrieben, wie sie dort arbeitet. Die Spalte „Feststellung“ stammt von ihr.

a) Vervollständige die Gefährdungsbeurteilung: Schätze das Risiko ein (gering, mittel, hoch), lege eine Maßnahme fest und ordne sie nach dem TOP-Prinzip zu (T = technisch, O = organisatorisch, P = personenbezogen). Ist das Risiko gering, begründe, warum keine Maßnahme nötig ist. (8 Punkte)

Gefährdungsfaktor Feststellung Risiko Maßnahme T/O/P
Körperhaltung Ich buche sechs Stunden am Tag nur am Notebook; die Oberkante des Bildschirms liegt etwa 15 cm unter meiner Augenhöhe.
Erreichbarkeit Kolleginnen schreiben mir nach 18 Uhr über den Messenger; ich antworte meist sofort.
Stolpern, Strom Das Netzteil hängt an einer Mehrfachsteckdose hinter der Tür, das Kabel liegt über der Türschwelle.
Beleuchtung Der Schreibtisch steht seitlich zum Fenster; abends nutze ich eine Schreibtischleuchte.

Je Zeile 2 P (Risiko 0,5 P, Maßnahme 1 P, TOP-Zuordnung 0,5 P); andere begründete Einschätzungen sind ebenfalls richtig.

Gefährdungsfaktor Risiko Maßnahme T/O/P
Körperhaltung hoch: dauerhaft gebeugte Kopf- und Nackenhaltung Dockingstation mit externem, höhenverstellbarem Bildschirm, separater Tastatur und Maus T
Erreichbarkeit mittel: keine Erholung, Ruhezeit wird unterbrochen Erreichbarkeitsregel (keine dienstlichen Nachrichten nach Arbeitsende, Antwort am nächsten Arbeitstag); zusätzlich Unterweisung O (P)
Stolpern, Strom mittel: Sturzgefahr, Kabel und Stecker werden beschädigt Kabel an der Wand entlangführen bzw. Steckdose am Schreibtisch nutzen, Mehrfachsteckdose nicht hinter der Tür T
Beleuchtung gering keine Maßnahme nötig: seitliches Tageslicht blendet nicht und spiegelt sich nicht, abends sorgt die Leuchte für ausreichend Licht –

b) Der Rechner von Natalias zwölfjährigem Sohn ist kaputt, und er braucht für ein Schulreferat einen PC. Natalia meint: „Ich lege ihm auf dem Firmen-Notebook einfach ein eigenes Benutzerkonto an.“ Beurteile den Vorschlag und nenne eine bessere Lösung. (3 Punkte)

  • Der Vorschlag ist nicht zulässig (1 P): Das Notebook ist ein Arbeitsmittel des Arbeitgebers; die Nutzung durch Dritte ist in der Regel verboten, und Natalia darf auf dem verwalteten Gerät meist gar keine Konten anlegen.
  • Begründung (1 P): Auf dem Gerät liegen Buchungs- und Kundendaten; über ein zweites Konto können Schadsoftware aus Downloads oder Spielen, ein fehlerhaft gesetztes Freigaberecht oder ein offener Bildschirm zum Datenschutzvorfall führen.
  • Bessere Lösung (1 P): ein privates Gerät nutzen bzw. leihen (z. B. Leihgerät der Schule, Computer in der Stadtbibliothek); das Firmen-Notebook bleibt gesperrt und wird nach der Arbeit weggeräumt.

c) Cem Sarıkaya möchte an den mobilen Tagen über die Buchhaltungssoftware auswerten lassen, wann sich die Beschäftigten an- und abmelden und wie viele Buchungen sie pro Stunde erfassen. „Das ist meine Software, das kann ich allein entscheiden“, sagt er. Beurteile diese Aussage. (3 Punkte)

  • Die Aussage ist falsch (1 P): Die Auswertung ist eine technische Einrichtung, die Verhalten und Leistung der Beschäftigten überwachen kann; dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Auch die Ausgestaltung des mobilen Arbeitens selbst ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).
  • Datenschutz (1 P): Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten muss für einen festgelegten Zweck erforderlich und verhältnismäßig sein; eine stündliche Leistungskontrolle ist das kaum, die Beschäftigten müssen zudem informiert werden.
  • Weg (1 P): Ziel und Umfang mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung regeln, z. B. nur Zeiterfassung ohne Leistungsauswertung je Person.

d) Natalia Wróbel sagt: „Ich arbeite ja nur mobil. Dann gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht, also braucht der Arbeitgeber sich um meinen Arbeitsschutz zu Hause auch nicht zu kümmern.“ Nimm Stellung. (3 Punkte)

  • Der erste Teil stimmt (1 P): Die Arbeitsstättenverordnung gilt im Privatbereich nur für Telearbeitsplätze, die der Arbeitgeber fest eingerichtet hat, nicht für mobiles Arbeiten.
  • Der Schluss ist falsch (1 P): Das Arbeitsschutzgesetz gilt auch beim mobilen Arbeiten. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen der Tätigkeit beurteilen (§ 5 ArbSchG) und die Beschäftigten unterweisen (§ 12 ArbSchG), z. B. zur ergonomischen Einrichtung.
  • Weitere Pflichten (1 P): geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, Angebotsvorsorge zu Augen und Sehen bei Bildschirmarbeit, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Höchstarbeitszeit, Pausen, 11 Stunden Ruhezeit).

Aufgabe 2.2: Regeln für Datenschutz und Datensicherheit beim mobilen Arbeiten (Kernkompetenz)

(ca. 18 min Bearbeitungszeit)

Bei der Let’s Meet GmbH sollen Support, Moderation und Verwaltung regelmäßig mobil arbeiten. Sie verarbeiten dabei personenbezogene Daten von Nutzenden der App, z. B. Meldungen über Belästigung, Altersnachweise und Kontaktdaten. Supportleiterin Birgit Sommer hat einen ersten Entwurf für eine Richtlinie geschrieben. Die externe Datenschutzbeauftragte Dr. Marta Kowalczyk bittet Dich, ihn zu prüfen.

Entwurf: Regeln für das mobile Arbeiten

  1. Die SSD jedes Notebooks ist verschlüsselt; beim Einschalten fragt das Notebook eine PIN ab.
  2. Ticketsystem und Dateiablage sind von außen nur über das Firmen-VPN erreichbar; Ihr meldet Euch mit Passwort und Authenticator-App an.
  3. Damit Ihr auch ohne Internet weiterarbeiten könnt, exportiert Ihr morgens die offenen Meldungen als Tabelle auf einen USB-Stick.
  4. Dateien speichert Ihr in der Dateiablage auf dem Firmenserver; sie wird jede Nacht automatisch gesichert.
  5. Ihr ändert Euer Passwort jeden Monat. Damit Ihr es nicht vergesst, darf das aktuelle Passwort auf einem Zettel in der Notebooktasche liegen.
  6. Jede Änderung an einer Meldung protokolliert das Ticketsystem mit Namen und Uhrzeit; löschen kann nur die Teamleitung.

a) Zwei Regeln sind fachlich problematisch. Benenne sie, erkläre jeweils das Problem und formuliere die Regel besser. (6 Punkte)

Je Regel 3 P (Regel erkannt 1 P, Problem 1 P, bessere Regel 1 P):

  • Regel 3: Ein unverschlüsselter USB-Stick mit allen offenen Meldungen geht leicht verloren; dann sind sehr sensible Daten vieler Nutzender offen lesbar. Außerdem entstehen unkontrollierte Kopien, die nie gelöscht werden (Datenminimierung, Speicherbegrenzung). Besser: Meldungen werden nur online im Ticketsystem bearbeitet; ist offline arbeiten nötig, dann nur über einen verschlüsselten Zwischenspeicher der Anwendung auf dem verschlüsselten Notebook, keine Exporte auf Wechseldatenträger (USB-Schnittstelle für Speicher sperren).
  • Regel 5: Ein notiertes Passwort, das zusammen mit dem Notebook in der Tasche steckt, wird bei einem Diebstahl gleich mitgestohlen. Der monatliche Zwangswechsel führt zudem zu schwachen, leicht abgewandelten Passwörtern. Besser: eine lange Passphrase, die nur bei Verdacht auf Missbrauch gewechselt wird, gespeichert in einem vom Unternehmen bereitgestellten Passwortmanager; Passwörter werden nie notiert oder weitergegeben.

b) Ordne die vier übrigen Regeln jeweils dem Schutzziel zu, das sie vor allem sichern: Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit. (2 Punkte)

Je Regel 0,5 P; begründete andere Zuordnungen sind ebenfalls richtig:

  • Regel 1 (verschlüsselte SSD): Vertraulichkeit – bei Verlust kann niemand die Daten lesen.
  • Regel 2 (VPN, zweiter Faktor): Vertraulichkeit – nur Berechtigte gelangen an die Daten, die Übertragung ist verschlüsselt (auch Integrität: Daten werden unterwegs nicht verändert).
  • Regel 4 (Server, nächtliche Sicherung): Verfügbarkeit – Daten sind auch bei defektem oder gestohlenem Notebook vorhanden.
  • Regel 6 (Protokoll, eingeschränktes Löschen): Integrität – Änderungen sind nachvollziehbar, Meldungen können nicht unbemerkt verändert oder entfernt werden.

c) Die Moderator*innen bearbeiten Meldungen manchmal auch im Zug auf dem Weg zur Arbeit. Formuliere eine Regel, die dafür im Entwurf fehlt, und begründe sie. (2 Punkte)

Regel (1 P), z. B.: „In Zügen, Cafés und anderen öffentlichen Bereichen bearbeitet Ihr keine Meldungen über Belästigung und keine Altersnachweise. Andere Arbeiten nur mit Blickschutzfilter, über das VPN und ohne Telefonate mit personenbezogenen Inhalten.“

Begründung (1 P): Mitreisende können Bildschirm und Gespräche mitverfolgen („Shoulder Surfing“); bei Meldungen über Belästigung wären besonders schutzbedürftige Personen betroffen, ein solcher Vorfall müsste ggf. der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

d) Moderator*innen möchten Meldungen gelegentlich auch auf dem privaten Smartphone prüfen (BYOD). Erläutere zwei zusätzliche Aufgaben, die dadurch für die IT-Administration entstehen. (4 Punkte)

Zwei der folgenden, je 2 P:

  • Mobile-Device-Management einrichten: Firmen-Apps und -Daten in einem getrennten, verschlüsselten Bereich (Container) betreiben, damit private und dienstliche Daten getrennt bleiben und der Firmenbereich bei Verlust oder Austritt aus der Ferne gelöscht werden kann.
  • Mindestanforderungen durchsetzen und prüfen: aktuelle Betriebssystemversion, Sperrcode, Verschlüsselung; nicht konforme Geräte werden vom Zugriff ausgeschlossen.
  • Rechte- und Gerätekonzept pflegen: Geräte registrieren, Zugriffe nur auf die nötigen Daten (z. B. nur Moderationsansicht), Zugänge bei Austritt entziehen.
  • Zugriff ohne lokale Kopien bereitstellen: Meldungen nur über Browser oder App ohne Speicherung auf dem Gerät, Screenshots und Kopieren unterbinden.
  • Support für viele Gerätetypen und Klären rechtlicher Fragen (Zugriff auf private Daten ausgeschlossen, Haftung bei Verlust).

e) Birgit Sommer schlägt vor, dass das Support-Team abends bis 23 Uhr dringende Meldungen am Notebook prüft, wenn es am nächsten Morgen um 8 Uhr wieder beginnt. Beurteile den Vorschlag. (3 Punkte)

  • Auch beim mobilen Arbeiten gilt das Arbeitszeitgesetz: Nach Arbeitsende ist eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten (1 P).
  • Wer um 23 Uhr noch Meldungen prüft und um 8 Uhr beginnt, hat nur 9 Stunden Ruhezeit; das ist nicht zulässig, außerdem droht ständige Erreichbarkeit mit gesundheitlichen Folgen (1 P).
  • Besser (1 P): eine geregelte Rufbereitschaft bzw. Spätschicht mit späterem Dienstbeginn am nächsten Tag, festgelegt in einer Betriebsvereinbarung; dringende Meldungen (z. B. mit Bezug zu Minderjährigen) über eine klare Eskalationsregel.

f) Erläutere, warum für die Verbindung vom Arbeitsplatz zu Hause ins Firmennetz ein VPN notwendig ist, obwohl das Ticketsystem bereits per HTTPS erreichbar ist. (3 Punkte)

  • HTTPS schützt nur die Verbindung zu dieser einen Anwendung; für Dateiablage, Intranet, Wiki und Verwaltungsdienste müssten sonst alle internen Dienste aus dem Internet erreichbar sein, was die Angriffsfläche vergrößert (1 P).
  • Das VPN baut einen verschlüsselten, authentifizierten Tunnel ins Firmennetz auf: Nur berechtigte Geräte und Personen gelangen hinein, die internen Dienste bleiben nach außen geschlossen (1 P).
  • Der gesamte Datenverkehr ist auch in unsicheren Heimnetzen oder öffentlichen WLANs vor Mitlesen und Verändern geschützt, und die Firewall des Unternehmens kann ihn kontrollieren (1 P).

Hinweis zur Nachnutzung als Open Educational Resource (OER)

Dieser Artikel und seine Texte, Bilder, Grafiken, Code und sonstiger Inhalt sind - sofern nicht anders angegeben - lizenziert unter CC BY 4.0. Nennung gemäß TULLU-Regel bitte wie folgt: “Übungsaufgaben zur ergonomischen und mobilen Arbeitsplatzgestaltung” von oer-informatik.de (H. Stein), Lizenz: CC BY 4.0. Der Artikel wurde unter https://oer-informatik.de/arbeitsplatz-ergonomie-uebungsaufgaben veröffentlicht, die Quelltexte sind in weiterverarbeitbarer Form verfügbar im Repository unter https://gitlab.com/oer-informatik/arbeitswelt/arbeitsplatz-nachhaltigkeit. Erstellt mit KI-Assistenz; von mir umfassend redaktionell überarbeitet, geprüft und freigegeben. Stand: 29.10.2026.

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