Übungsaufgaben zum Datenschutz in der Praxis: Videoüberwachung, Tracking, Cloud und Datenpannen

https://bildung.social/@oerinformatik/

https://oer-informatik.de/datenschutz-praxis-uebungsaufgaben

Datenschutz, DSGVO, Videoüberwachung, Protokollierung, Tracking, Pseudonymisierung, Auftragsverarbeitung, Cloud, Datenpanne, Übungsaufgaben, Prüfungsvorbereitung

tl/dr; (Bearbeitungszeit insgesamt 95 min, mehrere Aufgaben): Vier Übungsaufgaben zum Datenschutz in der Praxis: In der Basisstufe prüfst Du Kameras, ein Hinweisschild und ein Tablet-Protokoll bei einem Fahrradhersteller und reagierst beim Barcamp auf eine falsch verschickte Teilnehmerliste. In der Kernstufe beurteilst Du das Angebot eines Cloud-Anbieters für eine Freizeit-App, ordnest Datenexporte als personenbezogen, pseudonymisiert oder anonym ein und findest die Fehler im Umgang mit einem Ransomware-Vorfall; außerdem prüfst Du die Kamerakonfiguration, die Mensa-Zählung, die Fahrzeugortung, ein Fingerabdruck-Zutrittssystem und den Zugriff auf ein Postfach an einer Schule. Alle Beispiellösungen sind ausgeblendet und mit Punkteverteilung versehen [AI-Assisted]. (Zuletzt geändert am 28.10.2026)

Diese Übungsaufgaben gehören zum Artikel Datenschutz in der Praxis: Videoüberwachung, Tracking, Cloud und Datenpannen.

Wortwolke mit den Themen der Übungsaufgaben: Datenschutz, DSGVO, Videoüberwachung, Cloud, Datenpanne, Pseudonymisierung, Auftragsverarbeitung und weitere (mit KI erstellt)

Hinweise zur Bearbeitung: Bis zur Teil-1-Prüfung der IT-Berufe solltest Du die Basiskompetenz beherrschen, also Aufgabe 1.1 und Aufgabe 1.2. Als FISY, FIDP, FIDV, IKS oder IKD musst Du zur Teil-2-Prüfung Aufgaben auf Kernkompetenz-Ebene lösen können, das sind Aufgabe 2.1 und Aufgabe 2.2. Bei „nennen“ und „angeben“ genügen Stichworte, bei „beschreiben“, „erläutern“, „bewerten“ und „Stellung nehmen“ erwartet die Aufgabe ganze Sätze mit Bezug zur Situation. Artikelnummern der DSGVO musst Du nicht auswendig kennen. Schreib Deine Antwort zuerst vollständig auf, bevor Du die Beispiellösung aufklappst; andere sachlich richtige Antworten sind ebenfalls richtig.

Du möchtest eigene Aufgaben zum Üben von einem KI-Sprachmodell generieren lassen?

Kopiere den Text in ein KI-Sprachmodell Deiner Wahl und passe Kompetenzstufe, Anzahl, Bearbeitungszeit und Szenario bei Bedarf an. Wie die Aufgaben aufgebaut sind, beschreibt der Artikel Wie sind die Aufgaben aufgebaut?. Prüfe die Ergebnisse mit dem Lehrartikel: KI-Sprachmodelle machen Fehler.

Erstelle neue Übungsaufgaben zum Thema „Datenschutz in der Praxis:
Videoüberwachung, Tracking, Cloud und Datenpannen“.

Bauplan: Halte Dich an Aufbau, Kompetenzstufen, Operatoren,
Anforderungsbereiche, Punkte und Zeitschätzung, die im Artikel
https://oer-informatik.de/aufgaben-aufbau beschrieben sind.

Fachliche Grundlage:
- https://oer-informatik.de/datenschutz-praxis
- https://oer-informatik.de/datenschutz-dsgvo
- Stilbeispiel: https://oer-informatik.de/datenschutz-praxis-uebungsaufgaben

Die Aufgaben sollen Inhalte zu diesen Schlagwörtern abdecken:
- Datenschutz
- DSGVO
- Videoüberwachung
- Protokollierung
- Tracking
- Pseudonymisierung
- Auftragsverarbeitung
- Cloud
- Datenpanne

Kompetenzstufe: Basiskompetenz (alternativ: Kernkompetenz, Profilkompetenz, Expertise)
Anzahl: 1 Aufgabe mit Teilaufgaben
Bearbeitungszeit in Minuten ca.: <5 bis 30 min>
Szenario: eines der Szenarien aus dem Bauplan

Vorgehen:
1. Lies zuerst die verlinkten Artikel. Kannst Du keine Webseiten
   abrufen, sag mir das, statt zu raten.
2. Steht bei einer Angabe noch ein Platzhalter in <…>, frag mich
   zuerst danach. Richte Punkte und Zahl der Teilaufgaben nach der
   Bearbeitungszeit (ca. 0,9 min je Punkt).
3. Gib je Aufgabe Titel mit Kompetenzstufe, Ausgangssituation und
   Teilaufgaben mit Operator und Punktzahl aus, dazu die geschätzte
   Bearbeitungszeit.
4. Gib die Beispiellösungen mit Punkteverteilung erst aus, wenn ich
   danach frage.

Aufgabe 1.1: Kameras und Protokolle bei CSB-Rad (Basiskompetenz)

(ca. 13 min Bearbeitungszeit)

Du bist Auszubildende*r bei der CSB-Rad GmbH in Bielefeld-Sennestadt. Geschäftsführer Cem Sarıkaya möchte vier Kameras mit Aufzeichnung betreiben und bittet Dich, den Plan aus Sicht des Datenschutzes zu prüfen:

  • K1 am Zaun des Hofs, auf dem nachts die Lastenräder für die Auslieferung stehen,
  • K2 im Akkulager, in dem hochwertige E-Bike-Akkus lagern,
  • K3 im Pausenraum der Werkstatt, „weil dort schon mal Werkzeug verschwindet“,
  • K4 über den Montageplätzen, die den ganzen Arbeitstag lang filmt.

a) Cem Sarıkaya hat für den Hof folgendes Hinweisschild mit Kamerasymbol entworfen: „Achtung, Videoüberwachung! Dieses Gelände wird zu Ihrer Sicherheit überwacht.“ Prüfe den Entwurf und nenne drei Angaben, die auf dem Schild noch fehlen. (3 Punkte)

Je fehlender Angabe 1 Punkt, drei aus:

  • Verantwortlicher: CSB-Rad GmbH mit Anschrift bzw. Kontaktdaten.
  • Zweck: „zu Ihrer Sicherheit“ ist zu ungenau; konkret z. B. Schutz der Lastenräder vor Diebstahl und Beweissicherung.
  • Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
  • Speicherdauer der Aufnahmen.
  • Kontakt zur bzw. zum Datenschutzbeauftragten.
  • Hinweis auf die vollständigen Informationen (Aushang oder Website) und die Rechte der Betroffenen.

b) Entscheide für jede der vier Kameras, ob sie sich mit einem tragfähigen Zweck begründen lässt. Gib den Zweck an oder begründe, warum die Kamera nicht zulässig ist. (4 Punkte)

Kamera zulässig? Zweck bzw. Begründung
K1 Hofzaun
K2 Akkulager
K3 Pausenraum
K4 Montageplätze

Je Kamera 1 Punkt:

Kamera zulässig? Zweck bzw. Begründung
K1 Hofzaun ja Schutz vor Diebstahl und Vandalismus außerhalb der Arbeitszeit, Beweissicherung; Erfassung nur bis zur Grundstücksgrenze
K2 Akkulager ja Schutz der wertvollen Akkus vor Diebstahl, Aufklärung von Bränden bzw. Schäden; Beschäftigte möglichst nur kurz im Bild, Betriebsrat beteiligen
K3 Pausenraum nein Pausen- und Sozialräume dürfen nicht überwacht werden; das Interesse der Beschäftigten überwiegt, mildere Mittel (abschließbare Werkzeugschränke) reichen
K4 Montageplätze nein dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen wirkt wie eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle und ist unverhältnismäßig

Andere gut begründete Entscheidungen, z. B. K2 nur außerhalb der Arbeitszeit, sind ebenfalls richtig.

c) Kreuze an, welche der folgenden Daten personenbezogen sind. (3 Punkte)

Daten personenbezogen nicht personenbezogen
1. Videobild eines Monteurs am Rolltor
2. Kennzeichen des Lieferwagens eines Paketdienstes
3. Temperatur im Akkulager
4. IP-Adresse einer Besucherin des Onlineshops
5. Zutrittsprotokoll mit Mitarbeiter-ID und Uhrzeit
6. Anzahl der Paletten im Regal R07

Je zwei richtige Zeilen 1 Punkt:

  • personenbezogen: 1 (Person erkennbar), 2 (über das Fahrzeugregister bzw. den Einsatzplan der fahrenden Person zuordenbar), 4 (dem Anschluss zuordenbar, muss vom Webserver verarbeitet werden), 5 (die Mitarbeiter-ID ist ein Pseudonym und über die Personaldaten zuordenbar),
  • nicht personenbezogen: 3 und 6 (Messwerte ohne Bezug zu einem Menschen).

d) Auf den Werkstatt-Tablets wird protokolliert, wer sich wann anmeldet und welche Aufträge aufruft, um Fehler und unerlaubte Zugriffe zu erkennen. Werkstattleiter Bastian Ludwig möchte aus dem Protokoll jeden Monat eine Rangliste erstellen, wer die meisten Aufträge abgeschlossen hat.

da) Begründe, warum diese Auswertung nicht ohne Weiteres zulässig ist. (2 Punkte)

Das Protokoll wurde für IT-Sicherheit und Fehlersuche eingeführt; eine Rangliste wäre eine Leistungskontrolle und damit ein anderer Zweck (Verstoß gegen die Zweckbindung, 1 Punkt). Eine solche Auswertung bräuchte eine eigene Rechtsgrundlage, die Information der Beschäftigten und die Mitbestimmung des Betriebsrats, weil das Tablet-System dann als technische Überwachungseinrichtung genutzt wird (1 Punkt).

db) Formuliere zwei Regeln, die in der Richtlinie zum Tablet-Protokoll stehen sollten. (2 Punkte)

Je Regel 1 Punkt, zwei aus:

  • Protokolliert werden nur Anmeldung, Abmeldung und Zugriffe auf Aufträge, keine weiteren Inhalte (Datensparsamkeit).
  • Die Einträge werden nach einer festen, kurzen Frist (z. B. 30 Tage) automatisch gelöscht.
  • Nur die IT-Administration darf die Protokolle einsehen, jeder Zugriff darauf wird selbst protokolliert; die Protokolle sind gegen Veränderung geschützt.
  • Die Protokolle werden nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle genutzt; Ausnahmen regelt eine Betriebsvereinbarung.
  • Wo möglich werden Benutzerkennungen pseudonymisiert.

Aufgabe 1.2: Eine Teilnehmerliste am falschen Ort (Basiskompetenz)

(ca. 12 min Bearbeitungszeit)

Du bist Auszubildende*r im Orga-Team des Barcamps am Ratz und Rübe Berufskolleg. Die Anmeldungen mit Namen, E-Mail-Adresse, Schule bzw. Betrieb und dem freiwillig angegebenen Unterstützungsbedarf werden verwaltet. Organisator Dimitrios Papadopoulos arbeitet mit Dir zusammen.

a) Das Orga-Team möchte die Anmeldeliste bei einem Cloud-Speicherdienst ablegen. Erläutere, was in diesem Fall unter einer Auftragsverarbeitung zu verstehen ist, und nenne zwei Inhalte, die der Vertrag mit dem Anbieter regeln muss. (4 Punkte)

Erläuterung (2 Punkte): Der Cloud-Anbieter speichert die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden im Auftrag und nach Weisung der Schule. Verantwortlich für den Datenschutz bleibt die Schule; sie muss den Anbieter sorgfältig auswählen und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) schließen.

Inhalte (je 1 Punkt), zwei aus: Gegenstand, Dauer und Zweck der Verarbeitung; Art der Daten und betroffene Personen; technische und organisatorische Maßnahmen des Anbieters; Weisungsgebundenheit und Vertraulichkeit; Einsatz von Unterauftragnehmern nur mit Genehmigung; Ort der Verarbeitung (Serverstandort); Löschung bzw. Rückgabe nach Vertragsende; Kontrollrechte der Schule.

b) Durch einen Fehler beim Auswählen des Verteilers wurde die vollständige Anmeldeliste per E-Mail an alle 35 Ausstellenden geschickt. Emre Aksoy schreibt dazu in den Orga-Chat: „Ist doch nur bei den Ausstellenden gelandet. Wir warten erst mal ab, ob sich jemand beschwert.“ Nimm Stellung zu diesem Vorschlag und beschreibe, wie die Schule stattdessen in den ersten Stunden vorgehen sollte. (4 Punkte)

Stellungnahme (1 Punkt): Abwarten ist falsch. Der Fehlversand ist eine Datenpanne, weil Unbefugte die Daten erhalten haben; die Frist für die Meldung an die Aufsichtsbehörde läuft ab Bekanntwerden, Abwarten wäre ein eigener Verstoß.

Vorgehen (je 1 Punkt), drei aus:

  • Die Empfänger*innen sofort anschreiben und auffordern, E-Mail und Anhang zu löschen und das zu bestätigen.
  • Schulleitung und Datenschutzbeauftragte*n sofort informieren.
  • Das Risiko für die Teilnehmenden bewerten und den Vorfall unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden, der Aufsichtsbehörde melden.
  • Den Vorfall mit Zeitpunkt, betroffenen Daten und Maßnahmen dokumentieren.
  • Ursache abstellen, z. B. Verteiler trennen und Listen nur noch über einen zugriffsgeschützten Link teilen.

c) Bei 12 Personen enthält die Liste auch einen Unterstützungsbedarf wie „Gebärdensprachdolmetschung“ oder „rollstuhlgerechter Platz“. Dimitrios Papadopoulos meint, es genüge, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Entscheide begründet, ob die betroffenen Teilnehmenden benachrichtigt werden müssen, und nenne einen Umstand, der Deine Entscheidung ändern würde. (3 Punkte)

Entscheidung (2 Punkte): Zumindest die 12 Personen sollten benachrichtigt werden. Der Unterstützungsbedarf lässt auf eine Behinderung schließen und ist damit ein Gesundheitsdatum, also eine besondere Kategorie personenbezogener Daten; es ist mit Diskriminierung oder Bloßstellung zu rechnen, das Risiko ist voraussichtlich hoch (Art. 34 DSGVO).

Umstand (1 Punkt), z. B.: Der Anhang war verschlüsselt und das Passwort wurde nicht mitgeschickt; oder alle Empfänger*innen haben die Löschung schnell und glaubhaft bestätigt, sodass das hohe Risiko voraussichtlich nicht mehr besteht.

d) Am Barcamp-Tag scannt das Technikteam beim Einlass die QR-Codes der Tickets. Laut Entwurf soll die Scan-Liste mit Namen und Uhrzeit „für alle Fälle“ zwei Jahre aufbewahrt werden. Beurteile diese Speicherdauer und schlage eine Regel vor. (2 Punkte)

Eine Speicherung „für alle Fälle“ hat keinen festgelegten Zweck und verstößt gegen Zweckbindung und Speicherbegrenzung (1 Punkt). Regel, z. B.: Die Liste dient nur dem Einlass und den Teilnahmebescheinigungen und wird gelöscht, sobald die Bescheinigungen verschickt sind, spätestens vier Wochen nach dem Barcamp (1 Punkt).

Aufgabe 2.1: Daten einer Freizeit-App in der Cloud und ein Ernstfall (Kernkompetenz)

(ca. 34 min Bearbeitungszeit)

Du bist Auszubildende*r im Entwicklungsteam der Let’s Meet GmbH in Bielefeld. Das Team von Yusuf Demir plant, Profilbilder, Chats und die Datenbank der App künftig bei einem Cloud-Anbieter zu betreiben. Die externe Datenschutzbeauftragte Dr. Marta Kowalczyk prüft die Pläne.

a) Yusuf Demir hat das Angebot des bevorzugten Anbieters zusammengefasst:

Auszug aus dem Angebot des Cloud-Anbieters
Merkmal Angebot
Rechenzentren Frankfurt am Main und Amsterdam
Support rund um die Uhr, nachts durch ein Team in Indien mit Fernzugriff auf die Systeme
Auftragsverarbeitung Standardvertrag, im Kundenportal per Klick abschließbar
Nachweise Zertifikat nach ISO/IEC 27001, Testat nach BSI C5
Verschlüsselung TLS bei der Übertragung; Datenträger verschlüsselt, Schlüssel verwaltet der Anbieter
Vertragsende Daten werden 90 Tage nach Vertragsende gelöscht

Beurteile drei der Angaben aus Sicht des Datenschutzes. Nenne außerdem eine Voraussetzung, die Let’s Meet unabhängig vom Anbieter selbst erfüllen muss. (7 Punkte)

Je beurteilter Angabe 2 Punkte, drei aus:

  • Rechenzentren: Deutschland und die Niederlande liegen in der EU; die Speicherung selbst ist keine Drittlandübermittlung.
  • Support aus Indien: Ein Fernzugriff aus Indien ist eine Übermittlung in ein Drittland. Für Indien gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss; nötig sind Standardvertragsklauseln, eine Prüfung des Schutzniveaus und die Nennung des Support-Teams als Unterauftragnehmer. Besser: Support nur aus der EU oder ohne Zugriff auf Klardaten.
  • Standardvertrag: Ein AV-Vertrag ist Pflicht und darf auch elektronisch geschlossen werden; Let’s Meet muss aber prüfen, ob er die Inhalte nach Art. 28 DSGVO enthält (Weisungen, TOM, Unterauftragnehmer, Löschung, Kontrollrechte), und ihn dokumentieren.
  • Nachweise: ISO/IEC 27001 und BSI C5 sind anerkannte Nachweise für die TOM des Anbieters; Let’s Meet sollte sich Geltungsbereich und Gültigkeit zeigen lassen.
  • Verschlüsselung: Übertragung und Speicherung sind geschützt, aber der Anbieter kann mit seinen Schlüsseln selbst entschlüsseln. Für Chats und Profilbilder besser eigene Schlüssel von Let’s Meet (z. B. kundenverwaltete Schlüssel).
  • Vertragsende: Vor der Löschung muss die Rückgabe der Daten geregelt sein; die Löschung muss auch Datensicherungen umfassen und zum eigenen Löschkonzept (gelöschte Konten nach 30 Tagen) passen.

Eigene Voraussetzung (1 Punkt), eine aus: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Nutzungsvertrag); Datenschutzerklärung um Empfänger und Drittlandbezug ergänzen; Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren; Löschkonzept in der Cloud umsetzen; ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung.

b) Nenne zwei technisch-organisatorische Maßnahmen, die ein Cloud-Anbieter zum Schutz der Daten ergreift. (2 Punkte)

Je 1 Punkt, zwei aus: Verschlüsselung der gespeicherten und übertragenen Daten; Zugriffskontrollen mit Rollen und Mehr-Faktor-Authentifizierung für das Personal; Zutrittskontrolle zum Rechenzentrum; Protokollierung der Zugriffe; redundante Speicherung und Datensicherung; regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests; Schulung und Verpflichtung der Beschäftigten auf Vertraulichkeit.

c) Geschäftsführerin Clara Neumann meint: „In der Cloud sind unsere Daten auf jeden Fall sicherer als in unserem Serverschrank.“ Nimm Stellung: Gib ihr in einem Punkt recht und erläutere zwei Risiken, die sie dabei übersieht. (5 Punkte)

Recht hat sie (1 Punkt), z. B.: Ein zertifiziertes Rechenzentrum bietet meist besseren physischen Schutz, Redundanz, Notstrom und ein Sicherheitsteam, als ein Start-up mit einem Serverschrank leisten kann.

Risiken (je 2 Punkte), zwei aus:

  • Verlust der Datenhoheit: Let’s Meet kann nicht selbst kontrollieren, wer beim Anbieter physisch oder administrativ Zugriff hat; es muss sich auf Verträge und Nachweise verlassen.
  • Fehlkonfiguration: Für die Einstellungen ist Let’s Meet selbst verantwortlich; ein versehentlich öffentlich freigegebener Speicherbereich macht Profilbilder für alle abrufbar.
  • Gekaperte Cloud-Konten: Wer die Zugangsdaten eines Admin-Kontos erbeutet, erreicht alle Daten von überall; ohne MFA ist das ein großes Risiko.
  • Abhängigkeit vom Anbieter: Bei Ausfall, Insolvenz oder Preiserhöhung ist ein Wechsel schwer (Lock-in), und es ist unklar, ob alle Kopien gelöscht werden.
  • Zugriff aus Drittländern: Beschäftigte oder Behörden außerhalb der EU könnten auf die Daten zugreifen.

d) Jonas Weber soll auswerten, welche Arten von Aktivitäten besonders beliebt sind. Er hat drei mögliche Exporte vorbereitet (jeweils die ersten Zeilen):

Export A
benutzer e_mail aktivitaet datum
Sabine Hoffmann sabine.h@example.org Wanderung Hermannsweg 2026-09-12
Malik Haddad malik.h@example.org Fußball Obersee 2026-09-12
Export B (die Zuordnung der Codes zu den Konten liegt in einer getrennten Tabelle)
nutzer_code aktivitaetsart datum
7Q2K-91 Wandern 2026-09-12
M4XD-08 Ballsport 2026-09-12
Export C
monat aktivitaetsart teilnahmen
2026-09 Wandern 214
2026-09 Ballsport 187

da) Ordne jeden Export als personenbezogen mit Klarnamen, pseudonymisiert oder anonym ein und begründe Deine Einordnung kurz. (3 Punkte)

Je Export 1 Punkt:

  • Export A: personenbezogen mit Klarnamen; Name und E-Mail-Adresse identifizieren die Person direkt.
  • Export B: pseudonymisiert; der Code ersetzt das Konto, über die getrennt verwahrte Zuordnungstabelle lässt sich die Person wieder ermitteln. Die Daten bleiben personenbezogen und unterliegen der DSGVO.
  • Export C: anonym; die Zahlen sind über viele Personen zusammengefasst und lassen sich niemandem mehr zuordnen. Die DSGVO gilt dafür nicht.

db) Begründe mit dem Grundsatz der Datenminimierung, welchen Export Du Jonas empfiehlst. Erläutere außerdem, wie aus Export B wieder Daten mit erkennbaren Personen werden können. (4 Punkte)

Empfehlung (2 Punkte): Export C. Für die Frage, welche Aktivitätsarten beliebt sind, braucht Jonas keine Einzelpersonen; Datenminimierung verlangt, nur so viele Daten zu verarbeiten, wie für den Zweck nötig sind. Export B wäre nur nötig, wenn Verläufe je Person ausgewertet werden sollen (z. B. „Wer wandert, spielt auch Brettspiele?“), und dann nur ohne Zugriff auf die Zuordnungstabelle.

Rückführung (2 Punkte): Wer Zugriff auf die Zuordnungstabelle hat, kann jeden Code einem Konto zuordnen. Auch ohne sie können seltene Kombinationen eine Person verraten, z. B. ein Code, der als Einzige*r an einer kleinen Aktivität an einem bestimmten Datum teilgenommen hat, wenn jemand die Teilnehmenden kennt. Deshalb sollte auch Export C sehr kleine Gruppen zusammenfassen oder weglassen.

e) Am Montag, 09.11.2026, stellt Yusuf Demir um 07:40 Uhr fest, dass Angreifer den Datenbankserver db01 verschlüsselt haben; ob vorher Daten abgeflossen sind, ist unklar. Das Team hat sein Vorgehen so notiert:

Notizen des Teams zum Vorfall
Zeit Eintrag
Mo 07:40 Yusuf Demir entdeckt die Erpressernachricht auf db01.
Mo 07:55 Ein Entwickler startet db01 neu, „vielleicht hilft das“; dabei werden die lokalen Protokolle überschrieben.
Mo 09:30 db01 wird vom Netz getrennt, die Passwörter aller Admin-Konten werden geändert.
Mo 11:00 In der App erscheint der Hinweis „kurze Wartungsarbeiten“.
Di 16:00 Die Datensicherung von Sonntag wird auf einem neuen Server eingespielt.
Do 10:00 Clara Neumann und Dr. Marta Kowalczyk werden informiert; die Meldung an die Aufsichtsbehörde soll folgen, „sobald feststeht, ob Daten abgeflossen sind“.

ea) Benenne drei Fehler im Vorgehen und beschreibe jeweils, was richtig gewesen wäre. (6 Punkte)

Je Fehler mit Korrektur 2 Punkte, drei aus:

  • Neustart vor der Isolation (07:55): Der Neustart vernichtet Spuren und kann die Schadsoftware weiter ausführen. Richtig: Server sofort vom Netz trennen, Zustand und Protokolle sichern, erst dann analysieren.
  • Späte Isolation (09:30): Fast zwei Stunden konnte sich der Angriff weiter ausbreiten. Richtig: sofort isolieren und Zugänge sperren.
  • Irreführende Information (11:00): „Wartungsarbeiten“ verschleiert den Vorfall. Richtig: sachlich über die Störung informieren; bei hohem Risiko die Betroffenen nach Art. 34 DSGVO benachrichtigen.
  • Späte interne Meldung (Do 10:00): Geschäftsführung und Datenschutzbeauftragte müssen sofort eingebunden werden, damit Notfallplan, Risikobewertung und Meldung rechtzeitig laufen.
  • Meldung aufgeschoben: Die Meldung an die Aufsichtsbehörde darf nicht warten, bis alles geklärt ist (siehe eb).
  • Wiederherstellung ohne Prüfung (Di 16:00): Die Sicherung sollte erst eingespielt werden, wenn Einfallstor und Zeitpunkt der Infektion bekannt sind, sonst wird die Lücke mit wiederhergestellt.

eb) Bestimme Datum und Uhrzeit, bis zu der die Meldung an die Aufsichtsbehörde spätestens erfolgen soll, und begründe, warum die Ungewissheit über einen Datenabfluss keinen Aufschub rechtfertigt. (3 Punkte)

Frist (1 Punkt): 72 Stunden ab Bekanntwerden am Montag, 07:40 Uhr, also bis Donnerstag, 12.11.2026, 07:40 Uhr; die interne Meldung erst am Donnerstag um 10:00 Uhr kommt schon zu spät.

Begründung (2 Punkte): Schon die Verschlüsselung ist eine Datenpanne, weil die Verfügbarkeit der Daten verletzt ist; ein Risiko für die Nutzenden ist nicht auszuschließen. Art. 33 Abs. 4 DSGVO erlaubt, die Meldung schrittweise zu ergänzen: Let’s Meet meldet fristgerecht, was bekannt ist, und reicht die Ergebnisse der Analyse nach.

f) Um einen Fehler bei der Warteliste nachzustellen, kopiert ein Entwickler einen vollständigen Abzug der Produktionsdatenbank auf sein Notebook und arbeitet damit im Zug weiter. Bewerte dieses Vorgehen und schlage eine datenschutzfreundliche Alternative vor. (3 Punkte)

Bewertung (2 Punkte): Das Vorgehen ist nicht zulässig. Die echten Daten aller Nutzenden werden für einen anderen Zweck (Fehlersuche) und in viel größerem Umfang verwendet als nötig (Zweckbindung, Datenminimierung); auf dem Notebook sind sie schlechter geschützt, ein Verlust oder ein Blick über die Schulter im Zug wäre eine Datenpanne.

Alternative (1 Punkt), z. B.: Fehler mit synthetischen Testdaten nachstellen; falls echte Daten nötig sind, nur einen kleinen, pseudonymisierten Auszug in einer abgesicherten Testumgebung verwenden; Notebook-Festplatte verschlüsseln.

g) Für die neue Cloud-Lösung erstellst Du mit Dr. Marta Kowalczyk ein Datenschutzkonzept. Erläutere zwei Maßnahmen, die im Rahmen der Einführung umgesetzt werden müssen. (4 Punkte)

Je erläuterter Maßnahme 2 Punkte, zwei aus: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten um die neuen Verarbeitungen ergänzen; Datenschutz-Folgenabschätzung, weil große Mengen an Standort- und Interessendaten verarbeitet werden; AV-Vertrag mit dem Anbieter; TOM festlegen (Verschlüsselung, Rollen- und Rechtekonzept, MFA, Protokollierung, Backup); Löschkonzept technisch umsetzen; Datenschutzerklärung anpassen; Beschäftigte schulen und sensibilisieren; Notfallplan für Datenpannen.

Aufgabe 2.2: Kameras, Zähler und Ortung an der Schule (Kernkompetenz)

(ca. 36 min Bearbeitungszeit)

Du bist Auszubildende*r bei der Schul-IT OWL, die das Ratz und Rübe Berufskolleg (RRB) betreut. Die Schulleitung möchte den Fahrradstellplatz per Video überwachen, den Andrang in der Mensa messen und die Servicefahrzeuge der Schul-IT orten. Die Datenschutzbeauftragte der Schule, Andrea Wolf, ist eingebunden; die Technik plant Netzwerkadministratorin Svenja Krämer.

a) An den Fahrradständern hinter Gebäude B wurden seit den Herbstferien sieben E-Bike-Akkus gestohlen. Die Schulleitung möchte sofort eine Kamera anbringen; Andrea Wolf fragt zuerst nach milderen Mitteln.

aa) Nenne zwei mildere Mittel als eine Videoüberwachung. (2 Punkte)

Je 1 Punkt, zwei aus: abschließbare Fahrradboxen oder ein abgeschlossener Fahrradkäfig; bessere Beleuchtung; Akku-Schließfächer bzw. Hinweis, Akkus mit in den Unterricht zu nehmen; Stellplatz näher an einen belebten, einsehbaren Bereich verlegen; Kontrollgänge des Hausmeisters.

ab) Begründe, unter welchen Umständen die Kamera trotzdem in Frage kommt, und gib die Rechtsgrundlage an, auf die sich die Schule als öffentliche Stelle in NRW stützt. (3 Punkte)

Umstände (2 Punkte): Die Kamera muss geeignet und erforderlich sein, also wenn die milderen Mittel nicht ausreichen oder schon erfolglos waren, und die Interessen der Gefilmten dürfen nicht überwiegen. Das spricht für eine auf den Stellplatz begrenzte, gekennzeichnete Überwachung mit kurzer Speicherdauer, idealerweise nur zu den Zeiten, in denen die Diebstähle passieren.

Rechtsgrundlage (1 Punkt): das Landesdatenschutzgesetz, in NRW § 20 DSG NRW (Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche durch öffentliche Stellen); ein privates Unternehmen würde sich dagegen auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen.

b) Svenja Krämer hat einen ersten Konfigurationsentwurf für die Stellplatzkamera erstellt:

Konfigurationsentwurf der Stellplatzkamera
Einstellung Wert im Entwurf
Blickfeld Fahrradständer, der angrenzende Gehweg zur Bushaltestelle und die Fenster des Lehrerzimmers
Aufzeichnung dauerhaft, an sieben Tagen rund um die Uhr
Speicherort NAS im Verwaltungsnetz, Freigabe für alle Lehrkräfte
Löschung automatisch nach 14 Tagen
Live-Bild auf dem Monitor am Sekretariatstresen, für Besucher*innen sichtbar
Hinweisschild am Haupteingang von Gebäude A
Bewegungsalarm Push-Nachricht mit Standbild an das private Smartphone des Hausmeisters

Prüfe den Entwurf: Wähle fünf Einstellungen aus, die so nicht datenschutzgerecht sind, begründe jeweils und schlage eine bessere Einstellung vor. (10 Punkte)

Je Einstellung 2 Punkte (1 Punkt Begründung, 1 Punkt Verbesserung), fünf aus:

  • Blickfeld: Der Gehweg ist öffentlicher Raum außerhalb des Grundstücks, im Lehrerzimmer werden Beschäftigte an ihrem Arbeits- und Pausenort erfasst; beides ist für den Zweck nicht nötig. Besser: Kamera nur auf die Fahrradständer ausrichten und Gehweg und Fenster dauerhaft verpixeln (Privacy Masking).
  • Aufzeichnung: Eine Aufzeichnung rund um die Uhr erfasst viele Menschen ohne Anlass. Besser: Aufzeichnung auf die Zeiten begrenzen, in denen gestohlen wird, oder nur bei Bewegung am Stellplatz aufzeichnen. (Eine begründete Daueraufzeichnung mit kurzer Löschfrist ist ebenfalls vertretbar.)
  • Speicherort: Alle Lehrkräfte hätten Zugriff; der Kreis der Berechtigten ist viel zu groß, und das Verwaltungsnetz ist nicht vom Kameranetz getrennt. Besser: verschlüsselte Speicherung in einem eigenen Netz (VLAN), Zugriff nur für zwei benannte Personen nach dem Vier-Augen-Prinzip, Zugriffe protokolliert.
  • Löschung: 14 Tage sind ohne besonderen Grund zu lang. Besser: automatische Löschung nach 48 bis 72 Stunden (bei Ferien bzw. Wochenenden ggf. etwas länger); nur Aufnahmen zu einem konkreten Diebstahl werden gesichert.
  • Live-Bild: Unbeteiligte am Tresen sehen, wer am Stellplatz ist; ein Live-Bild ist für die Aufklärung von Diebstählen nicht nötig. Besser: kein öffentlich einsehbarer Monitor, Live-Bild höchstens für Berechtigte.
  • Hinweisschild: Das Schild muss vor dem überwachten Bereich hängen, damit Betroffene vor dem Betreten informiert sind. Besser: Schild mit Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Kontakt der Datenschutzbeauftragten direkt am Zugang zum Stellplatz.
  • Bewegungsalarm: Standbilder landen auf einem privaten Gerät, über das die Schule keine Kontrolle hat (Weitergabe, Cloud-Backups, Verlust). Besser: Alarm ohne Bild auf ein dienstliches Gerät oder ganz verzichten.

c) Nach einigen Wochen gehen bei Andrea Wolf drei Anfragen zu den Aufnahmen ein. Entscheide jeweils begründet, ob die Schule der Anfrage nachkommen darf bzw. muss, und nenne den Grundsatz oder das Recht der DSGVO, auf das Du Dich stützt. (6 Punkte)

  1. Ein Lehrer möchte mit den Aufnahmen feststellen, welche Schüler*innen morgens regelmäßig zu spät kommen.
  2. Die Polizei bittet um die Aufnahme von Dienstag, auf der ein Diebstahl zu sehen ist; die Aufnahme wurde gesichert und der Diebstahl am selben Tag angezeigt.
  3. Ein Schüler will wissen, ob Aufnahmen von ihm gespeichert sind und wofür sie genutzt werden.

Je Anfrage 2 Punkte (Entscheidung mit Begründung 1 Punkt, Grundsatz bzw. Recht 1 Punkt):

  1. Nein. Die Kamera dient dem Schutz vor Diebstahl; eine Kontrolle der Pünktlichkeit ist ein anderer, nicht vereinbarer Zweck. Grundsatz: Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO).
  2. Ja. Die Aufklärung von Straftaten am Stellplatz ist genau der festgelegte Zweck; die Herausgabe an die Strafverfolgungsbehörde wird dokumentiert, die Aufnahme danach gelöscht, wenn sie nicht mehr gebraucht wird. Grundsatz: Zweckbindung bzw. Speicherbegrenzung (die Aufnahme durfte wegen des Vorfalls länger gespeichert bleiben).
  3. Ja, die Schule muss antworten. Er hat ein Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Die Schule teilt mit, ob Aufnahmen von ihm vorliegen, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert werden; meist sind sie wegen der kurzen Löschfrist schon gelöscht. Andere Personen auf einer Aufnahme werden vor einer Herausgabe unkenntlich gemacht.

d) Für die Anzeige der Mensa-Auslastung auf den Flurmonitoren liegen zwei Angebote vor:

  • Variante A: Die WLAN-Access-Points in Gebäude B erfassen die MAC-Adressen der Smartphones in der Mensa, speichern sie als Hashwert sieben Tage lang und berechnen daraus die Zahl der Anwesenden.
  • Variante B: Ein Lichtschrankenpaar am Mensaeingang zählt die Durchgänge in beide Richtungen und speichert nur die Zählerstände je Viertelstunde.

Vergleiche die beiden Varianten aus Sicht des Datenschutzes und gib eine begründete Empfehlung. (5 Punkte)

Vergleich (je Variante 2 Punkte):

Vergleich der beiden Varianten zur Mensa-Zählung
Kriterium Variante A: WLAN-Erfassung Variante B: Lichtschranke
Personenbezug ja: MAC-Adressen sind Gerätekennungen und lassen sich den Besitzer*innen zuordnen nein: Die Lichtschranke unterscheidet keine Personen
Wirkung des Hashwerts bzw. der Speicherung Der Hash ist nur ein Pseudonym; weil es vergleichsweise wenige mögliche MAC-Adressen gibt, lässt er sich leicht zurückrechnen Gespeichert werden nur Summen je Viertelstunde
Profilbildung über sieben Tage möglich („Gerät X ist jeden Tag von 12:10 bis 12:40 Uhr in der Mensa“) ausgeschlossen
Folge DSGVO gilt: Rechtsgrundlage, Information, kurze Löschfrist nötig Daten sind anonym, die DSGVO ist nicht anwendbar

Empfehlung (1 Punkt): Variante B, weil sie den Zweck (Auslastung anzeigen) ohne personenbezogene Daten erfüllt (Datenminimierung, Privacy by Design).

e) Die Servicefahrzeuge der Schul-IT OWL sollen per GPS geortet werden, um Einsätze besser zu planen.

ea) Nenne zwei Gesetze, die bei der Verarbeitung der Ortungsdaten zu beachten sind. (2 Punkte)

Je 1 Punkt, zwei aus: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, u. a. Beschäftigtendatenschutz) bzw. Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW); Betriebsverfassungsgesetz bzw. Landespersonalvertretungsgesetz (Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur Überwachung).

eb) Nenne je zwei Maßnahmen, um die Ortungsdaten zu schützen, und zwei datenschutzrechtliche Vorgaben für die Ortung der Beschäftigten. (4 Punkte)

Schutz der Daten (je 1 Punkt), zwei aus: verschlüsselte Übertragung (TLS, VPN); Benutzer- und Rollenrechte im Ortungsportal; Protokollierung der Zugriffe; Speicherung auf eigenem Server oder bei einem Anbieter mit AV-Vertrag; kurze Speicherfristen mit automatischer Löschung.

Vorgaben (je 1 Punkt), zwei aus: festgelegter Zweck (Einsatzplanung), keine Nutzung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle; Information der Beschäftigten und Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats; Ortung nur während der Dienstzeit bzw. abschaltbar bei Pausen und Privatfahrten; Datenminimierung (z. B. nur aktuelle Position statt vollständiger Routen speichern).

f) Für den Serverraum im Untergeschoss von Gebäude B schlägt ein Anbieter ein Zutrittssystem mit Fingerabdruckleser vor. Die Fingerabdruck-Merkmale aller 14 Zutrittsberechtigten sollen zentral auf dem Server des Systems gespeichert werden. Bewerte den Vorschlag mit Bezug auf die DSGVO und nenne eine datenschutzfreundlichere Alternative. (4 Punkte)

Bewertung (3 Punkte): Fingerabdruck-Merkmale zur eindeutigen Identifizierung sind biometrische Daten und gehören zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO; ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmen erlaubt, etwa mit ausdrücklicher Einwilligung. Im Beschäftigungsverhältnis ist die Freiwilligkeit fraglich, und für einen Serverraum genügen meist mildere Mittel. Die zentrale Speicherung erhöht den Schaden bei einem Angriff, denn ein Fingerabdruck lässt sich nicht wie ein Passwort ändern; nötig wäre mindestens eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Alternative (1 Punkt), z. B.: Transponder mit PIN (Zwei-Faktor) und Zutrittsprotokoll; oder Biometrie nur freiwillig und mit Speicherung des Merkmals ausschließlich auf der Karte der jeweiligen Person.

g) Eine Lehrerin ist für mehrere Monate erkrankt. Die Schulleitung bittet die Schul-IT, ihr dienstliches Postfach zu öffnen, damit Anfragen von Eltern nicht liegen bleiben. Beschreibe, wovon es abhängt, ob und wie die Schul-IT dem nachkommen darf, und nenne ein milderes Mittel. (4 Punkte)

  • Nur dienstliche Nutzung erlaubt (2 Punkte): Die E-Mails sind dienstliche Post der Schule; ein Zugriff bei dienstlichem Bedarf ist grundsätzlich möglich, aber nur in einem geregelten Verfahren: auf Anordnung der Schulleitung, mit Vier-Augen-Prinzip und Beteiligung der Datenschutzbeauftragten bzw. des Personalrats, beschränkt auf dienstlich nötige Mails, dokumentiert und mit Information der Lehrerin.
  • Private Nutzung erlaubt (1 Punkt): Im Postfach können private Mails liegen, die besonders geschützt sind (Vertraulichkeit der Kommunikation, ggf. Fernmeldegeheimnis); ein Zugriff ist dann nur mit Einwilligung der Lehrerin oder nach einer Dienstvereinbarung zulässig.
  • Milderes Mittel (1 Punkt), z. B.: Abwesenheitsnotiz mit Kontakt der Vertretung einrichten; neue Mails nach Absprache an die Vertretung weiterleiten; für Elternanfragen künftig ein Funktionspostfach nutzen.

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